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Beförderungskonzeption 18. Mai 2017 liegt vor:

Mainz.

Das ISIM hat die Vorgaben für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2017 an die Polizeibehörden und -einrichtungen gesandt. Damit dokumentiert die Landesregierung, dass im nächsten Jahr Beförderungen stattfinden werden. Über das Budget liegen noch keine Informationen vor.


Beförderungszahlen oder -quoten für die einzelnen Gruppen sollen im Frühjahr nächsten Jahres veröffentlicht werden. Die Vorgaben für die einzelnen Besoldungsgruppen wurden aus den Vorjahren übernommen.

Ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg in das dritte Einstiegsamt (bisher gehobener Polizeidienst)

An dem Ausbildungs- und prüfungsfreien Aufstieg (bisher Bewährungsaufstieg) in
das dritte Einstiegsamt können alle Polizeibeamtinnen und -beamten teilnehmen, sofern sie die gem. § 19 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVO Pol) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Beförderungen zu A 10 POK/KOK

Bachelor/FH/ASA für einen Teil derjenigen die sich mindesten 3 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben. Der Beginn der Wartezeit ist das Ende der Probezeit.
Ein Teil der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Polizei, der sich am Beförderungstag mindestens 2 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 (drittes Einstiegsamt) bewährt hat und mit der relativen Note "A" (ECTS) das Bachelorstudium bzw. das jeweilige Fachhochschulstudium mit mind. 12,6 Punkten abgeschlossen hat. Bei dem in Rede stehenden Personenkreis darf bisher noch keine Anrechnung der Abschlussnote auf laufbahn- bzw. statusamtsbezogene Zeiten erfolgt sein.

Bewährungsaufstieg für einen Teil derjenigen, die sich mindestens 4 Jahre in der Besoldungsgruppe A 9 bewährt haben.

Beförderungen zu A 11 KHK/PHK

Bachelor/FH/ASA für einen Teil derjenigen die sich mindestens 3 Jahre in der A 10 bewährt haben.
Bewährungsaufstieg für einen Teil derjenigen, die sich mindestens 4 Jahre in der A 10 bewährt haben.


A 12 und A 13

Für die Bereiche A 12 und A 13 sind die Behörden und Einrichtungen aufgerufen Funktionsbindungen zu unterbreiten. Die Wartezeiten betragen jeweils 3 Jahre.

A 14 und A 15

Bei der Beförderung zu A 14 beträgt die Wartefrist 4 Jahre 6 Monate.
Die Beförderungen nach A 15 und höher erfolgen funktionsbezogen.

Verwaltung

Auch hier gelten Mindestwartezeiten von jeweils drei Jahren bzw. bei Bewerberinnen und Bewerbern des Verwendungsaufstiegs von vier Jahren.
Im Bereich der Beförderung nach A 10 gelten die besonderen Regelungen für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor- sowie des Fachhochschulstudiums entsprechend

Die GdP erwartet, dass es bei den Beförderungszahlen und beim Beförderungsbudget keine Abstriche geben wird und erneuert die Forderung nach Regelbeförderungen.

Die Möglichkeit der Verkürzung der Wartefrist für die Beförderung zu A 10 für die leistungsstarken Hochschulabsolventen ist ein Erfolg der Bemühungen der JUNGEN GRUPPE der GdP. Diese Möglichkeit scheidet jedoch aus, wenn aus dem gleichen Grund bereits eine Verkürzung der Probezeit erfolgt ist.