STELLUNG DER VERTRAUENSLEUTE IN DER GEWERKSCHAFT

Eigenständigkeit der Einzelgewerkschaften
Die rechtliche Stellung der Vertrauensleute innerhalb der Einzelgewerkschaften im DGB ist sehr unterschiedlich. Auch wenn für alle Gewerkschaften die Arbeit der Vertrauensleute zu den wichtigsten Kernbereichen einer gut funktionierenden Gewerkschaftsarbeit zählt, weicht die Stellung und die Einbindung der Vertrauensleute in die jeweilige Organisationsstruktur sehr voneinander ab.

Satzungsgemäße Einbindung
Die Arbeit der Vertrauensleute ist in der Satzung der GdP zwar verankert (§ 26 Abs. 2), besitzt aber, anders als in den meisten anderen Einzelgewerkschaften, keine organisatorische Selbständigkeit durch Gremien wie Vertrauensleuteleitung, Vertrauensleuteversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung mit eigenständigen Rechten.
Grundlage für die Arbeit der Vertrauensleute innerhalb der Gewerkschaft der Polizei sind die bereits erwähnten Leitlinien für Vertrauensleute.

Spielraum der Kreisgruppenarbeit
Ein Grund für diese abweichende Rechtsstellung der Vertrauensleute im Vergleich zu anderen Gewerkschaften ist unter anderem im ehrenamtlichen Aufbau der GdP zu suchen. Dieses ehrenamtliche Prinzip hat nicht nur für die Vertrauensleute, sondern für den gesamten Organisationsaufbau Gültigkeit.

Der größte und auch entscheidenste Unterschied zum hauptamtlichen Prinzip liegt in der Arbeit vor Ort und betrifft somit auch die Arbeit der Vertrauensleute erheblich.
Während im hauptamtlichen Bereich viele organisatorische, bürokratische und auch teilweise betreuerische Arbeiten von Gewerkschaftssekretären und weiteren fest angestellten Mitarbeiterinnen erledigt werden, müssen diese Arbeiten innerhalb einer Kreisgruppe von Ehrenamtlichen bewältigt werden, was zwangsläufig zu einer stärkeren Einbindung der Vertrauensleute führen muss.

Eine Unterstützung ihrer Arbeit kann die Vertrauensfrau durch die hauptamtlichen Kollegen der GdP erfahren. Diese Hilfe schränkt die Entscheidungsbefugnis, Kompetenz und Einflussmöglichkeit auf die individuelle und basisnahe Arbeit nicht ein, sondern unterstützt sie.

Die Arbeit der Vertrauensleute muss eine große Bedeutung innerhalb der Gewerkschaft der Polizei und einen besonders hohen Stellenwert erlangen, weil die Verbindung von Mitgliedern und Vorständen in aller Regel nachhaltiger durch die Arbeit der Vertrauensleute sichergestellt wird.
Der Kreisgruppe eröffnen sich hierdurch die Möglichkeiten, durch Organisationsstrukturen und eigene Geschäftsordnung, die Stellung der Vertrauensleute sowie die Aufgabenfelder, die sich aus den Leitlinien für Vertrauensleute ergeben, nach eigenen Bedürfnissen festzulegen und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Allgemeine satzungsgemäße Bestimmungen und Regelungen müssen selbstverständlich Beachtung finden.