DIE LINKE

1. Definition der Sicherheitsinteressen des Freistaates und der Polizei

Der Freistaat Sachen und die Sächsische Polizei ist auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung sowie den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verpflichtet den Bürgerinnen und Bürgern und der Gesellschaft objektive und subjektive Sicherheit zu geben.
Dabei stehen die Wahrung der Bürgerrechte und die Menschenwürde an erster Stelle.

2. Ausgliederung und Privatisierung

Der verfassungsgemäße Auftrag der Polizei ist es, die freiheitlich – demokratische Grundordnung und damit auch Artikel 33 (4) Grundgesetz (Gewaltenmonopol) zu schützen.
Mit der Privatisierung polizeilicher und polizeilich tangierender Aufgaben stellen die politisch Verantwortlichen nicht nur das Gewaltenmonopol des Staates in Frage, sondern gefährden auch die elementaren Bürgerrechte.
Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darf in keinem Fall zum Spielball monitärer Interessen werden und Finanzhaushalte dürfen nicht die Einsatzfähigkeit der Polizei bestimmen. Aus diesem Grund lehnen wir Privatisierungen und Ausgliederungen ab und setzen uns für eine den Aufgaben entsprechende personelle und sächliche Ausstattung der Polizei ein.

3. Datensicherheit unter dem Aspekt des Bürgers

Der Bürger darf in seinem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung weder eingeschränkt noch beeinträchtigt werden.
Datenerfassung und Datenspeicherung können und dürfen nur im engen Rahmen der Gesetze erfolgen.
Schon aus diesem Grund setzt sich die Linkspartei konsequent für die Unabhängigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein.

4. Datenschutz unter dem Aspekt der Persönlichkeitsschutzrechte des Polizeibeamten U/Beschäftigten der Polizei

Im Grundsatz gilt für den Polizeibeamten bzw. den Beschäftigten der Polizei das gleiche Recht auf informelle Selbstbestimmung, wie es für den Bürger gilt.
Natürlich unterliegen die Polizeibeamten auf Grund ihrer besonderen Aufgaben, Rechte und Pflichten im besonderen Maße der öffentlichen Beobachtung und Wahrnahme. Gerade in der Ausübung des Gewaltmonopols sind hier Konflikte vorprogrammiert. Hier ist zum einen von Seiten der Polizeibeamten sehr bewusst mit Ihren im Rahmen der Dienstausübung übergebnen Befugnissen umzugehen und zum anderen unterliegen sie gerade auf Grund ihrer Aufgabenwahrnahme eines besonderen staatlichen Schutzes.
Unabhängig davon gilt, was auch für den Bürger gilt. Im Rahmen ihrer Dienstdurchführung haben sie die geltenden Rechtsvorschriften zu halten.

Dr. Cornelia Ernst,
Innenpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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