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Gesundheitsfürsorge

Heilfürsorge für Polizei in Sicht – GdP-Forderung übernommen

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz begrüßt die Erklärung der SPD-Fraktion, ebenfalls die Heilfürsorge in der Polizei verbindlich anzusteuern. Sie folge damit dem guten Beispiel u.a. der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Mit der Einführung der Heilfürsorge würde den besonderen Gefahrenlagen des Berufes im Sinne der dienstlichen Fürsorge Rechnung getragen. Die Polizei verfügt bereits jetzt über eigene Polizeiärzte, die bei kritischen Einsätzen vor Ort sind. Darüber hinaus leistet der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) bei der Bereitschaftspolizei bei Einstellungsuntersuchungen und Gutachten wertvolle Dienste. Die Vorzüge des PÄD sollen auch den übrigen Polizistinnen und Polizisten im Land zugutekommen.
Die GdP erhofft sich eine deutliche Verbesserung in den ärztlichen Leistungen und eine erhebliche Einsparung von Kosten für die Polizistinnen und Polizisten, die sich derzeit privat versichern müssen – und die Prämie für die Privatversicherung ist umso höher, je gefährlicher das Aufgabengebiet ist. Sie stützt sich auf die guten Erfahrungen in Baden-Württemberg. Darauf sollte der Dienstherr im Sinne ihrer Fürsorgeverpflichtung reagieren.

Nach Auffassung der GdP müssen in der ärztlichen Versorgung im Vergleich zum jetzigen System Verbesserungen eintreten und die ‚neue‘ Heilfürsorge für die Kolleginnen und Kollegen optional angeboten werden.