BVerwG: Belegärztliche Leistungen in Privatkliniken sind beihilfefähig
Die Beihilfefähigkeit bestimmt sich nach den allgemeinen Regelungen über ärztliche Leistungen gemäß der rheinland-pfälzischen Beihilfeverordnung (BVO), so das BVerwG in einem am 23. April ergangenen und nun veröffentlichen Urteil (Az. 5 C 2.14).
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