CDU
für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Politik der Sächsischen Union haben Sie vielen Dank.
Ihre zweite Anfrage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
1. Verhältnis Strafverfolgung/Prävention
Strafverfolgung und Prävention sind als gleichwertige Aufgabenbereiche der sächsischen Polizei anzusehen. Prävention stellt wie die Strafverfolgung eine tägliche Aufgabe jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten dar.
Die Prävention ist – anders als der Bereich der Strafverfolgung – einer der wenigen Bereiche, in denen die Polizei die Möglichkeit hat, selber zu agieren, um so Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu nehmen.
Der Einsatz der im Präventionsbereich tätigen Bediensteten erfolgt hierbei zielgruppenbezogen.
Die Sächsische Union beobachtet mit Sorge, dass Tatverdächtige auch im Freistaat Sachsen immer jünger werden. Kinder und Jugendliche müssen daher zunehmend eine Hauptzielgruppe polizeilicher Präventionsarbeit darstellen, um „kriminelle Karrieren“ bereits im Ansatz zu verhindern.
Über eine Vielzahl verschiedener Medien, Veranstaltungsangebote und Beratungsstellen wird darüber hinaus eine breite Öffentlichkeit zu kriminalitätsverhütenden Verhaltensweisen und der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr informiert und beraten. Diese wichtige Arbeit wollen wir weiter unterstützen.
Kriminalprävention und die Verbesserung der Verkehrssicherheitsarbeit sind allerdings auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit maßgeblicher Unterstützung durch die sächsische Polizei haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von kriminalpräventiven Gremien bei den Kommunen gebildet. Die Sächsische Union dankt allen Beteiligten für diese wichtige Arbeit.
Wir sind der Auffassung, dass auch der neue geschaffenen Landespräventionsrat zu einer weiteren Verbesserung und Vertiefung der Präventionsarbeit beitragen wird.
2. Sächsische Polizei/Bundespolizei
Die sächsische Polizei und die Bundespolizei arbeiten seit vielen Jahren im Rahmen des gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems eng und vertrauensvoll zusammen.
Wesentliche Punkte der Zusammenarbeit sind:
- Austausch aktueller Informationen und Erkenntnisse,
- Erstellung gemeinsamer Lagebilder,
- Durchführung gemeinsamer Streifen,
- gemeinsame Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs auf Bundesautobahnen und Fernstraßen,
- gegenseitige Unterstützung bei Fahndungseinsätzen,
- institutionalisierte Zusammenarbeit in gemeinsamen Ermittlungsgruppen bzw. Auswertstellen bei der Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels und der Schleusungskriminalität,
- Kooperation in der Aus- und Fortbildung.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Wegfalls der stationären Grenzkontrollen (sog. 15-Punkte-Programm der Staatsregierung) wurde die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei im Herbst 2007 nochmals ausgebaut.
In einzelnen Polizeidirektionen gibt es gemeinsame Fahndungsgruppen, bestehend aus Beamten der Landes- und der Bundespolizei.
In Schwandorf/Petrovice und in Swiecko wurden gemeinsame Zentren der deutsch-tschechischen und deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit gebildet, in denen Landes- und Bundespolizei gemeinsam tätig sind.
Die Polizeidirektionen mit Grenzbezug stimmen seit dem Jahr 2008 ihre Einsatzplanungen mit den Dienststellen der Bundespolizei ab. Zur Bekämpfung örtlicher Kriminalitätsschwerpunkte agieren Landes- und Bundespolizei gemeinsam und abgestimmt.
3. Aufgabenverteilung nach Teilabzug der Bundespolizei
Der Prozess der Neuorganisation der Bundespolizei wurde vom Freistaat Sachsen aufmerksam begleitet. So hatte der damalige Ministerpräsident, Prof. Dr. Georg Milbradt, bereits im Mai 2007 in einem Schreiben an Herrn Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble die Erwartungen Sachsens im Zusammenhang mit der Erweiterung des Schengen-Raumes deutlich gemacht. Auch Herr Staatsminister Dr. Buttolo hat gegenüber dem Bund seine Besorgnis über mögliche Standortschließungen und Personalreduzierungen zum Ausdruck gebracht.
Zur künftigen Personalverteilung sind uns keine offiziellen Aussagen des Bundesinnenministeriums bekannt. Bekannt ist jedoch, dass das bis Jahresende 2007 an den Grenzübergangstellen tätige Personal auf die drei Aufgabensäulen der Bundespolizei „Bahn“, „Flughäfen“ und „Grüne Grenze“ verteilt werden soll, wobei die „Grüne Grenze“ zu Tschechien und Polen deutlich personalintensiver ausgestattet werden soll als die Schengen-Binnengrenze zu Westeuropa. Von der dreifachen Personalstärke ist die Rede. Nachdem die Bundespolizei die geplante Umverteilung des Personals mit Blick auf den Wegfall der stationären Grenzkontrollen zunächst zurückgestellt hatte, besteht nun offenbar die Absicht, diesen Prozess in Gang zu setzen. Ein dauerhafter Abzug der Bundespolizei ist unseren Bürgerinnen und Bürgern indes nicht zu vermitteln. Sie haben einen Anspruch auf Sicherheit.
Die Sächsische Union geht davon aus, dass die sächsische Polizei in den nächsten Jahren ihre bisherige Präsenz im grenznahen Raum beibehalten wird.
4. Polizei/Ordnungsämter
Die Sächsische Union wird weiter darauf achten, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden erfolgt.
5. Einsätze in anderen Bundesländern
Sachsen unterstützt alle anderen Bundesländer bei der Bewältigung entsprechender Einsatzlagen, soweit es die eigene Kräftelage zulässt. Diese Unterstützung soll auch in Zukunft weiter aufrecht erhalten bleiben, da Sachsen in einer Vielzahl von Fällen selber auf Unterstützung von Polizeieinheiten des Bundes oder anderer Länder bei entsprechenden Einsatzanlässen angewiesen ist.
6. Auslandseinsätze durch Beamte der sächsischen Polizei
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich derzeit mit ca. 250 Polizeivollzugsbeamten aus Bund und Ländern an insgesamt 14 internationalen Polizeimissionen. Der Bund hat gegenüber der EU für einzelne Missionen eine erhebliche Aufstockung des deutschen Personals zugesagt. Es ist daher eine weitere Erhöhung der Beteiligung von deutschen Polizeivollzugsbeamten bei internationalen Polizeimissionen zu erwarten. Dies dürfte mit einer Erhöhung des Personalbestandes des Auslandspools verbunden sein.
Dabei ist zu beachten, dass an diesen Missionen ausschließlich Beamte teilnehmen dürfen, die sich dazu freiwillig bereit erklärt und ein entsprechendes Auswahlverfahren durchlaufen haben.
Die Sächsische Union ist der Auffassung, dass das Engagement von Polizeivollzugsbeamten in Auslandsverwendungen nach Rückkehr angemessen gewürdigt werden sollte.
Ich hoffe, Ihre Anfragen damit hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer MdB
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand