CDU

Die sächsische Polizei ist Garant für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Um den
Freistaat Sachsen als Wirtschafts- und Investitionsstandort langfristig zu sichern und
auszubauen, wird von der sächsischen Polizei zu Recht erwartet, dass sie den derzeitigen
hohen Standard im Bereich der Inneren Sicherheit auch in Zukunft sicherstellt.

Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer angemessenen Personalausstattung, einer
ausgewogenen Altersstruktur, eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem
vorhandenen Personal, einer professionellen Aus- und Fortbildung sowie einer
Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln, die dem Stand der Technik entsprechen.

Bereits der Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Jahre 2007/2008 wurde unter
der Maßgabe der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass die Stellenausstattung der Polizei
im Jahr 2009 erneut einer Überprüfung unterzogen und dem Landtag das Prüfergebnis
berichtet wird.

Unerlässlich für eine leistungsfähige sächsische Polizei sind motivierte, kompetente und
leistungsbereite Mitarbeiter. Unter Personalentwicklung verstehen wir als Sächsische
Union, dass sich die Bediensteten entsprechend ihres Leistungsvermögens und ihrer
Leistungsbereitschaft so entwickeln können, dass auch ein berufliches Fortkommen
möglich ist. Die Bediensteten können aus unserer Sicht Ihre Aufgaben nur dann optimal
erfüllen, wenn Sie sich in einer entsprechenden Arbeitsatmosphäre mit ihren Ideen in die
Arbeitsgestaltung einbringen und persönliche und berufliche Ziele - soweit möglich - in
Übereinstimmung bringen können. Dazu bedarf es auch der Gespräche zwischen
Vorgesetzten und Mitarbeiter. Personalentwicklung ist keine „Einbahnstraße“. Jeder
Bedienstete trägt die Verantwortung für seine persönliche Entwicklung.

Die Leistungsfähigkeit unserer sächsischen Polizei setzt eine ausgewogene Altersstruktur
voraus. Insbesondere muss durch einen angemessenen Einstellungskorridor sichergestellt
werden, dass auf längere Sicht kontinuierlich junge Polizeianwärter in die Polizei
eingestellt, ausgebildet und nach bestandener Prüfung übernommen werden. Mit dem
laufenden Doppelhaushalt 2009/2010 ist eine erste Grundlage dafür geschaffen. In den
Jahren 2009 und 2010 werden pro Jahr 300 junge Polizeianwärter ihre Ausbildung in der
sächsischen Polizei beginnen. Damit setzen wir ein deutliches Signal für die
kontinuierliche Verjüngung der sächsischen Polizei.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine zweigeteilte Laufbahn sollte nicht außer
acht gelassen werden, dass für die Wahrnehmung einer Vielzahl von polizeilichen
Aufgaben Beamtinnen und Beamte mit einer Qualifizierung für den mittleren
Polizeivollzugsdienst herangezogen werden. Der Einsatz von Beamten für bestimmte
Tätigkeiten muss den Grundsätzen der funktionsgerechten Besoldung bzw. der
amtsangemessenen Verwendung entsprechen. Die Aufstiegsmöglichkeit vom mittleren in
den gehobenen Dienst stellt einen entsprechenden Leistungsanreiz dar. Die
demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen in den nächsten Jahren und die damit
verbundene Nachwuchsgewinnung muss bei der Diskussion berücksichtigt werden.

Die Sächsische Union unterstützt die Bestrebungen, den in der sächsischen Polizei
ausgebildeten Tarifbeschäftigten, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und sich
im Rahmen ihrer Ausbildung bewährt haben, eine berufliche Perspektive zu geben. Im
Rahmen der tarifrechtlichen Reglungen ist auch Tarifbeschäftigten die Möglichkeit der
beruflichen Weiterentwicklung einzuräumen.

Leistungsstarke Beamtinnen und Beamte haben bei Vorliegen der entsprechenden
fachlichen und persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, den Aufstieg in den
gehobenen bzw. höheren Dienst zu erreichen und stehen später als qualifizierter
Führungsnachwuchs zur Verfügung.

Die Sächsische Union unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen, die die beruflichen
Entwicklungs- und Aufstiegschancen von Frauen besonders fördern. Eine Benachteiligung
von Frauen bei Stellenbesetzungen und beim beruflichen Aufstieg darf es nicht geben.
Unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen sowie der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen sollte weiterhin angestrebt werden, bei der Gestaltung der Arbeitszeit eine
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Dabei sind insbesondere die Umstände
zu berücksichtigen, die im direkten Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern
stehen.

Jugendförderung ist ein wichtiges Element eines frühzeitigen Heranführens an einen
späteren Polizeiberuf. Vorbeugen und sich helfend für andere einsetzen, kann man nicht
früh genug erlernen. Gleichzeitig dient dieser Aufgabenschwerpunkt der
Präventionsarbeit für die Jugendlichen selbst. Den Polizisten als Vorbild zu sehen, stellt
eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Darüber hinaus leisten viele Polizistinnen und
Polizisten in Polizeisportvereinen eine wichtige ehrenamtliche Arbeit. Die damit
verbundene Jugendarbeit ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Das Projekt „Jedes
Kind in einen Verein“ ist an dieser Stelle zu nennen. Darüber hinaus hat die Sächsische
Union den Grundstein für eine Sportfördergruppe Leistungssport in der sächsischen
Polizei gelegt.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit hinreichend beantworten zu können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand