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Erfolg beim Ausgleichsbetrag für besondere Altersgrenze:

Für alle am 1.1.2016 vorhandenen Beamtinnen und Beamten wird die Ausgleichzahlung wie bisher gewährt

Mainz.

Die hartnäckige Arbeit der GdP hat sich gelohnt, ihre Arbeitsweise bewährt: Die geplante Streichung der Ausgleichszahlung aus Anlass der besonderen Altersgrenze der Polizei in Höhe von bis zu 4091,- € wurde verhindert.

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