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Besoldungsanpassung 2013/2014

Wie lautet das Verhandlungsergebnis im Detail?

Wie lautet das Verhandlungsergebnis im Detail? - Foto: Roberto Pfeil

Es werden für alle Besoldungsgruppen ab A 11 für 2013 eine prozentuale Erhöhung um 1,5 % und ein Festbetrag von 30 Euro pro Monat (369 Euro jährlich) gewährt. Für das Jahr 2014 beträgt die prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppen ab A 11 1,5 % zuzüglich eines Festbetrags in Höhe von 40 Euro pro Monat (492 Euro jährlich). Die Anpassung erfolgt für beide Jahre für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um 4 Monate und für alle anderen Besoldungsgruppen ab A 13 um 8 Monate zeitlich verzögert. Der nach dem Versorgungsfondsgesetz vorgesehene Versorgungsabschlag in Höhe von 0,2 %-Punkten pro Jahr wird wie bisher vorgenommen und der Versorgungsrücklage zugeführt.

Was bedeutet das Ergebnis für die Beamten ab A 11?
Das Ergebnis bedeutet, dass die Tabellenwerte in zwei Schritten angepasst werden




Die Anpassung erfolgt rückwirkend: Für A 11 und A 12 ab dem 1.5.2013 und dem 1.5.2014 für die Besoldungsgruppen ab A 13 ab dem 1.9.2013 und 1.9.2014, so dass alle Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen ab A 11 mit einer Nachzahlung rechnen können.



Gab es eine Alternative für die GdP?
Aus Sicht der GdP bleibt die 1:1-Übertragung von Tarifergebnissen der richtige Weg. Dies war auch unsere Ausgangsposition in den Gesprächen mit der Landesregierung. Wir müssen jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass dies gerichtlich nicht durchsetzbar ist. Schließlich hat der Landesverfassungsgerichtshof eine 1:1-Übertragung gerade nicht vorgeschrieben.
Die jetzt erreichte Lösung für 2013 und 2014 bewegt sich im Rahmen dessen, was der Verfassungsgerichtshof mit hoher Wahrscheinlichkeit noch als zulässig betrachten würde und bedeutet zeitnah ein reales Plus für alle Beamtinnen und Beamten. Gleichzeitig können wir selbstbewusst und zuversichtlich in die kommende Tarifauseinandersetzung für 2015 gehen.

Die Alternative wäre eine langwierige Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Besoldungsanpassung gewesen, mit nicht eindeutigen Erfolgsaussichten. Der Preis hierfür wäre außerdem eine Besoldungsanpassung durch die Landesregierung für 2013 und 2014 im Alleingang gewesen, die wesentlich hinter das jetzt erreichte Ergebnis zurückgefallen wäre. Die Landesregierung hatte zu Beginn der Verhandlungen sehr deutlich gemacht, dass sich aus ihrer Sicht ein Gleichklang zwischen Besoldung und Versorgung nicht zwingend aus dem Urteil des Verfassungsgerichts ergibt. Eine Spaltung nicht zuzulassen, war das erklärte Ziel der GdP über den gesamten Besoldungskonflikt. Dieser Linie sind wir bis in die letzte Verhandlungsrunde treu geblieben.

Wir haben uns nicht kaufen lassen!
Die Landesregierung wollte uns als Gegenleistung für eine Nachbesserung bei der Übertragung des Tarifergebnisses 2013 und 2014 weitere Zugeständnisse für die kommenden Besoldungsrunden abringen: Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollten aus dem Personalhaushalt bis 2017 jährlich weitere 150 Millionen Euro eingespart werden. Das hätte bei einem niedrigen Tarifabschluss bedeutet, dass wir für die GdP unverhandelbare Eckpfeiler, wie das Versorgungsniveau, die Beihilfe und die Arbeitszeit hätten preisgeben müssen. Darauf haben wir uns nicht eingelassen und hieran hätten wir die Gespräche auch scheitern lassen.
Wir haben zudem erreicht, dass es eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften über eine Besoldungsanpassung gibt. Dies ist ein Präzedenzfall für die Zukunft und ein großer Schritt in Richtung Verhandeln statt Verordnen.



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