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Ballistische Schutzausstattung

Titanhelme werden bestellt und Schutzwesten ausgeschrieben

Mainz.

Der Hauptpersonalrat hat sich diese Woche in einer für die örtlichen Gremien geöffneten Informationsveranstaltung mit der Beschaffung ballistischer Schutzhelme und einem Trägersystem für ballistische Platten befasst und in der anschließenden Sitzung der Beschaffung der Helme und den Ausschreibungskriterien für die Schutzweste zugestimmt.


Nach dem Terroranschlag auf die Pariser Redaktion von Charlie Hebdo startete eine Diskussion über die neue Dimension der Gefährdung eingesetzter Polizistinnen und Polizisten, die jetzt in Rheinland-Pfalz in die Beschaffung dieser Ausrüstungsteile mündet:

1. „First-Responder-Helm“ für den Streifendienst
    Für die Ausrüstung im Fustw. (je zwei Stück) werden 860 Titan Schutzhelme der Fa. Ulbrichts (Österreich) beschafft. Der Helm wiegt rund 2,2 kg, erfüllt die Prüfstufe nach VPAM 3 und bietet den Vorteil der einfachen und schnellen Anpassungsmöglichkeit an jede Kopfgröße mittels eines Stellrades.
    Das Titan-Material wurde insbesondere wegen seiner Fähigkeit zur Zurückhaltung von Projektilen aber auch wegen seiner Unempfindlichkeit gegenüber Beschädigungen durch Transport oder Lagerung ausgewählt.
2. Überwurf-Schutzweste
    Als Trägersystem für ballistische Platten soll eine Schutzweste ausgeschrieben werden. Die Anforderungen sind von der ZPT – zusammen mit der Zentralstelle Schieß- und Einsatztraining - entwickelt worden.

    Demnach darf die Weste insgesamt nicht schwerer als 11 kg sein. Sie besteht aus einer Brustplatte, einer Abdomenplatte, einem Tiefschutz sowie Rücken und Seitenplatten. Die Brustplatte soll die Prüfstufe nach VPAM 9 erfüllen, was dem alten Natokaliber 7,62 X 51 mit Stahlkerngeschoss entspricht. Die anderen Platten erfüllen die Prüfstufe nach VPAM 6 – Kalaschnikow mit Weichkern. Im Bereich des Kehlkopfschutzes befinden sich Wülste, die dazu dienen, die MP 5 in Anschlag zu nehmen.
3. Präzisions-Zieleinrichtung
    Für rund 500 MP 5 werden Präzisions-Zieleinrichtungen ausgeschrieben. Die Zielerfassung erfolgt mit einem roten Punkt in der Optik der Geräte.

    Für den GdP-Vorsitzenden Ernst Scharbach ist die Beschaffung der Schutzausrüstung im wahrsten Sinne des Wortes notwendig. Scharbach: „Man hat es sich nicht einfach gemacht und es ist ein akzeptabler Kompromiss aus Schutz und Beweglichkeit herausgekommen“. In Gesprächen mit MdI-Vertretern weist Scharbach darauf hin, dass der Stauraum der Fustw. an Grenzen stößt. Auch hier müsse nach Lösungen gesucht werden.