Aktuelle Informationen


Kfz-Versicherung

Zum Jahresende beginnt wieder die Suche nach einem preiswerten Kfz-Versicherer. Unser Partner, die SIGNAL IDUNA Gruppe bietet einen speziellen Tarif für Beschäftigte im Polizeidienst. Dieser Tarif bietet Beiträge auf dem Niveau eines Direktversicherers, jedoch mit individueller Betreuung vor Ort. Füllen Sie einfach diesen Bogen aus und faxen ihn an die angegebene Nummer.


Lust auf Geld vom Staat? – „GdP-Rente“ jetzt beantragen!

Lust auf Geld vom Staat für die Altersversorgung? Offensichtlich nicht! Etwa 35 Mio. Deutsche gehören zu den Anspruchsbe-rechtigten auf die sog. „Riester“-Rente. Bis Ende 2004 haben aber nur ca. 4 Mio. Personen derartige Verträge abge-schlossen. Somit verzichteten seither 31 Mio. Deutsche auf die Zulagenförderung, verzichteten also auf bares Geld vom Staat.

Zulagenförderung schmälert eigenes Beitragsaufkommen!

Seit 2002 wird die „Riester“-Vorsorge durch Zulagen gefördert. Gerade diese Zulagen werden aber oft in ihrer Höhe unterschätzt. Für ein verheiratetes GdP-Mitglied mit zwei Kindern beträgt ab 2006 die Gesamtzulage 504,00 EUR jährlich. Ab 2008 sind es sogar 678,00 EUR pro Jahr. Das folgende Beispiel zeigt deutlich, dass sich die jährliche Zulagenförderung innerhalb der Vertragslaufzeit eines „Riester“-Vertrages zu einem beachtlichen Betrag summiert.

Der o. g. vierköpfigen Familie steht ein Gesamtjahreseinkommen von 35.600,00 EUR zur Vefügung. Bei Abschluss einer „Riester“-Rente (über die SIGNAL IDUNA) im 30. Lebensjahr beziehen beide Ehepartner mit Rentenbeginn (65. Lebensjahr) zusam-men eine monatlich Rente von 433,32 EUR (+ Überschussanteile). In den 35 Versicherungsjahren müssten beide einen Gesamtbeitrag von 58.057,84 EUR aufbringen. Der Staat steuert dazu Zulagen in Gesamthöhe von 16.072,00 EUR bei, d. h. er übernimmt über 27 % des Gesamtbeitrages.

Ein weiterer Vorteil der „Riester“-Rente ist der zusätzliche Sonderausgabenabzug der aufgewendeten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung. Dieser führt ggf. zu einer Einkommenssteuererstattung, also zu weiterem Geld vom Staat.

Bei obigem Beispiel wurde die Zulagenförderung beider Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr berücksichtigt, da sie dann normalerweise endet. Sofern aber für die Kinder auch nach dem 18. Lebensjahr Kindergeldanspruch besteht, wird die Zulagenförderung fortgesetzt. Das schmälert zusätzlich das eigene Beitragsauf-kommen.

Aktuelles zur „Riester“-Rente

Den Pressemeldungen der letzten Wochen und Monate zur Folge ist die „Riester“-Rente wieder „im Kommen“. Grund dafür sind folgende Verbesserungen:

Kapitalzahlung zum Rentenbeginn möglich
Zum Rentenbeginn ist nun eine Kapitalauszahlung bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals möglich, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Das Restkapital (mindestens 70 %) wird lebenslang verrentet.

Dauerzulagenantrag
Die Beantragung der Zulagen wurde ebenfalls erheblich vereinfacht. Künftig zählt der für das Jahr 2005 gestellte Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag auch für die Folgejahre. Der jährliche „Kampf“ mit mehrseitigen Antragsformularen ist damit endgültig vorbei.

Die GdP-Rente – leistungsstark und sicher!

Für den Ausgleich der persönlichen „Riesterlücke“ hat die GdP mit ihrem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA exklusiv für alle GdP-Mitglieder (und deren Ehe-/Lebenspartner) ein Vorsorgekonzept entwickelt: die GdP-Rente.

Die staatlichen Zulagen können mit der GdP-Rente optimal und gewinnbringend ausgeschöpft werden. Ab Rentenbeginn (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) wird dann eine lebenslange Rentenzahlung garantiert, die durch eine Überschuss-beteiligung – die wahlweise auch in Fonds angelegt werden kann – noch erheblich erhöht wird. Aufgrund der Möglichkeit, zu Rentenbeginn max. 30 % des vorhandenen Kapitals als Kapitalauszahlung zu erhalten, sind GdP-Mitglieder flexibler in Ihrer Altersplanung.

Darüber hinaus beinhaltet das Angebot zwei attraktive Zusatzleistungen:

· Bei Invalidität aufgrund eines Unfalls – rund um die Uhr und weltweit – wird ein Betrag von bis zu 6.000 EUR gezahlt.
· Bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten wird eine Summe von 15.000 EUR bereitgestellt.

Für diese Leistungen ist kein zusätzlicher Beitrag zu entrichten.

Zulagenförderung auch für pensions-/rentennahe GdP-Mitglieder

GdP-Mitglieder, die in zehn, sechs oder drei Jahren in Pension oder Rente gehen, können auch von den Vorteilen der „Riester“-Zulagenförderung profitieren. Über die hauseigenen Finanzdienstleistungsunternehmen HANSAINVEST und CONRAD HINRICH DONNER BANK bietet die SIGNAL IDUNA Gruppe zertifizierte Vorsorge-sparpläne und Fonds-Konzepte an.

Fazit – aus Altersvorsorge wird Altersvorfreude

Mit der GdP-Rente lässt sich die staatliche Förderung optimal nutzen und dies bei attraktiven Rentenleistungen. Selbstverständlich ist dieses Produkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zertifiziert. Jedes GdP-Mitglied erhält somit die Chance, aus Altersvorsorge persönliche Altersvorfreude zu machen.


Für weitere Informationen stehen wir allen GdP-Mitgliedern gern zur Verfügung.



Wichtige Erweiterung des Unfall-Versicherungsschutzes für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

Infektionsrisiko

Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung, die bei Infektionen keine Leistungen vorsehen, haben wir das Risiko von Infektionen – die in Ausübung der versicherten Berufstätigkeit entstehen - beitragsfrei in den Unfall-Versicherungsschutz eingeschlossen (Infektionsklausel).

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Drogenabhängiger wird von einem Polizeibeamten nach Waffen abgetastet. Der Drogenabhängige hat eine Spritze so in seiner Hosentasche, dass der Polizeibeamte sich von außen an der Spritze verletzt. Es ist zunächst eine banale geringfügige Rissverletzung, aber der Polizeibeamte infiziert sich!

Sprechen Sie doch mal mit uns!

Sicherheit und Vorsorge für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Ansprechpartner:


Ingo Lermer
Vertriebsleiter
Tel: 0371-8577940
Funk: 01525-6113756
Fax:0371-912128
e-mail: Ingo.Lermer@signal-iduna.net