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Freiwilliges Hinausschieben der Pensionsgrenze

GdP: Weiter gewähren!

Mainz.

Die GdP hat Innenminister Lewentz aufgefordert, schnell eine Entscheidung über die Kriterien der freiwilligen Verlängerung zu treffen, um für die Dienststellen und die Kolleginnen und Kollegen wieder Planungssicherheit herzustellen.

Der Minister begründete das Aussetzen der Verlängerungen nach § 38 LBG damit, dass von den Behörden und Einrichtungen bereits über 200 Verlängerungen bewilligt wurden, im Doppelhaushaltsentwurf jedoch nur 70 pro Jahr vorgesehen seien. In der Entscheidung zwischen Verlängerungen oder Neueinstellungen entscheide er sich für höhere Einstellungszahlen.
Nach Angaben des Ministers wäre aber damit nicht ein absoluter Stopp verbunden, sondern man arbeite an Lösungen; insbesondere um persönlichen Belangen gerecht zu werden.

Die GdP hat den Minister aufgefordert, möglichst schnell seinen Entschluss bekannt zu geben. Viele Kolleginnen und Kollegen brauchen eine rasche Entscheidung, da ihre Ruhestandsversetzung unmittelbar bevorsteht und ihre Lebensplanung erheblich berührt wird.

Die GdP verweist darauf, dass noch vor einem Jahr die Landesregierung dazu aufgefordert hat die Lebensarbeitszeit freiwillig zu verlängern. Die Behörden waren aufgefordert worden, so gut wie jeder Verlängerung zuzustimmen. Nun quasi eine Vollbremsung hinzulegen sei nicht akzeptabel!

GdP-Vize Gabler:Die Haushaltsvorgaben sind nicht in Ordnung. Hier muss nachgebessert werden. So darf man nicht mit verdienten Kolleginnen und Kollegen umgehen, die ihre Lebensplanung auf die Möglichkeit der Verlängerung ausgerichtet haben. Dass darüber hinaus jetzt auch das Modell FALTER ausgesetzt wird, welches nur eine andere Form der Altersteilzeit darstellt, ist total unverständlich.“
In den Haushaltsgesprächen mit den Fraktionen wird sich die GdP dafür einsetzen, dass die Altersteilzeit auch für die Polizei wieder eingeführt wird.