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Neuregelung der Erschwerniszulagenverordnung steht an

GdP: FÜNF EURO FÜR DIENST ZU UNGÜNSTIGEN ZEITEN SIND ANGEBRACHT

Mainz.

Nach Jahren des Zuwartens will das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 die Zulagen für Erschwernisse der Beamtinnen und Beamten neu regeln. Seit der Föderalismusreform 2006 hat RLP die Zuständigkeit zur eigenständigen Regelungen der Erschwerniszulagen für seine Beamtinnen und Beamten. Seitdem ist, außer der Erhöhung der SEK/MEK-Zulage und der DuZ-Beträge für Dienst an Sonntagen nichts geschehen. Die GdP fordert: Wir brauchen zusätzliches Geld im System!

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