Der Weg der GdP in NRW

1956

Soziale Besserstellung und Höhergruppierung der Polizei nach großen Protestveranstaltungen mit über 25.000 Teilnehmern.

1957

Festlegung des Pensionsalters der Polizeivollzugsbeamten auf 60 Jahre.

1959

Die GdP wird Spitzenorganisation nach dem Bundesbeamtengesetz.

1964

Die GdP hat über 100.000, in Nordrhein-Westfalen über 28.000 Mitglieder.

1968

Die Besoldungsgruppe A 9 wird für den mittleren Dienst geöffnet (Polizeihauptmeister in A 9).

1971

Schaffung einer einheitlichen Polizeizulage von 120 DM nach bundesweiten GdP-Kundgebungen.

1972

Verdoppelung der Planstellung des gehobenen Dienstes in NRW (1.772 Planstellen) erreicht.

1973

Zahlung des 13. Monatsgehaltes für alle Polizeibeschäftigten.

1976

Einführung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Das Fachhochschulstudium wird in NRW Voraussetzung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst.

1978

Die GdP tritt dem DGB bei. Damit ist eine schon 1950 formulierte Forderung verwirklicht.

1979

die GdP erreicht die Einführung eines neuen Spitzenamtes im mittleren Dienst (A 9 mit Zulage).

1980

Großdemonstration der GdP zur Humanisierung des Wechselschichtdienstes.

1982

Zusatzurlaub für Wechselschichtdienstleistende.

1985

GdP-Kampagne zur leistungsgerechten Bewertung der Polizei.

1987

Die Anhebung der Stellenplanobergrenze auf die Quoten 20 % A 7, 40 % A 8, 40 % A 9 im mittleren Dienst wird von den öffentlichen Arbeitgebern umgesetzt. Folge: ca. 5.000 Beförderungen.

1989

Aktionen zur Verbesserung des Wechselschichtdienstes;Jahr des Wechselschichtdienstes.

  • Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde.
  • 1.600 Neueinstellungen
  • 3,3 Millionen DM zur Verbesserung der Arbeitsstätten.
  • Erprobung eines 5-Schichten-Modells.
  • Funktionsanalyse der Polizei durch eine Unternehmensberatung.
  • Diskussion um die Neuorganisation der Polizei in NRW.
    1990
  • Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten von 1,68 DM auf 4,00 DM.
  • Anhebung und Dynamisierung der Polizeizulage von 120 DM auf 200 DM (ruhegehaltsfähig).
  • Anhebung der Stellenplanobergrenze für den gehobenen Dienst: 40 % A 9/A 10, 30 % A 11, 20 % A12 und 10 % A 13.
  • Jede Lohngruppe erhält einen Tätigkeitsaufstieg.
  • Einführung einer zusätzlichen Lohngruppe.
    1991

    Schicht- und Wechselschichtzulage je nach Anzahl der Schichten für Arbeiter und Angestellte in Höhe von 200 oder 120 DM oder 90 DM bzw. 70 DM.

    1992

  • Die Altersgrenze von 60 Jahren bleibt für die Polizei bestehen.
  • Ergebnis eines unabhängigen Gutachtens über die Funktionsanalyse im Auftrag des Innenministers NRW. Die Polizei in NRW ist unterbewertet. Fast alle Funktionen des mittleren Dienstes sind dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Die Einführung der zweigeteilten Laufbahn für die gesamte Polizei ist zwingend notwendig.
  • Einstieg in die Umsetzung der Funktionsbewertung.
  • Überleitung von 1.050 A 9 Z-Beamten in A 10 gehobener Dienst.
    1993
  • 2.500 Umwandlungen vom mittleren in den gehobenen Dienst. Die Überleitung erfolgte ohne weitere Prüfung.
  • Bundestag und Bundesrat legen das Eingangsamt für die Polizei auf A 7 fest.
    1994
  • Ausbildungsbeginn für 200 Direkteinsteiger.
  • Die Neuorganisation der KPB wurde im Laufe des Jahres durchgeführt.
    1995

    Über 15000 Beförderungen, davon 7. 500 prüfungsfrei vom PHM zum PK.

    1996

  • Evaluierung der Neuorganisation der KPB, Neuorganisation der Bereitschaftspolizei und der Aus- und Fortbildung.
  • Neue Beurteilungsrichtlinien.
    1997

    Aufgabenkritische Untersuchung der polizeilichen Aufgaben.

    1998

    Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Ordnungspartnerschaften

    Die GdP in Nordrhein-Westfalen wird 50 Jahre alt

    1999

    Die GdP kämpft mit Erfolg gegen die Leistungsprämie und für den Erhalt der Werkstätten und Instandsetzungsdienste.

    Die GdP erreicht durch zähe Verhandlungen 7200 Beförderungsstellen für das Jahr 2000

    2000

    Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens sagt vor rund 500 Teilnehmern/Innen einer GdP-Veranstaltung in der Ratinger Stadthalle: "Ich will, dass ab 2002 nur noch für den gehobenen Dienst ausgebildet wird. Ab 2 001 werden dann so viele wie möglich in den gehobenen Dienst eingestellt."

    Bei den Personalratswahlen erreicht die GdP landesweit überzeugende Ergebnisse. Im PHPR stellt die GdP 9 von 13 möglichen Sitzen, darüber hinaus die Sitze für die Angestellten- und den Arbeitervertreter/in.

    Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird die zweigeteilte Laufbahn für die Polizei festgeschrieben: "Wir werden die zweigeteilte Laufbahn für die Polizei einführen. Daher wird die Einstellung für die Polizei ab dem Jahre 2002 nur noch im gehobenen und höheren Dienst erfolgen."

    Die Innenministerkonferenz beschließt, unverzüglich schuss- und stichsichere Westen anzuschaffen. Kolleginnen und Kollegen aus Essen, Köln und Bochum werden fünf verschiedene Unterziehwesten testen. Die Landesregierung hat für die landesweite Beschaffung insgesamt 60 Millionen Mark bereitgestellt.

    2001

    Eine langjährige Forderung der GdP wird erfüllt: Die Landesregierung beschließt, kurzfristig Angestellte einzustellen und so Polizeibeamte/innen für originäre polizeiliche Aufgaben freizusetzen.

    2002

    Die Ausbildungsinstitute in der Polizei bleiben erhalten: Die hartnäckigen Bemühungen der GdP, die immer für den Fortbestand der Ausbildungsinstitute eingetreten ist, hat sich gelohnt.

    Wichtiger Schritt bei der Zusammenarbeit von GdP und NPB (Nederlandse Politie Bond): Im März wird ein Rechtsschutzabkommen unterzeichnet, das den Kolleginnen und Kollegen bei grenzübergreifenden Tätigkeiten möglichst umfassenden Schutz bieten soll.

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