SPD

Anzahl der Planstellen

Die Einsatzfähigkeit der sächsischen Polizei steht und fällt mit der Qualität ihres Personalkonzepts. Nur, wenn optimal qualifiziertes Personal in angemessener Zahl zur richtigen Zeit an richtiger Stelle eingesetzt wird, kann die sächsische Polizei dem hohen Anspruch gerecht werden, den die Bürgerinnen und Bürger – aber auch die Beamtinnen und Beamten selbst – an sie stellen. Der Erfolg eines Personalkonzepts wird entscheidend durch die zugrundeliegende Anzahl der Planstellen beeinflusst. Daher ist es wichtig, die Planstellenzahl einer fortlaufenden Prüfung zu unterziehen und mit einer Aufgabenkritik für die sächsische Polizei zu verbinden. Das Staatsministerium des Innern führt derzeit eine umfangreiche Evaluierung des Planstellenkonzepts durch und hat deren Ergebnisse für dieses Kalenderjahr angekündigt. Die sächsische SPD setzt sich für den zügigen Abschluss der Evaluierung und die zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse ein, damit auf deren Grundlage eine tragfähige Weiterentwicklung des Stellenplans möglich ist.

Zulässiger Gesamtaltersdurchschnitt für Polizeibeamte
Zulässiger Gesamtaltersdurchschnitt für Tarifpersonal

Der aktuelle Gesamtaltersdurchschnitt sowohl für Polizeibeamte, als auch für Tarifpersonal ist zwar bei rein rechtlicher Wertung zulässig, was jedoch nichts über dessen Praxistauglichkeit aussagt. Es erscheint allerdings nicht praxisgerecht, den Gesamtaltersdurchschnitt durch Zulässigkeitsregelungen steuern zu wollen. Denn diese Herangehensweise lässt die Tatsache außer Acht, dass der Gesamtaltersdurchschnitt das faktische Resultat langjährig fortgesetzter Personalpolitik ist. Es ist daher notwendig, die reale Personalpolitik langfristig darauf auszurichten, dass ein optimaler Altersdurchschnitt erreicht wird, anstatt hier auf reine gesetzliche Regelungstätigkeit zu vertrauen. Für optimal hält die SPD einen ausgewogenen Gesamtaltersdurchschnitt, bei dem auf eine Dienstzeit von 40 Jahren gerechnet jeweils 25 % der Beschäftigten auf eines der vier Jahrzehnte entfallen. Dieses Ideal kann jedoch nur durch nachhaltige Personalpolitik über einen sehr langen Zeitraum erreicht werden. Unser kurzfristiges Ziel muss es sein, die Ausbildungs- und Einstellungskorridore zu sichern und wenn möglich zu erweitern und so für eine Verjüngung bei der sächsischen Polizei zu sorgen.

Zweigeteilte Laufbahn

Das Konzept der zweigeteilten Laufbahn wurde bereits in einigen von Bundesländern umgesetzt, darunter Hessen und Rheinland-Pfalz. Die SPD steht diesem Konzept grundsätzlich positiv gegenüber, da die hieraus resultierende Einstellung der Polizeibeamten und – beamtinnen im gehobenen bzw. im höheren Dienst ein deutliches Signal hinsichtlich der Anerkennung und Bewertung polizeilicher Arbeit ist. Allerdings darf das Modell der zweigeteilten Laufbahn nicht dazu führen, dass Motivation und Aufstiegschancen schwinden und damit einhergehend die Attraktivität des Polizeiberufs. Wenn die Einstellung zwar regelmäßig in der Besoldungsgruppe A 9 erfolgt, das Personalkonzept es jedoch versäumt, ausreichend berufliche Aufstiegsperspektiven zu schaffen, besteht das Risiko, dass der weitaus größte Teil der Polizisten niemals über A 10 hinauskommen und nur wenige A 11 bis A 13 erreichen werden. Solche Perspektiven machen den Polizeiberuf weder für Neubewerber, noch für die bereits eingestellten Beamtinnen und Beamten attraktiv.

Berufsperspektiven für von der Polizei ausgebildeten Tarifbeschäftigten
Berufsperspektiven für Tarifbeschäftigte

Die Berufsperspektiven sowohl der von der Polizei ausgebildeten, als auch von den übrigen Tarifbeschäftigten müssen verbessert werden. Nur auf diese Weise können überdurchschnittlich qualifizierte Bewerber für eine berufliche Tätigkeit bei der sächsischen Polizei begeistert werden. Bewerber, die wir brauchen um die Qualität der Arbeit der sächsischen Polizei zu sichern. Die sächsische Polizei muss daher ihrer Verantwortung als zuverlässiger Ausbilder und langfristiger Arbeitgeber gerecht werden. Die extensive Nutzung befristeter Verträge widerspricht dieser Verantwortung und führt zudem dazu, dass nach Ende der letztmöglichen Befristung mit dem Weggang bereits eingearbeiteter Personen viel Sach- und Fachkenntnis verloren geht.

Aufstiegschancen für Beamte

Aufstiegschancen sind, wie bereits zu der Frage einer zweistufigen Laufbahn für Polizeibeamtinnen und Beamte ausgeführt, notwendiger Bestandteil eines für Bewerber attraktiven Polizeidienstes. Auch die bei der sächsischen Polizei beschäftigten Verwaltungsbeamten brauchen Aufstiegschancen und Perspektive, sodass ein umfassendes Personalentwicklungskonzept auch diese Gruppe berücksichtigen muss.

Personalentwicklungskonzeption

Eine Personalentwicklungskonzeption muss sich stets auf dem neuesten Stand befinden, damit schnell und effektiv auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden kann. Die SPD hält eine Fortschreibung des bestehenden Konzepts daher für dringend geboten.

Frauenförderung
Jugendförderung

Für die SPD sind Frauen- und Jugendförderung elementare Bestandteile sozialdemokratischer Politik, sodass die hier von der sächsischen Polizei geleistete Arbeit von uns sehr begrüßt wird. Nur durch ausreichende Förderung werden junge Leute und Frauen die sächsische Polizei als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmen und dort ihr Bestes geben.

Mit freundlichen Grüßen
SPD-Landesverband Sachsen
Dirk Panter
Generalsekretär
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