FDP

Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit, der Schutz vor Gefahren und die Verfolgung von Straftaten sind Teil des Kernbereichs des demokratischen Rechtsstaates.
Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit bleibt für uns staatliche Aufgabe und wird nicht zum Geschäft privater Sicherheitsdienste. Wir stehen für eine leistungsstarke, bürgernahe und partnerschaftliche Polizei.
Dazu muss die Polizei flächendeckend präsent und einsatzfähig sein. Das gilt besonders angesichts der schwierigen Sicherheitslage, in der sich der Freistaat nicht nur durch Bedrohungen aus dem rechts- und linksradikalen Spektrum, durch Krawalle nach Fußballspielen und die offenen Grenzen zurzeit befindet.

I. Verhältnis Strafverfolgung/Prävention

Kernaufgaben der Polizei sind polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung; Präventionsaufgaben stellen eine wichtige Ergänzung dar. Strafverfolgung und Prävention sind für uns keine Gegensätze, sondern müssen sich in ihren Aufgabenfeldern ergänzen. Präventionsarbeit kann durchaus in einigen Bereichen zu einem deutlich besseren Gefahrenbewußtsein und damit zu einer effektiven Gefahrenvermeidung beitragen. Wir setzen uns dafür ein, dass die wichtige Präventionsarbeit, wie Poldi oder Projekttage an Kitas und Schulen, personell und sachlich ausreichend ausgestattet wird.

II. Sächsische Polizei/Bundespolizei

Die sächsische Polizei muss stets in der Lage sein, ihrem Auftrag für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit im Freistaat nachzukommen. Die Beamten der Bundespolizei sind grundsätzlich für in den Aufgabenbereich der Bundespolizei fallende Aufgaben, wie zum Beispiel Grenzschutz einzusetzen. Daneben gilt es den Aufgabenbestand der Bundespolizei auch in Zukunft ausschließlich mit Mitteln des Bundes abzudecken. Die Erfüllung von Aufgaben der Bundespolizei durch die sächsische Polizei lehnen wir mit Blick auf die angespannte Personalsituation bei der sächsischen Polizei ab. Mehr als bisher muss die Personal- und Standortplanung zwischen Land und Bund enger verzahnt und damit aufeinander abgestimmt werden.

III. Aufgabenverteilung nach Abzug von Personal der Bundespolizei aus Sachsen

Für die FDP kommt der Abzug von Personal der Bundespolizei aus Sachsen zu früh. Die Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung werden durch den Abzug der Bundespolizei aus der Grenzregion nur verstärkt; das subjektive Sicherheitsempfinden leidet hierunter. Ein Erhalt der Bundespolizei in der bisherigen Stärke wäre auch für eine längere Übergangszeit erforderlich gewesen.

IV. Polizei/Ordnungsämter

Die Ordnungsämter nehmen als Partner der Polizei eine wichtige Stellung ein. Trotz der strikten Aufgabentrennung ist eine Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Für uns gehört deshalb zu einem modernen Sicherheitskonzept die enge Verzahnung von Polizeivollzugsdienst und Ordnungsämtern, in größeren Städten auch in so genannten Sicherheitsbüros.

V. Einsätze in anderen Bundesländern

Die Vielzahl von Unterstützungseinsätzen der Bereitschaftspolizei in anderen Bundesländern belastet die ohnehin angespannte Personalsituation in Sachsen. Die Hundertschaften stehen vor Ort nicht zur Verfügung und müssen nach den Einsätzen Ruhezeiten einhalten. Allerdings ist auch Sachsen, zum Beispiel bei Fußballspielen, auf die Unterstützung aus anderen Bundesländern angewiesen.

VI. Auslandseinsätze durch Beamte der sächsischen Polizei

Grundsätzlich steht die FDP Einsätzen sächsischer Polizeibeamter im Ausland positiv gegenüber. Allerdings dürfen diese Einsätze nicht zu einer weiteren Verschärfung der angespannten Personalsituation führen. Bei langfristigen Abordnungen ist deshalb eine entsprechende Stellenplanung und –besetzung erforderlich.


Dr. Jürgen Martens MdL