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Urlaubsgeld: Auch 2014 Widerspruch erforderlich

Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob durch die bereits 2003 von der damaligen Landesregierung vorgenommene Streichung des Urlaubsgeldes und die Kürzungen beim Weihnachtsgeld der Verfassungsgrundsatz der amtsangemessenen Alimentation verletzt wird. Das hatte Mitte Juli ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts erklärt, nachdem die GdP mehr als 12 000 Briefe von Polizistinnen und Polizisten aus NRW in Karlsruhe übergeben hat. Bis die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, gilt trotzdem weiter der Rechtsgrundsatz, dass alle Beamten zeitnah Widerspruch gegen die Streichung des Urlaubsgeldes einlegen müssen. Nur dann wahren sie ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung. Die GdP hat dazu einen Musterantrag bereitgestellt.

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