CDU

Der heutige Fragenkomplex knüpft unmittelbar an den Wahlkompass Juni an. Dort haben wir unsere Position zu einem funktionierenden Personalmanagement dargestellt. Ich verweise daher zu Beginn noch einmal auf unsere bisherigen Aussagen.

Die demografische Entwicklung wird den Freistaat Sachsen künftig vor große Herausforderungen stellen. Wir freuen uns darüber, dass unsere Bevölkerung älter wird als noch vor zwei Jahrzehnten. Die Geburtenrate ist erfreulich, sie gleicht aber die Alterspyramide leider nicht aus.

Daher bedarf es auch bei der sächsischen Polizei größerer Anstrengungen und Überlegungen, wie die Nachwuchsgewinnung in den kommenden Jahren erfolgreich gestaltet wird. Der Beruf des Polizisten muss in der Öffentlichkeit weiter ein so hohes Ansehen genießen wie bisher. Die Sächsische Union wird die Polizei bei diesen Bemühungen tatkräftig unterstützen.

Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften muss sich die sächsische Polizei im zunehmenden Maße der Konkurrenz mit den Polizeien anderer Bundesländer, der Wirtschaft, dem Dienstleistungssektor und mit anderen Bereichen der Verwaltung stellen. Um auch in Zukunft Bewerber auf dem Niveau der letzten Jahre (Einstellung von fast 100 Prozent Abiturienten) gewinnen zu können, müssen Rahmenbedingungen vorhanden sein, die die sächsische Polizei konkurrenzfähig halten.

Aus Sicht der Sächsischen Union gehören dazu insbesondere:
  • ein Besoldungssystem, das nicht abgekoppelt wird von Entwicklungen in anderen Bundesländern,
  • die Beibehaltung der Freien Heilfürsorge als bestehenden Konkurrenzvorteil gegenüber den meisten anderen Polizeien,
  • Herausstellung der hohen Verantwortung des Polizeiberufs in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung auch künftig hochzuhalten und
  • eine gezielte Förderung leistungsstarker Beamter; der Polizeiberuf bietet mit seiner „durchlässigen“ Laufbahn attraktive Karrieremöglichkeiten, die jeder, der leistungsbereit und -fähig ist, nutzen kann.

Der Freistaat Sachsen ist Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder. Die Koalition aus CDU und SPD hat den Tarifabschluss für die Angestellten inhaltsgleich und schnell auf die Beamten des Freistaates Sachsen übertragen. Ab dem 1. Januar 2010 wird es keine Besoldung nach Ost und West mehr geben und alle Besoldungsgruppen "West- Gehalt” erreicht haben.

Die Sächsische Union hält am bewährten System der Beihilfe und Heilfürsorge fest. Unsere sächsischen Polizeivollzugsbeamten sind in der weit überwiegenden Anzahl bei der Ausübung ihres Dienstes hohen physischen und psychischen Belastungen (z. B. Schichtarbeit, psychisch belastende Situationen bei Unfallaufnahmen oder bei der Konfrontation mit und der Aufklärung von Straftaten) ausgesetzt.

Die besondere dienstliche Gefährdungslage darf nicht unberücksichtigt bleiben. Dem Thema „Eigensicherung der Beamten und Bediensteten“ ist nach wie vor ein hoher Stellenwert bei der Aus- und Weiterbildung beizumessen.

Der Motivation der Polizeivollzugsbeamten, sich auch in gefährlichen Situationen mit voller Kraft einzusetzen, sollte deshalb eine besondere Loyalität des Dienstherrn gegenüberstehen. Dies gilt umso mehr, als die Mehrheit der Polizeivollzugsbeamten dem mittleren Dienst angehört und sie finanzielle Einbußen empfindlich treffen würden.

Sie wissen, dass Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte in Sachsen im Jahr 2008 um 23% gestiegen sind. Damit setzt sich ein längerer anhaltender negativer Trend fort. In den letzten 5 Jahren sind die Gewalttaten gegen Polizisten im Freistaat Sachsen um insgesamt 43% gestiegen. Die Sächsische Union unterstützt Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo dahin, dass derjenige, der Polizisten angreift, die Gesellschaft angreift. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Polizisten Opfer von Gewalttätern werden. Wir halten es daher für dringend notwendig, dass derartige Gewalttäter künftig härter bestraft werden.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Sicherheit und Gesundheit unserer Polizeibeamten oberste Priorität hat. Wir haben als Politik Verantwortung und dafür Sorge zu tragen, dem Dienstherrn den Rücken zu stärken.

Die Beihilfe ist Teil des Alimentationsprinzips. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es damit auch Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Aufgrund der in der Regel über das normale Maß hinausgehenden Belastung sowie der Gefährlichkeit des Berufes besteht bei Polizeivollzugsbeamten in der Regel ein gegenüber Verwaltungsbediensteten erhöhtes Risiko der Dienstunfähigkeit bzw. von Erkrankungen. Allerdings trifft jeden Beamten auch eine Gesunderhaltungspflicht.

Aufgrund von Krankheit dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Es besteht deshalb die Verpflichtung, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen seitens des Dienstherrn zunächst dahingehend zu unterstützen, dass eine Polizeidienstunfähigkeit vermieden bzw. der Gesundheitsprozess beschleunigt wird. Voraussetzung hierfür ist aber auch die Bereitschaft der Kollegen, die Hilfsangebote anzunehmen und sich selber in diesem Prozess einzubringen.

Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen und tatsächlich die Polizeidienstunfähigkeit eintreten, ist der Freistaat Sachsen als Dienstherr in der Verpflichtung, die betroffenen Bediensteten über die Regelungen der beamtenrechtlichen Versorgung zu unterstützen, um zu verhindern, dass Polizeidienstunfähigkeit zum finanziellen Ruin führt.
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