Urlaubssperre zum 3. Oktober 2017
Hintergrund:
Hintergrund ist die Übernahme der Präsidentschaft des Bundesrates durch Rheinland-Pfalz zum 1. November 2016. Damit verbunden ist die Ausrichtung des nächsten Tages der deutschen Einheit am 3. Oktober 2017 in Mainz. Um die erforderliche Verfügbarkeit der zur Bewältigung des Einsatzes benötigten Kräfte zu gewährleisten, soll eine „grundsätzliche“ Urlaubssperre verhängt werden. Die Planung obliegt dem Polizeipräsidium Mainz. Betroffen sollen die Polizeipräsidien, die Bereitschaftspolizei, die WSP und das LKA sein.
Die GdP fragt:
Ist dieser Einsatz tatsächlich nur durch Bereitstellung (fast) der gesamten rheinland-pfälzischen Polizei abzuarbeiten? Sind wir so auf Kante genäht, dass jede Kollegin, jeder Kollege unabkömmlich ist – und was bedeutet das für andere Großlagen? Faktisch herrscht in vielen Dienststellen zur Aufrechterhaltung der Mindeststärken bereits jetzt ein Großteil des Jahres eine Urlaubssperre.
Richtig ist:
Der Versuch der frühzeitigen Information über eine Urlaubssperre ist zu begrüßen. Die Formulierung „grundsätzliche“ Urlaubssperre soll nach unserer Lesart zum Ausdruck bringen, dass Kolleginnen und Kollegen mit z.B. schulpflichtigen Kindern oder die sonstige unabweisbare Bedürfnisse vorbringen können, Urlaub zu genehmigen ist. Es gibt aber auch eine andere Interpretation, danach bedeutet „grundsätzlich“ eine Urlaubsperre ohne Ausnahme - und das ist das Problem.
Was tun?
Die GdP hat mit dem Inspekteur gesprochen und die Probleme vorgetragen. Der Inspekteur hat zugesagt, sich der Sache noch einmal anzunehmen. In Behörden, in denen eine Null-Ausnahmeregelung gehandhabt wird, sollte die Vorlage der Urlaubsvorplanung bis nach der Sitzung des Hauptpersonalrats verschoben werden.
Heinz-Werner Gabler, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP: „Entweder bestimmt das Ministerium eine Quote oder konkretisiert die Ausnahmefälle, um auch den letzten Vorgesetzten klarzumachen, dass Urlaub auch genehmigt werden kann.
Hintergrund ist die Übernahme der Präsidentschaft des Bundesrates durch Rheinland-Pfalz zum 1. November 2016. Damit verbunden ist die Ausrichtung des nächsten Tages der deutschen Einheit am 3. Oktober 2017 in Mainz. Um die erforderliche Verfügbarkeit der zur Bewältigung des Einsatzes benötigten Kräfte zu gewährleisten, soll eine „grundsätzliche“ Urlaubssperre verhängt werden. Die Planung obliegt dem Polizeipräsidium Mainz. Betroffen sollen die Polizeipräsidien, die Bereitschaftspolizei, die WSP und das LKA sein.
Die GdP fragt:
Ist dieser Einsatz tatsächlich nur durch Bereitstellung (fast) der gesamten rheinland-pfälzischen Polizei abzuarbeiten? Sind wir so auf Kante genäht, dass jede Kollegin, jeder Kollege unabkömmlich ist – und was bedeutet das für andere Großlagen? Faktisch herrscht in vielen Dienststellen zur Aufrechterhaltung der Mindeststärken bereits jetzt ein Großteil des Jahres eine Urlaubssperre.
Richtig ist:
Der Versuch der frühzeitigen Information über eine Urlaubssperre ist zu begrüßen. Die Formulierung „grundsätzliche“ Urlaubssperre soll nach unserer Lesart zum Ausdruck bringen, dass Kolleginnen und Kollegen mit z.B. schulpflichtigen Kindern oder die sonstige unabweisbare Bedürfnisse vorbringen können, Urlaub zu genehmigen ist. Es gibt aber auch eine andere Interpretation, danach bedeutet „grundsätzlich“ eine Urlaubsperre ohne Ausnahme - und das ist das Problem.
Was tun?
Die GdP hat mit dem Inspekteur gesprochen und die Probleme vorgetragen. Der Inspekteur hat zugesagt, sich der Sache noch einmal anzunehmen. In Behörden, in denen eine Null-Ausnahmeregelung gehandhabt wird, sollte die Vorlage der Urlaubsvorplanung bis nach der Sitzung des Hauptpersonalrats verschoben werden.
Heinz-Werner Gabler, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP: „Entweder bestimmt das Ministerium eine Quote oder konkretisiert die Ausnahmefälle, um auch den letzten Vorgesetzten klarzumachen, dass Urlaub auch genehmigt werden kann.