Für Ihre weitere Anfrage und Ihr Interesse an der Politik der Sächsischen Union haben Sie vielen Dank.
Die Sächsische Union ist der Garant für die Innere Sicherheit im Freistaat Sachsen. Öffentliche Sicherheit und Ordnung stellen Grundvoraussetzungen für die Lebensqualität der Bevölkerung sowie für wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität dar.
Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass
- Null-Toleranz gegen politischen Extremismus gezeigt,
- entschlossen auf terroristische Bedrohungen reagiert und
- jegliche Form von organisierter Kriminalität konsequent bekämpft wird;
- Maßnahmen zur Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität ergriffen und
- „rechtsfreie“ Räume nicht geduldet werden;
- gegen Drogenkriminalität weiter konsequent vorgegangen wird,
- neue Kriminalitätsformen (z. B. Internetkriminalität) bekämpft werden und
- die Präventionsarbeit weiterhin verstärkt wird.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss die sächsische Polizei weiterhin
- personell und materiell bestmöglich ausgestattet sein,
- schnelle Reaktionszeiten auf Hilfeersuchen durch entsprechende Struktur und Organisation der Polizei erreichen,
- die örtliche Präsenz des Streifendienstes beibehalten und
- bürgernahe Polizeiarbeit mit Dienststellen auch im ländlichen Raum gewährleisten.
Der eingeschlagene Weg ist erfolgreich und wird von uns weiter konsequent beschritten. Auf dem Erreichten werden wir uns jedoch nicht ausruhen, sondern auf neue Herausforderungen und Bedingungen schnell und angemessen reagieren.
Grundsätzlich kann über Fremdvergaben bestimmter Tätigkeiten nachgedacht werden. Dies gilt im Bereich des hoheitlichen Handelns nicht. Die Funktionsfähigkeit der Polizei steht für uns an erster Stelle. Es muss immer gewährleistet sein, dass die Aufgaben in gleicher Güte und Zuverlässigkeit wahrgenommen werden. Es bedarf aus unserer Sicht einer Prüfung, in welchem Umfang Aufgaben tatsächlich wirtschaftlicher und besser durch private Fremdfirmen erbracht werden können. Wir plädieren dafür, die Polizeidienststellen mit ihren Erfahrungen und Erkenntnissen in den Prozess einzubeziehen.
Bei der polizeilichen Arbeit sind selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Im Umgang mit sensiblen Daten liegt eine große Verantwortung. Es muss stets gewährleistet sein, dass die in polizeilichen Auskunftssystemen vorhandenen Daten von Bürgern gegen unbefugten Zugriff geschützt sind. In gleicher Weise ist durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Daten der Polizeibediensteten nicht von Unbefugten genutzt werden können.
In der Hoffnung, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer MdB