Bündnis 90 / Die Grünen

Die Ausrüstung muss der jeweiligen Sicherheits- und Einsatzlage entsprechen, um eine Eigengefährdung der Polizisten und Polizistinnen zu minimieren. Dazu müssen insbesondere Schutzausrüstung, Fahrzeuge und Kommunikationsinfrastruktur (Digitalfunk) ausreichend vorhanden sein und zeitgemäßen Ansprüchen entsprechen. Schutzausrüstung und Uniform müssen funktionell sein. Sie dürfen die Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht davon abschrecken, die Beamten bei Bedarf anzusprechen.
Dienstgebäude und Ausstattung müssen den Arbeitsanforderungen genügen. Bei Standortentscheidungen bzw. beim Zusammenlegen von Dienststellen muss gewährleistet sein, dass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Entscheidungen für technische Anschaffungen sowie die Nutzung von Immobilien sollten nicht nur unter Kostengesichtspunkten, sondern auch unter Abwägung der Zweckmäßigkeit getroffen werden. Von entscheidender Bedeutung ist, dass sich die Polizistinnen und Polizisten wohl fühlen. Wer gute Leistungen von seiner Belegschaft erwartet, muss für eine entsprechende Ausstattung am Arbeitsplatz und bei den Hilfsmitteln ebenso sorgen wie für eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
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