Wie definiert Ihre Partei eine funktionierende Struktur der Sächsischen Polizei?
Die Polizei muss so organisiert werden, dass sie die öffentliche Sicherheit im Land gewähr-leisten kann. Polizisten müssen für Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein und innerhalb kurzer Zeit am Einsatzort präsent sein. Die Ausdünnung von Polizeidienststellen in der Fläche ist daher zu vermeiden. Strukturänderungen allein in der Hoffnung, damit Einspareffektive zu erzielen, lehnen wir ab. Sie sind nur dann erfolgversprechend, wenn festgestellt ist, dass sie die Qualität der Aufgabenerfüllung verbessern. Abbau von Personal und Strukturen muss sich am Bedarf orientieren. Dringend nötig ist daher eine Aufgabenkritik und Analyse der Stellensituation, sowie eine ursachenorientierten Kriminalitätsanalyse.
Aktuelle Revier- und Postenkonzeption
Die organisatorischen Änderungen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2009 umgesetzt wurden, basieren auf Effizienzerwägungen der Staatsregierung. Personal soll durch die Zusammenlegung von Führungsaufgaben von bis zu drei Revieren eingespart werden. Ob diese Bündelung (über die zum Teil erhebliche Ausdehnung des Revier- und Postenverbundes) tatsächlich Verwaltungskosten einspart, die Zahl der Streifenpolizisten tatsächlich steigt und die Arbeitsfähigkeit der Bediensteten gesichert ist, bleibt abzuwarten. Misstrauen ist angesagt, da die Staatsregierung die Kriterien für die Kategorisierung der Reviere nicht offengelegt hat. Eingeschränkter Personaleinsatz und geringere Öffnungszeiten der Polizeiposten verursachen Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunalverwaltungen. Der Ansatz der Staatsregierung, dass im Benehmen mit der Kommune Sprechzeiten der Polizeiposten festgelegt werden sollen, ist zu hinterfragen. Inakzeptabel ist es, wenn damit eine weitere Verschlechterung der Polizeipräsenz einhergeht
Wir fordern,
- Organisatorische Änderungen und Bündelungen nicht „ins Blaue hinein“, sondern auf Grundlage eines fundierten bedarfsorientierten Personalkonzeptes unter Berücksichtigung der Nachwuchsförderung,
- Aufgabenkritik, insbesondere quantitative und qualitative Erfassung und Bewertung von Aufgaben, die außerhalb der polizeilichen Kernaufgaben wahrgenommen werden (z.B. Begleitung von Schwertransporten)
- Erhöhung der Polizeipräsenz an der Grenze zur Tschechischen Republik und Polen, nicht auf Kosten der Präsenz in der Fläche des Freistaates
Zuständigkeiten innerhalb der Polizei
Die Gewährung öffentlicher Sicherheit ist Aufgabe der gesamten Polizei. Daher muss die unbürokratische und schnelle Zusammenarbeit bei Personalengpässen oder besonderen Einsatzlagen sichergestellt sein. Anderseits funktionieren Organisationsstrukturen im Sinne der effizienten Aufgabenwahrnehmung nur, wenn Zuständigkeiten normenklar geregelt und abgrenzbar sind.
Die Rolle des SMI sehen wir darin, zum einen darin, die notwendige politische Steuerung wahrzunehmen und etwa Zuständigkeiten, Informationspflichten und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden klar zu regeln. Als oberste Dienstbehörde und Führungsstelle des Polizeivollzugsdienstes steht das SMI in der Verantwortung, die Arbeitsfähigkeit der nachgeordneten Behörden und deren adäquate Besetzung sicherzustellen. Die Öffentlichkeitsarbeit des SMI muss die frühzeitige Information und Beteiligung der Mitarbeiter bei Reformprozessen sowie weitgehend transparentes Polizeihandeln sicherstellen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Polizistinnen und Polizisten sind Konzepte zu entwickeln, die die Aus- und Weiterbildung im Bereich des Selbstschutzes und der Konfliktlösung verstärken. Ebenso muss die Unterstützung von Polizistinnen und Polizisten nach Traumatisierung einen Schwerpunkt bilden.
Zuständigkeitsbeziehung von und zu externen Partnern
Eine bedarfsgerechte und aktuellen technischen Entwicklungen entsprechende IuK-Struktur ist für die sächsische Polizei zu gewährleisten. Dazu gehört die Einführung und Ausstattung mit dem BOS-Digitalfunk. Im Verhältnis zu externen IT-Dienstleistern und dem SID steht für uns die Datensicherheit im Mittelpunkt, dies gerade im Hinblick auf die Verarbeitung sensibler persönlicher Daten in polizeilichen Auskunfts- und Vorgangsbearbeitungssystemen.
Anbindung/ Verteilung der kriminalpolizeilichen Aufgaben
Die Zusammenführung von Kriminalaußenstellen der Kriminalpolizeiinspektionen und der Ermittlungsdienste der Polizeireviere bei den Polizeirevieren der Kategorie I zum Kriminaldienst erfolgte am 01. Januar 2009. In welcher Größenordnung dies zu einer Stärkung dieser Reviere führt, bleibt zu hinterfragen, ebenso ob die unselbständigen Polizeireviere davon pro-fitieren.
Anbindung / Verteilung der Kriminalprävention
Die Verlagerung von Personal des zentralen Fachdienstes „Prävention“ von der Polizeidirek-tion auf die Polizeireviere wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt. Präventionsarbeit muss durch Ansprechpartner vor Ort geleistet werden. Eine stärkere Anbindung an die Städte und Gemeinden ist erstrebenswert, um die Präventionsarbeit zu stützen – auch mit Blick die Ausdehnung von Präventionsangeboten zum Gewaltschutz in Familien sowie zur Verhinde-rung von Jugendkriminalität und rassistisch motivierter Kriminalität.
Struktur der Polizei zur Struktur der Justiz
Bedarf für Strukturanpassungen sehen wir nicht. Soweit eine Zusammenarbeit zwischen Poli-zei und Staatsanwaltschaft nicht funktioniert, sehen wir die Ursache nicht vorrangig in unterschiedlichen Organisationsstrukturen.
Struktur der Polizei zur Struktur Kommunen
Wir sehen keinen Bedarf für Strukturanpassungen, die etwa dazu führen, dass die Grenzen von Landkreisen mit denen von Polizeidirektionen übereinstimmen. Die Größe der Kommunen muss daran gemessen werden, ob die kommunale Selbstverwaltung und die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an Gemeindeangelegenheiten gewährleistet sind. Die Basisdienststellen gewährleisten Bürgernähe. Eine Schließung von Revieren oder Posten muss sich an der objektiven Kriminalitätslage und der Gewährungsleistungsfunktion für die öffentliche Sicherheit orientieren.