SPD

Definition Sicherheitsinteressen des Freistaates und der Polizei

Die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen sind eingebettet in den gesamtdeutschen und europäischen Kontext. Dabei müssen insbesondere aktuelle Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität im Zentrum gemeinsamer Bemühungen stehen. Eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern mit einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur ist hierbei von entscheidender Bedeutung; dies gilt auch in der Partnerschaft mit europäischen Institutionen (insbesondere Europol).

Als SPD werden wir auf die sich ständig wandelnden Bedrohungen durch Terror und Kriminalität angemessen, wenn nötig auch mit neuen Maßnahmen reagieren. Wir setzen uns jedoch auch für die Wahrung der Bürger- und Freiheitsrechte ein, für die der CDU das Gespür verloren gegangen ist. Den offenen Charakter unserer Gesellschaft werden wir nicht ohne Not der Illusion einer Sicherheitsgesellschaft opfern. Eingriffe in Freiheitsrechte stehen für uns immer unter dem Vorbehalt ihrer Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Nicht derjenige muss sich rechtfertigen, der Bürger- und Freiheitsrechte verteidigt, sondern derjenige, der sie einschränken will. Wir schützen die Freiheit in unserer Gesellschaft jedenfalls nicht, indem wir sie abschaffen. Immer neue Sicherheitsgesetze oder Sicherheitstechnik sind kein Ersatz für fehlende Polizeistellen.
Die Sicherheitsinteressen der Menschen im Freistaat sind eng verbunden mit deren subjektiven Sicherheitsempfinden. Überalterung der Polizei, Überforderung durch Massenbewältigung von Anzeigen, fehlende Nähe zum Bürger im ländlichen Bereich, steigende Gewalt gegen Polizeibeamte, Sachbeschädigungen in Innenstädten etc.prägen immer mehr das Bild der Polizei. Dem gilt es entgegen zu wirken. Die Menschen haben ein Recht auf Sicherheit in ihrem unmittelbaren Umfeld. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates.

Ausgliederung/Privatisierung

Privatisierungen sind kein Selbstzweck sondern allenfalls dann sinnvoll, wenn sie – ohne Sicherheits- oder Hoheitsinteressen zu beeinträchtigen – eine stark verbesserte Wirtschaftlichkeit bieten. Dies gilt vor allem für Dienstleistungen wie das Bekleidungswesen und die Wartung von Dienstfahrzeugen. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist in jedem Fall erforderlich. Kernaufgaben polizeilicher und damit hoheitlicher Tätigkeit sind für uns nicht privatsierbar!

Bei der Ausgliederung zentraler Aufgaben, wie im Bereich IT, müssen zwingend polizeifachliche und datenschutzrechtliche Belange ausreichend berücksichtigt werden. Hier ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen. Es muss ausgeschlossen werden, dass polizeifremde Personen Zugang zu diesen Daten erlangen.

Datensicherheit unter dem Aspekt des Bürgers sowie der Persönlichkeitsschutzrechte des Polizei-beamten/Beschäftigten der Polizei

Die IT-Sicherheit ist einer der zentralen Herausforderungen der Gegenwart (und natürlich der Zukunft), nicht zuletzt aufgrund der Gefährdung der IT-Infrastruktur durch Hacker-Angriffe.

Bei der Frage des Umfangs der Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung mit der Datensicherheit geht es vorrangig um eine vernünftige Balance zwischen Sicherheitsinteressen und den Persönlichkeitsrechten der Personen, deren Daten gespeichert werden. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Daten verantwortungsbewusst und datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Beschäftigten der Polizei müssen ihrerseits Gewissheit haben, dass die IT-Systeme nicht dazu benutzt werden, um ihr Verhalten und ihre Leistungen automatisiert zu kontrollieren und zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen
SPD-Landesverband Sachsen
Dirk Panter
Generalsekretär
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand