FDP
I. Definition Sicherheitsinteressen des Freistaates und der Polizei
Die Sicherheitsinteressen des Freistaates bestehen zunächst in der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Schutz der Bürger und der Gesellschaft vor Straftaten. Dazu müssen Gefährdungen laufend neu bewertet werden. Der internationale Terrorismus ist hierbei ein wichtiger Teilaspekt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Ausstattung der Polizei müssen so beschaffen sein, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung flächendeckend, in gleichbleibend hoher Qualität und unter allen Einsatzbedingungen gewährleistet werden kann. Dies bedeutet insbesondere auch die Personalpolitik der CDU/SPD-Koalition einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hat dazu mehrfach gefordert, den Stellenabbau bei der Polizei auszusetzen.
II. Ausgliederung/Privatisierung
Angesichts der angespannten Personalsituation bei der sächsischen Polizei hält es die FDP für erforderlich, die Polizei von polizeifremden Tätigkeiten zu entlasten, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben – Gefahrenabwehr und Strafverfolgung - konzentrieren kann.
Ein Punkt hierbei ist die von der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag vorgeschlagene Privatisierung des Beschaffungswesens, nicht zuletzt auch im Interesse einer umfassenden Verfügbarkeit notwendiger Dienst- und Schutzkleidung. Ansatzpunkte sehen wir auch im Bereich der Instandhaltung von Dienstfahrzeugen.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bleibt für uns Liberale aber staatliche Aufgabe und wird nicht zum Geschäft privater Sicherheitsdienste.
III. Datensicherheit unter dem Aspekt des Bürgers
In einer modernen Gesellschaft werden Datenschutz und Datensicherheit immer wichtiger. Datenmissbrauch bis hin zum kriminellen Datenhandel bedroht unsere Freiheit. Gerade deshalb muß auch die Datensicherheit ständig neu bewertet und gegen Angriffe geschützt werden.
Die Entscheidung der Weitergabe von Daten bleibt das Recht eines jeden Einzelnen. Wir Liberale wollen deshalb den Sächsischen Datenschutzbeauftragten stärken. Auch die Polizei muss den Bürger zunehmend vor kriminellen Angriffen auf seine Daten schützen und bedarf hierfür einer ausreichenden Ausbildung und Ausstattung.
IV. Datensicherheit unter dem Aspekt der Persönlichkeitsschutzrechte des Polizeibeamten/Beschäftigten der Polizei
Polizeibeamte genießen jederzeit Schutz vor missbräuchlicher und unsachgemäßer Verwendung und Weitergabe ihrer Daten, gerade im Bereich von Personaldaten. Sie haben in Bezug auf ihre persönlichen Daten keine geringwertigeren Schutzrechte als jeder andere Beamte im Freistaat. Vielmehr ist der Dienstherr verpflichtet auch den berechtigten Interessen von Polizeibeamten vollumfänglich Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Jürgen Martens MdL
Stellvertretender Landesvorsitzender