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Frauengruppe im MdI

Frauenthemen sind Polizeithemen

Mainz.

Eine Delegation der GdP-Frauengruppe um die Vorsitzende Verena Horn hat sich zu einem Erfahrungsaustausch mit dem Leiter der Polizeiabteilung im MdI, Joachim Laux, getroffen. Auf MdI-Seite mit dabei Personalreferentin Gabriele Holzammer und Michaela Rausch und auf GdP-Seite die stellvertretende Landesvorsitzende Sabrina Kunz.

Diese Themen wurden angesprochen:

WIR HABEN EIN NEUES LANDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ (LGG)

Die Neuerungen unseres LGG werden jedoch erst wirklich in Kraft treten können, wenn die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV) vorhanden ist. Auch im ISIM wartet man hierauf und wird eine schriftliche Anfrage nach dem genauen Zeitpunkt des Erscheinens stellen. Für die Polizei wird es trotz abweichender Strukturen und Besonderheiten keine eigene VV geben, aber man möchte die Möglichkeiten einer Umsetzungsrichtlinie prüfen. Die Empfehlung der Landesregierung zur Freistellung wird ebenfalls an die VV geknüpft sein. Auch die landesweiten Ausschreibungen von Stellen nach A12 und A13 sollen vereinheitlicht werden. Neue Gleichstellungspläne müssen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen LGG erstellt werden. Die anwesenden Gleichstellungsbeauftragten Tina Manten und Birgit Augustin weisen ausdrücklich auf die Konsequenzen fehlender aktueller Gleichstellungspläne hin.


DIENSTVEREINBARUNG (DV) ALTERNIERENDE TELEARBEIT

Die Frauengruppe nutzte die Gelegenheit, die neue DV zu loben. Alle angebrachten Ideen und Änderungswünsche fanden hierin Beachtung, so dass ein sehr fortschrittliches Werk entstanden ist. Laut Herrn Laux müsse an bestehenden Lizenzproblemen noch gearbeitet werden, aber auch er sieht in dieser Form des Arbeitens große Chancen. Alle waren sich einig, dass sich die Telearbeit bewähren werde. Prognose: Die Skepsis wird nachlassen und die positiven Erfahrungen führen zu einem Anstieg der Plätze in der Zukunft.


DV VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Seit mehreren Jahren schon gibt es kein Audit mehr. Die Landesregierung hat sich eine Selbstverpflichtung auferlegt und die untergeordneten Ressorts aufgefordert ihnen gleichzuziehen. Im Bereich der Polizei war dies bislang nicht der Fall. In einem Mitgliederseminar haben wir einen Entwurf zu einer Rahmendienstvereinbarung verfasst und diesen dem ISIM zur Verfügung gestellt. Frau Holzammer versicherte uns, dass man ihrerseits bereits einen Entwurf erarbeitet habe, der die Ideen unseres Schreibens miteinbezogen hat. Dieser müsse jedoch noch mit anderen Instrumentarien, wie dem LGG und den Ergebnissen der AG Potenziale, zusammengeführt werden. Im Sommer wird mit einer DV zu rechnen sein. Herr Laux machte jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Ergebnisse und Ziele des früheren Audits weiterhin Gültigkeit haben.


AG POTENZIALE

Die Ergebnisse der AG wurden Anfang des Jahres im ISIM vorgestellt. Inhaltlich war man sich einig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zielführend sind und in die Umsetzung gehen sollen. Thematisch werden die AG-Ergebnisse ans LGG angegliedert. Ein umfassendes landesweites Personalentwicklungskonzept wird separat betrachtet werden.


BEURTEILUNGEN VON FRAUEN

Die Vorsitzende der Frauengruppe, Verena Horn, stellte den Anwesenden die Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu Beurteilungen von Frauen im Polizeivollzugsdienst vor. Hiernach wurden Frauen in RLP insgesamt schlechter beurteilt als Männer und Teilzeitkärfte haben noch weitaus schlechter abgeschnitten. Auch Herr Laux sieht dieses Problem und appelliert an ein Umdenken in den Köpfen der Vorgesetzten. Unser Vorschlag, die Regelbeförderung würde zumindest bis A11 die Frauen nicht benachteiligen, scheiterte allein aus finanziellen Gründen. Auch wurde die Idee eingebracht, die Beurteilungsrichtlinie gendergerechter zu gestalten, zu novellieren und Erst- und Zweitbeurteiler auf umfassendes Informationsmaterial zu geschlechtergerechten Beurteilungen im Intranet hinzuweisen.


FÜHREN IN TEILZEIT

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema Führen in Teilzeit zeigte, dass in RLP 2,9% der Führungskräfte in Teilzeit arbeiten. Dies geschah meist aus familiären Gründen oder in Altersteilzeit. Auch Herr Laux würde diesen Anteil gerne erhöhen und z.B. eine PI-Leitung an zwei Teilzeitkräfte übertragen. Aber nicht nur im 4., hauptsächlich im 3. EA muss ein Umdenken erfolgen und der Wille vorhanden sein, neue Wege zu gehen.


NEUREGELUNG DES MUTTERSCHUTZES

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2016 den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes beschlossen. Damit auch die rheinland-pfälzischen Beamten umfassend von dieser Neuregelung profitieren können, baten wir schon jetzt um Unterstützung bei möglichen künftigen Gesetzesänderungen.

Frauen-Vorsitzende Verena Horn zog ein positive Fazit des Arbeitsgesprächs:
              „Unsere Themen werden im MdI offenbar ernst genommen und nach vorne gebracht. Wir sind der Überzeugung, dass Frauenthemen zunehmend wichtig sind für die Polizei insgesamt. Schon deswegen werden wir nicht nachlassen in unseren Bemühungen.“