Umstellung auf POLIKS ist überfällig
Ursache des erneuten Systemzusammenbruchs war die Umstellung der bestehenden IGVP-Software auf die Version 5.2. Dadurch sollte das Anmeldeverfahren für die Nutzer vereinfacht werden. Zudem wollte das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienst (LZPD) die bisher auf vier dezentralen Rechnern abgelegten Daten auf einen Großrechner konzentrieren. Doch die Umstellung ging gründlich schief: Nachdem es bereits am Wochenende 2./3. Oktober zu kleineren Systemstörungen gekommen war, traten am 4. Oktober massive Probleme im Bereich der Anmeldung und der Anwendungsgeschwindigkeit auf. Je mehr Nutzer hinzukamen, desto größer wurden die Probleme. In der Folge waren die Vorgangsverwaltung und das polizeiliche Vorgangsprogramm für die Behörden nicht mehr abrufbar.
Die anschließende Fehlersuche gestaltete sich äußerst kompliziert, das System blieb über mehrere Tage unbrauchbar. Die Folge: Neue Vorgänge mussten über die nicht automatisierte Rückfallebene erfasst und nachträglich in das IGVP übertragen werden. Später wurde dann versucht, zunächst die Strafanzeigen teilautomatisiert nach IGVP zu übernehmen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags (11.10.2010) weder dem LZPD noch den anderen am Prozess Beteiligten gelungen ist, ein lauffähiges System bzw. eine akzeptable Notlösung anzubieten. Zudem bleibt festzustellen, dass es offenbar zu keiner Zeit Überlegungen der Verantwortlichen im Innenministerium gab, die fehlgeschlagene Updateaktion rückgängig zu machen. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob dieser Fall überhaupt eingeplant war?
Dass die Störung (permanente Handlungseinschränkung) bei der Erfassung und Bearbeitung alltäglicher Standardvorgänge nicht behoben werden konnte, ist jedenfalls ein inakzeptabler Zustand. Adi Plickert, stellvertretender Landesvorsitzender, hat den Innenminister deshalb daran erinnert, dass die GdP bereits im März 2009 darauf hingewiesen hat, dass das IGVP-System zeitnah durch ein anderes Softwareprogramm ersetzt werden muss. „Die Probleme bei der Vorgangsbearbeitung sind mit einer Modernisierung des zurzeit genutzten IT-Systems IGVP nicht zu lösen. Es ist technisch hoffnungslos überaltert. Bereits kurzfristig sind massive Wartungsprobleme und Ausfälle zu erwarten“, betonte Plickert bereits 2009. Aus Sicht der GdP ist es deshalb zwingend erforderlich, die bestehende Kooperationsvereinbarung mit den Ländern Bayern und Thüringen aufzukündigen und ein neues Vorgangsbearbeitungsprogramm für NRW anzuschaffen. Dieser Schritt ist auch deshalb unvermeidlich, weil Bayern in den vergangenen Jahren immer wieder Fortenwicklungswünsche, die das System an die IT-Landschaft in NRW anpasst hätten, blockiert hat.
Die GdP dringt deshalb darauf, das Berliner IT-System POLIKS kurzfristig in NRW einzuführen. „Wir empfehlen dem Innenminister schnellstens die Entscheidung zu treffen, dass NRW auf dieses System umsteigt und Gespräche darüber mit der Polizei Berlin und dem Anbieter T-Systems aufnimmt“, betonte Plickert. „Spätestens Ende November muss ein Zeitplan für die Umstellung stehen.“
Mehr Infos:
Berliner Vorgangsbearbeitungssystem könnte sinnvolle Alternative sein
(News vom 30.03.2009)
Anforderungen an ein neues Vorgangsbearbeitungssystem bei der Polizei
(Positionspapier 2009)
Die anschließende Fehlersuche gestaltete sich äußerst kompliziert, das System blieb über mehrere Tage unbrauchbar. Die Folge: Neue Vorgänge mussten über die nicht automatisierte Rückfallebene erfasst und nachträglich in das IGVP übertragen werden. Später wurde dann versucht, zunächst die Strafanzeigen teilautomatisiert nach IGVP zu übernehmen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags (11.10.2010) weder dem LZPD noch den anderen am Prozess Beteiligten gelungen ist, ein lauffähiges System bzw. eine akzeptable Notlösung anzubieten. Zudem bleibt festzustellen, dass es offenbar zu keiner Zeit Überlegungen der Verantwortlichen im Innenministerium gab, die fehlgeschlagene Updateaktion rückgängig zu machen. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob dieser Fall überhaupt eingeplant war?
Dass die Störung (permanente Handlungseinschränkung) bei der Erfassung und Bearbeitung alltäglicher Standardvorgänge nicht behoben werden konnte, ist jedenfalls ein inakzeptabler Zustand. Adi Plickert, stellvertretender Landesvorsitzender, hat den Innenminister deshalb daran erinnert, dass die GdP bereits im März 2009 darauf hingewiesen hat, dass das IGVP-System zeitnah durch ein anderes Softwareprogramm ersetzt werden muss. „Die Probleme bei der Vorgangsbearbeitung sind mit einer Modernisierung des zurzeit genutzten IT-Systems IGVP nicht zu lösen. Es ist technisch hoffnungslos überaltert. Bereits kurzfristig sind massive Wartungsprobleme und Ausfälle zu erwarten“, betonte Plickert bereits 2009. Aus Sicht der GdP ist es deshalb zwingend erforderlich, die bestehende Kooperationsvereinbarung mit den Ländern Bayern und Thüringen aufzukündigen und ein neues Vorgangsbearbeitungsprogramm für NRW anzuschaffen. Dieser Schritt ist auch deshalb unvermeidlich, weil Bayern in den vergangenen Jahren immer wieder Fortenwicklungswünsche, die das System an die IT-Landschaft in NRW anpasst hätten, blockiert hat.
Die GdP dringt deshalb darauf, das Berliner IT-System POLIKS kurzfristig in NRW einzuführen. „Wir empfehlen dem Innenminister schnellstens die Entscheidung zu treffen, dass NRW auf dieses System umsteigt und Gespräche darüber mit der Polizei Berlin und dem Anbieter T-Systems aufnimmt“, betonte Plickert. „Spätestens Ende November muss ein Zeitplan für die Umstellung stehen.“
Mehr Infos:
Berliner Vorgangsbearbeitungssystem könnte sinnvolle Alternative sein
(News vom 30.03.2009)
Anforderungen an ein neues Vorgangsbearbeitungssystem bei der Polizei
(Positionspapier 2009)