SPD

Mit der Föderalismusreform I (2006) wurde der im Kern bewährte Grundsatz, das Beamtenrecht des Bundes, der Länder und der Gemeinden als Einheit auszugestalten, aufgegeben. Seither sind Bund und Länder jeweils in eigener Verantwortung für Besoldung, Laufbahnen und die Versorgung zuständig.
Es bleibt festzustellen, dass die Qualität und Funktionalität des öffentlichen Dienstes durch die Reform bisher nicht gestiegen sind - das Gegenteil ist der Fall. Unterschiedliches Dienstrecht entwickelt sich zunehmend als Hemmnis gegenüber notwendiger Flexibilität und Mobilität beim Personaleinsatz zwischen den jeweiligen Dienstherren. Demgegenüber steigt die „Mobilität“ der anderen Form: Die Möglichkeit des Bundes und der Länder jeweils über die Höhe der Sonderzahlungen selbst zu bestimmen, hat zu Kürzungen und Streichungen geführt. Dies war der Einstieg in eine Besoldungs- und Versorgungspolitik nach Kassenlage, die mit der Föderalismusreform I nun in allen Teilen des Besoldungs- und Versorgungsrechts Einzug halten kann. Im Werben um junge Lehrkräfte zeigt sich bereits, dass die qualifiziertesten und fähigsten Kräfte - angelockt von besseren Konditionen - in finanzstärkere Länder abwandern.
Im Bewusstsein, dass auch das vergleichsweise „wohlhabende“ Sachsen sich diesen Wettbewerb nicht leisten kann, tritt die Sächsische SPD dafür ein, jenseits der Föderalismusreform I das Recht der Besoldung, der Laufbahnen und der Versorgung soweit wie möglich im Gleichklang mit anderen Ländern auszugestalten. Eine Besoldungs- und Versorgungspolitik nach Kassenlage, eine Verschiebung der Ost-Westangleichung oder ein Ausscheiden aus der Tarifgemeinschaft der Länder kommen für uns nicht in Frage. Beihilfe und Heilfürsorge stehen für uns ebenfalls nicht zur Disposition. Leistungsanreize und ein modernes Personalmanagement lassen sich jedenfalls nicht durch ein geringeres Besoldungs- und Versorgungsniveau realisieren.
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