DIE LINKE
1. Verhältnis Strafverfolgung / Prävention
Die Polizei hat immer eine gesetzliche Doppelfunktion. Zum einen muss sie Gefahren abwehren, die die öffentliche Sicherheit bedrohen, Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beseitigen und die ungehinderte Ausübung der Grundrechte gewährleisten. Zum anderen soll sie Straftaten und mögliche Gefahren verhindern und vorbeugend bekämpfen. Wirksame Strafverfolgung und Intervention zur Bekämpfung von Straftaten ist notwendig. Dazu müssen aber auch alle notwendigen Ressourcen bereitgestellt sein. Dennoch ist die sächsische Polizei und darf sie keine bloße Interventionstruppe sein. Prävention hat nach der Wende zu Recht einen großen Bedeutungszugewinn erhalten. Prävention ist eine Kernaufgabe geworden. Wir unterstützen besonders die Jugendprävention, die Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt und polizeiliche Projekte zur Aufklärung, wie das POLDI-Maßnahmepaket und alle Präventionsmaßnahmen an Schulen. Die Beratung und Information von Bürger/innen über Präventionsmöglichkeiten und Schutz vor kriminellen Übergriffen (Infomobil), die „Aktion Nachbarschaftshilfe“ ist unverzichtbar. Wichtig sind landesweite Qualitätsstandards polizeilicher Prävention. Das Engagement der Polizei im Kampf gegen Nazis ist eine wichtige Voraussetzung dafür, rechtsextremes Gedankengut und Handeln in Sachsen zurückzudrängen. Hier erwarten wir eine stärkere Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen. Zur effizienten Polizeiarbeit muss die Prävention gehören. Eine einseitige Aufgabenverlagerung hin zur Strafverfolgung und Straftatenbekämpfung zu Lasten der Präventionsarbeit halten wir für falsch. Deshalb muss der Präventionsbereich auch ausreichend personell und sachlich ausgestattet sein. Nicht zuletzt kennzeichnet dies eine moderne und bürgernahe Polizei. Es geht uns als LIN KE um eine bürgernahe, effiziente und demokratische Polizei, die eng mit gesellschaftlichen Partnern kooperiert.
2. Sächsische Polizei / Bundespolizei
Die Sicherheitsarchitektur des Landes braucht eine Gesamtkonzeption aller polizeilichen und sonstigen Maßnahmen. Die Polizei in den Polizeidirektionen, Revieren, Polizeiposten und Bürgerpolizisten, aber auch Bereitschaftspolizei und Bundespolizei können nicht „stückweise“ reformiert und weiterentwickelt werden. Eine die Gesamtlage reflektierende Aufgabenkritik ist dafür notwendig. Wie stümperhaft in den letzten Jahren seitens der Staatsregierung diesbezüglich verfahren wurde, zeigt das verantwortungslose Hick-Hack um die Stellenkürzungen in der Polizei. Nach wie vor ist es unsere Forderung, nicht nur den Einstellungskorridor in der Landespolizei zu erweitern, sondern unverzüglich den Stellenkürzungsbeschluss der Staatsregierung zurückzunehmen. Nur so ist eine wirksame Personalentwicklung in der Polizei möglich. Gerade weil der Abzug der Bundespolizei an Standorte außerhalb von Sachsen stattfindet, muss klar sein, welche Aufgaben wer und wann in der Landespolizei zu erfüllen hat. Halbherzige Reformschritte, wie bei der Neuaufstellung der Reviere und das Nebelfechten der Staatsregierung in der Bereitschaftspolizei sind dem inneren Zustand der Polizei und auch der Motivation der Polizistinnen und Polizisten abträglich. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns als LINKE das Gebot der strikten Trennung zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit. Nicht zuletzt muss klar sein, dass vom gedeihlichen Zusammenspiel von Landes- und Bundespolizei abhängt, inwieweit nicht nur reale Sicherheit gewährt sein kann, sondern auch die vom Bürger gefühlte.
3. Aufgabenverteilung nach Abzug von Personal der Bundespolizei aus Sachsen
DIE LINKE hat die EU-Erweiterung ausdrücklich begrüßt und sieht dazu keine Alternative. Es versteht sich zugleich von selbst: Wenn Aufgaben an der Grenze im Zuge der EU-Erweiterung und des Schengener Abkommens wegfallen, dann ist das nachvollziehbar und hat das auch personelle Konsequenzen. Der Auftrag der Bundespolizei als Instrument der Prävention und Repression im grenznahen Raum (hier Sachsen/Polen/ Tschechien) als polizeilicher Schutz und zur Überwachung der Grenzen hat sich verändert. Der konkrete Abzug zum Beispiel nach Stuttgart, Frankfurt/Main und München darf dennoch hinterfragt werden. Damit ist es aber nicht getan. Wir verlangen eine zuverlässige Kriminalitätsanalyse im grenznahen Raum. Zu prüfen ist, inwieweit die Ausgleichmaßnahmen seit Beginn des Abzugs der Bundespolizei tatsächlich greifen. Das betrifft die Personenkontrolle auf Bundesstraßen und Autobahnen, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden in Polen und Tschechien, die stärkere Vernetzung der verkehrspolizeilichen Kontrollen zwischen Landes- und Bundespolizei, Zoll und Bundesamt für Güterverkehr. Wir unterstützen ausdrücklich das gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizeizusammenarbeit in Schwandorf und Petrovice ebenso wie ein gemeinsames Zentrum der deutsch-polnischen Polizeizusammenarbeit. Gemeinsame Streifen und ähnliche Maßnahmen sind ebenfalls geeignet für die Sicherheitsgewährleistung. Dennoch zeigt sich, dass der Personalbestand der Polizei im grenznahen Raum durch den Abzug der Bundespolizei sicherheitspolitische Wirkungen hat. Zu glauben, dass im erforderlichen Falle einfach zusätzliche andere Polizei in diese Räume geschickt werden könnten, führt dazu, dass das zu kurze Tischtuch lediglich von einer Seite auf eine andere Seite des Tisches gezogen wird. Die Landespolizei hat alle Hände voll zutun, Lagen wie in Leipzig oder bei Großveranstaltungen binden regelmäßig die Kräfte. Bundes – und Landespolizei sind auch nicht einfach austauschbar. Wir hätten uns deshalb gewünscht, dass mit dem Bundesministerium darüber verhandelt wird, zusätzliche Möglichkeiten zu erschließen (ohne Tauschpartner), dass wenigstens ein Teil der zum Abzug vorgesehenen Beamten auch in die Landespolizei übernommen werden könnte.
4. Polizei/Ordnungsämter
Ein wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung und zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in den Städten und im ländlichen Raum sehen wir in der verstärkten Zusammenarbeit und in der Vereinbarung von Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei und Kommunen.
Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist eine vorrangig öffentliche Aufgabe, die von der Polizei und den kommunalen Behörden gemeinsam wahrgenommen werden muss.
Gerade am Beispiel der Vorkommnisse im Rahmen des so genannten „Diskokrieges“ in Leipzig hat sich gezeigt, wie wichtig ein enges und abgestimmtes Zusammengehen zwischen Polizei und Ordnungsämtern ist.
Wir als LINKE vertreten den Standpunkt, dass die Zusammenarbeit zu vertiefen und zu verbreitern ist, was aber nicht zu einer Verwässerung der Aufgabenbereiche führen darf.
Den Kommunen als Kreis- bzw. Ortspolizeibehörden sind bereits von Gesetzes wegen sachlich für die allgemeine Gefahrenabwehr außerhalb der Kriminalitätsbekämpfung zuständig. Nach wie vor obliegt den Ordnungsämtern dabei beispielsweise die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Aber ungeachtet dessen sehen wir hier gemeinsame Streifengänge der Polizei und der Ordnungsämter durchaus als Möglichkeit die uniformierte Präsenz auf den Straßen zu erhöhen und das nutzt wieder rum beiden.
Gemeinsame präventive Projekte an Schulen und in Sportvereinen sowie Präventionsberatung für ältere Menschen zusammen mit der Polizei sind wichtige und auszubauende gemeinsame Ansätze für eine von der Bevölkerung akzeptierte und damit auch wirkungsvolle kommunale Sicherheitsstruktur.
Auszubauen ist aus unserer Sicht dringend das vielerorts bewährte System der Präventionsräte. Diese Räte sind ein wichtiger Baustein, um ehrenamtliches Engagement aller gesellschaftlichen Kräfte der Kommune zu fördern und zu nutzen.
Ihnen kommt in der Zusammenarbeit mit der Polizei und der praktischen Problemlösung vor Ort wesentliche Bedeutung zu. Schwerpunkte dieser Präventionsräte sollten unter anderem die gemeinsame Erarbeitung von Präventionsstrategien sein, die gegenseitige Information über sicherheitsrelevante Entwicklungen, Koordinierung von Maßnahmen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Verstärkt werden muss die gemeinsame Entwicklung von Lagebildern zu sogenannten Problembereichen in den Kommunen. Hierzu ist der vorhandene Kenntnisstand der Ordnungsämter als auch der Polizei zusammen zu führen.
Zugleich wollen wir aber klar gestellt wissen, dass kommunale Ordnungsdienste kein Ersatz für fehlende Polizeibeamte sein können und umgekehrt.
Hier ist die Sächsische Staatsregierung in der Verantwortung für eine entsprechende und ausreichende personelle und sächliche Ausstattung der sächsischen Landespolizei zu sorgen. Die sogenannte „Polizeireform“, dass zeigen die jetzt schon festzustellenden Auswirkungen, ist dabei der denkbar falscheste Weg.
Dr. Cornelia Ernst,
Innenpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
5. Einsätze in anderen Bundesländern
Im Zuge des Stellenabbaus bei der sächsischen Polizei ist deren Arbeitsfähigkeit weiter geschwächt worden. Die Situation in Sachsen im Jahre 2008 hat deutlich gezeigt, dass mit den derzeitigen Kräften gerade einmal das Alltagsgeschäft im Polizeivollzug abgesichert werden kann.
Aber mit jeder zusätzlich eintretenden Sicherheitslage ist die sächsische Polizei personell überfordert. Mit der unhaltbaren Folge, dass auf Dauer unter Verweis auf Personalnotstand und einen zu hohen Krankenstand die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Sachsen nicht gewährleistet wird. Aus diesem Grunde mussten im vergangenen Jahr mehrere Veranstaltungen (Fußballspiele) bereits abgesagt werden. Unter der Prämisse, dass die Anforderungen weiter wachsen, wird ein Einsatz von sächsischen Polizeikräften in anderen Bundesländern weiterhin notwendig und erforderlich sein.
Bedenklich wird es aber, wenn die Anzahl der polizeilichen Kräfte, die aus anderen Bundesländern zur Sicherung von Einsätzen nach Sachsen geholt werden ,deutlich höher ist, als die der sächsischen Einsatzkräfte in anderen Bundesländern.
Mittlerweile ist der Freistaat Sachsen in dieser Frage ein „Nehmerland“ geworden. Die hier eingesetzten erheblichen finanziellen Mittel zur Vergütung der Polizeikräfte aus anderen Bundesländern können wir uns in ihrer Verwendung deutlich besser bei der Ausbildung und der Ausstattung von sächsischen Polizeikräften vorstellen.
Eine Reformbedarf bei der Bereitschaftspolizei bzw. eine Neuorganisation im Zuge der steigenden Anforderungen wird von uns in der Weise gesehen, dass sich damit deren Einsatzwert erhöht und sich eine solche Reform nicht – wie von der Sächsischen Staatsregierung derzeit geplant – allein auf einen massiven Stellenabbau reduziert.
Voraussetzung dafür ist eine klare Aufgabenkritik und daraus resultierende Schlussfolgerungen. Das lässt die Sächsische Staatsregierung derzeit vollumfänglich vermissen. Eine Reform auf dem Rücken der Polizisten wird durch die LINKE. strikt abgelehnt. Wir fordern, die sächsische Polizei personell, materiell und organisatorisch so aufzustellen, dass ihre Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger jederzeit und in jeder Lage gewährleistet ist.
6. Auslandseinsätze durch Beamte der sächsischen Polizei
Die LINKE. steht den Auslandseinsätzen von sächsischer Polizeibeamten sehr kritisch gegenüber.
Dies aus zwei wesentlichen Gründen: Zum Einen, weil die bundespolitische Begründung für derartige Einsätze im erheblichen Maße schwammig und unkonkret ist. Diese Einsätze mit weltpolitischer Verantwortung und Hilfeleistung sowie Wahrung innerpolitischer Interessen zu begründen, reicht in keinem Fall aus, sächsische Polizeibeamte mit belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen und der Gefahr für Leib und Leben zu konfrontieren.
Wir fordern eine Herangehensweise, die eine Ausbildung von ausländischen Polizisten an und in sächsischen Polizeischulen sichert. Wir fordern weiter, dass die Polizisten, die im Ausland zum Einsatz kommen auch fachlich und materiell im höchsten Maße ausgestattet sind und ausschließlich im Ausbildungsbereich arbeiten.
Sobald Polizeibeamte in die Neuorganisation von Polizeiorganisationen im Ausland involviert werden, stehen sie sofort im Brennpunkt innerstaatlicher Spannungen des jeweiligen Landes in dem sie arbeiten. Dies kann und darf nicht Aufgabe sächsischer Polizeibeamter sein. Zum Zweiten fordern wir, dass die sächsische Polizei zuallererst in Sachsen durch die Staatsregierung materiell und personell so ausgestattet wird, dass sie ihre Aufgabe, der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in vollem Umfange lösen kann, bevor sächsische Polizisten im Auslandseinsatz tätig werden
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