Pressemitteilung
Ziviler Ungehorsam ja – Gewalt nein
Die GdP weist zudem darauf hin, dass es richtig war, dass die Polizei beide Konfliktparteien getrennt hat, um eine sonst drohende Eskalation der Situation zu verhindern. „Die Polizei ist in politischen Konflikten zur Neutralität verpflichtet. Das bringt auch die betroffenen Polizistinnen und Polizisten in eine schwierige Situation, wenn sich Extremisten auf politische Grundrechte berufen, die sie eigentlich abschaffen wollen. Aber die Neutralität der Polizei ist ein Grundprinzip unserer Verfassung, sie darf nicht in Frage gestellt werden, nur weil es in einer bestimmten Situation politisch opportun erscheint“, betonte Peltz.
Zum Vorwurf, die Polizei habe am Wahlabend zu wenig Kräfte vor dem Dortmunder Rathaus zu Verfügung gehabt, wies der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende darauf hin, dass das Sicherheitskonzept der Polizei für den Wahltag gemeinsam mit der Stadtverwaltung erarbeitet worden ist. „Dass es ein breites Bündnis gab, das den Rechtsextremisten am Wahlabend den Zugang zum Rathaus verwehren wollte, war der Polizei im Vorfeld nicht bekannt. Wäre die Polizei frühzeitig darüber informiert worden, hätte sie anders auf die Situation reagieren können“, bedauerte Peltz. „Aber auch ohne diese Information hat die Dortmunder Polizei sehr schnell alle verfügbaren Kräfte zusammengezogen“.
Zum Vorwurf, die Polizei habe am Wahlabend zu wenig Kräfte vor dem Dortmunder Rathaus zu Verfügung gehabt, wies der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende darauf hin, dass das Sicherheitskonzept der Polizei für den Wahltag gemeinsam mit der Stadtverwaltung erarbeitet worden ist. „Dass es ein breites Bündnis gab, das den Rechtsextremisten am Wahlabend den Zugang zum Rathaus verwehren wollte, war der Polizei im Vorfeld nicht bekannt. Wäre die Polizei frühzeitig darüber informiert worden, hätte sie anders auf die Situation reagieren können“, bedauerte Peltz. „Aber auch ohne diese Information hat die Dortmunder Polizei sehr schnell alle verfügbaren Kräfte zusammengezogen“.