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Wichtige Terminsache

Beihilfe bei Todesfällen noch möglich

Mainz.

Im Rahmen des 1. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011 wurde die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen im Todesfall weitestgehend gestrichen. Es wurde nur die Beihilfeverordnung geändert, nicht aber der § 66 des LBG, in welchem in Absatz 2 noch der Begriff der Todesfälle steht. Von daher bestehen rechtliche Zweifel, ob die Änderung der Beihilfevorschrift im Einklang mit dem Landesbeamtengesetz steht.

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