SPD

I. Uniformen
Die sächsische SPD begrüßt die Einführung der modernen blauen Uniform. Es war wichtig und richtig, dass die Bediensteten der sächsischen Polizei durch Befragungen und Abstimmungen in diesen Entscheidungsprozess eingebunden wurden. Nur so war sichergestellt, dass Bedürfnisse und Anforderungen der Bediensteten ausreichende Berücksichtigung bei dieser wichtigen Entscheidung fanden. Das Bekleidungswesen muss künftig unter Beachtung von Effektivität und Kosteneffizienz neu geregelt werden. Dabei sollte eine anwenderfreundliche Regelung angestrebt werden.

II. Schutzausrüstung
Eine funktionsfähige Schutzausrüstung ist unabdingbare Voraussetzung für die körperliche Unversehrtheit der Polizeibediensteten bei kritischen Einsätzen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Angriffe auf Polizeibedienstete zu beobachten sind, muss daher besonderes Augenmerk der Schutzausrüstung gelten. Bei kurzfristigen Einsätzen, die mit Personal aus den Polizeidirektionen bestritten werden müssen, fehlt es häufig an ausreichender Schutzausrüstung für die BeamtInnen. Hier sollte der Sache schnellstmöglich abgeholfen werden.

III. Fahrzeuge
Mit dem derzeitigen Ausstattungsgrad an Dienstfahrzeugen ist die sächsische Polizei an der unteren Grenze des Möglichen angelangt. Durch die Schaffung von Fahrzeugpools kann mehr Flexibilität erreicht werden. Die Tatsache, dass es sich bei den Dienstfahrzeugen um die Arbeitsplätze der Polizeibediensteten handelt, muss bei der Ausstattung berücksichtigt werden, beispielsweise bei der Frage, ob Klimaanlagen zur notwendigen Fahrzeugausstattung gehören.

IV. Dienstgebäude
Die Polizeistrukturreform bietet die Chance, die Dienstgebäude der sächsischen Polizei flächendeckend einer Prüfung hinsichtlich des Modernisierungsbedarfs und der Standorterfordernisse zu
unterziehen. Es gibt immer noch Dienstgebäude, die veraltet sind. Hier ist es notwendig, die bereits laufenden Modernisierungsplanungen möglichst schnell abzuschließen. Ein weiteres Problem ist die große Anzahl dislozierter Gebäude in der sächsischen Polizei. Hier muss eine Überprüfung des Standortkonzepts erfolgen und die nötigen Konsequenzen gezogen werden.

V. IT und Telekommunikation
IT und Telekommunikation sind unverzichtbare Handwerkszeuge für die Bediensteten der Polizei bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Bis zur flächendeckenden Versorgung durch das Digitalfunknetz müssen genügend Mobiltelefone bereitgestellt werden, um Funklöcher abzudecken. Mobile Navigationssysteme sollten künftig Standard in den Einsatzfahrzeugen werden, um das schnellstmögliche Erreichen des Einsatzortes zu gewährleisten. Durch die Polizeistrukturreformen haben sich umfangreiche Gebietsveränderungen und Erweiterungen ergeben, die naturgemäß auch Einfluss auf die Ortskenntnisse der BeamtInnen haben.

VI. Funk/Digitalfunk
Bei der Einführung des Digitalfunks darf es keinen weiteren Zeitverzug geben. Jede unnötige Verzögerung geht zu Lasten der Arbeitsfähigkeit der sächsischen Polizei. Die SPD hat in den Haushaltsverhandlungen darauf gedrungen, dass der Ausbau des Netzes und die Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von Endgeräten finanziell abgesichert sind.
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