Satzung
Die GdP organisiert fast 70 Prozent aller Beschäftigten bei der Polizei. Mit 36 000 Mitgliedern in NRW sind wir eine zahlenmäßig kleine, aber sehr erfolgreiche Gewerkschaft. Rechtlich gesehen ist der GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen dagegen ein Verein. Mit einer eigenen Satzung. Dort sind nicht nur Name, Sitz und Organisationsbereich des Landesbezirks definiert, sondern auch die Rechte und Pflichten der GdP-Mitglieder. Und die Kompetenz der wichtigsten Organe.
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