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Volles Rohr

Trennungsgeld / Reisekosten für Studierende der HdP während der Praktika

Mainz.

Dieses Thema dürfte auch euch in den letzten Tagen und Wochen schon beschäftigt haben. Die JUNGE GRUPPE (GdP) Hahn hat sich für euch schlau gemacht. In der Vergangenheit wurden die Anträge über Trennungsgeld an anderer Stelle bearbeitet, dort wurden die entsprechenden rechtlichen Grundlagen anders ausgelegt. Das nun praktizierte Verfahren geht leider zu unserem Nachteil, ist rechtlich aber nicht mit Erfolg anfechtbar. Wir haben für euch nun die aktuelle Regelung in Kurzform zusammengefasst:

    • Trennungsgeldberechtigte Personen erhalten, sofern sie täglich mit einem Kfz an den Wohnort zurückkehren, eine Wegstreckenentschädigung von 0,15 € je Kilometer.
    • Die Wegstreckenentschädigung mindert sich jedoch um die Fahrauslagen, welche man für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnort und bisheriger Dienststelle (Hahn) zurückgelegt hat. Für diejenigen, die zum Hahn eine größere Entfernung als zur Praktikumsdienststelle zurücklegen müssen, bedeutet dies, dass sie im Ergebnis keine Wegstreckenentschädigung erhalten.
    • Die Wohnung am Hahn wird durch die Reisekostenstelle nicht als Wohnung berücksichtigt, da sie während der Praktika als solche nicht zur Verfügung steht.

Die JUNGE GRUPPE (GdP) Hahn ist am Ball!

Wir kämpfen dafür, dass sich an dieser Stelle das Reisekostenrecht ändert und werden euch auf dem Laufenden halten!

TIPP: Denkt an die Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung. Hier könnte ihr über die Werbungskosten den Reiseaufwand geltend machen!