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Fußball ohne Gewalt

02. Februar 2012

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die in NRW verübten Gewalttaten beim Fußball in einer eigenen Datenbank erfasst werden. „Wenn wir die wachsende Gewalt bei Fußballspielen wirksam eindämmen wollen, müssen wir zeitnah wissen, wann und wo es in NRW zu Ausschreitungen gekommen ist“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Das bestehende bundesweite Lagebild „Fußball und Gewalt“ sei dafür zu unscharf, die ausgewerteten Daten lägen zudem viel zu spät vor, um daraus Handlungsempfehlungen für die laufende Saison ableiten zu können. Deshalb fordert die GdP ein landesweites Lagebild „Fußball und Gewalt“. Die GdP sieht das Land auch deshalb in der Pflicht, weil aus NRW fünf der 18 Klubs der 1. Bundesliga sowie fünf der 18 Vereine der 2. Bundesliga kommen. „Wenn wir es in NRW nicht schaffen, die Fußballgewalt einzudämmen, dürfte das auch bundesweit kaum klappen“, sagte Richter.

In einem unmittelbar vor dem Beginn der Rückrunde der Bundesliga veröffentlichten Positionspapier „Fußball ohne Gewalt“ fordert die GdP zudem ein Alkoholverbot in den Fanzügen und im öffentlichen Nahverkehr. Die an- und abreisenden Fangruppen müssten auch außerhalb der Stadien durch die Ordnungsdienste der Vereine begleitet werden. Bei Fußballfans, die in der Vergangenheit häufiger durch Gewalttaten aufgefallen sind, müssten bestehende Stadionverbote durch Bereichsbetretungsverbote im Umfeld der Stadien und durch Meldeauflagen ergänzt werden. „Es nutzt nichts, wenn ein Stadionverbot verhängt wird, der Betroffene aber trotzdem anreist und am Spieltag im Nahbereich des Stadions oder im Innenstadtbereich auftaucht und dort aktiv werden kann“, heißt es in dem Positionspapier der GdP.

Die GdP sieht aber auch die Polizei und den Gesetzgeber in der Pflicht: Bei der Polizei muss die Zahl der Einsatzhundertschaften in NRW von 18 auf 21 erhöht werden, damit sie die Vielzahl der Einsätze an den Fußballwochenenden bewältigen kann. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass für die Verhängung von Meldeauflagen und von Bereichsbetretungsverboten klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Das gelte auch für die Verhängung von Glasflaschen- und Alkoholverboten.
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Weihnachtsgeld

Aufruf zur Demo

am 21.12.2011 in Düsseldorf

18. Dezember 2011

Seit dem Jahre 1994 wurde die Jahressonderzahlung, das sog. Weihnachtsgeld, immer wieder gesenkt und liegt im Lande NRW derzeit bei 30 % für Aktive und 22 % für Versorgungsempfänger. Das Urlaubsgeld wurde gänzlich gestrichen.

Vor dem Hintergrund sprudelnder Steuerquellen hat die Bundesregierung beschlossen, den Beamtinnen und Beamten des Bundes ab 2012 wieder 60 % eines Monatsgehaltes als Weihnachtsgeld zu zahlen. Auch im Lande NRW ist die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung als positiv anzusehen. Dennoch verweigert die Landesregierung eine Anhebung des Prozentsatzes mit der Begründung, dass die Einnahmesituation des Landes eine solche Maßnahme nicht zulässt.


Vor diesem Hintergrund werden wir am 21.12.2011 eine Demo vor dem Landtag durchführen. Parkmöglichkeiten für PKW findet ihr im Parkhaus am Stadttor sowie auf dem Apollo-Parkplatz unterhalb der Rhein-Knie-Brücke. Busse können auf dem Apollo-Parkplatz abgestellt werden. Evtl. anfallende Reisekosten werden über die BV geregelt. Wir treffen uns ab 08.30 Uhr auf der Wiese vor dem Haupteingang zum Landtag NRW. Die Aktion selbst läuft von 10.00 bis 13.00 Uhr. Wir rechnen mit ca. 150 Teilnehmern, vorzugsweise aus den BV Düsseldorf und Köln.

Neben den reinen Demoaktionen werden wir auch für das leibliche Wohl der Teilnehmer sorgen. Es werden Brezeln und Punsch (alkoholfrei) ausgeben. Auch Fahnen und Transparente der Kreisgruppen sind natürlich herzlich willkommen.

Bitte meldet eure Teilnahme vorab bei der Kreisgruppe, entweder telefonisch (-2054) oder via E-Mail (info@gdp-koeln.de) an.
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