FDP
Wir setzen uns für eine flexiblere und stärker an Leistung orientierte Beamtenbesoldung ein, in die die Sonderzahlungen einzubeziehen sind. Wie in der Wirtschaft soll auch in der Verwaltung gelten: Wer mehr leistet, soll auch mehr verdienen. Für die Leistungsbezahlung sind im Staatshaushalt 2009 lediglich rund 24 Millionen Euro vorgesehen. Dies ist weniger als ein Prozent der Personalausgaben insgesamt. Dieses Verhältnis halten wir für falsch. Der Anteil der leistungsbezogenen Bezahlung muss deutlich ausgebaut werden und darf auch nicht zur Haushaltssanierung zur Verfügung stehen. Vermögenswirksame Leistungen sollen daneben weiterhin Bestand haben. Mit dieser Modernisierung des Beamtenrechts in Sachsen schaffen wir gute Voraussetzungen im bundesweiten Wettbewerb um qualifizierte Beamte.
Gerade angesichts der Finanzkrise wollen wir zur Sicherung der Pensionsansprüche den Generationenfonds für die Beamtenpensionen sukzessive auf alle Einstellungsjahrgänge erweitern. Leistungsverbesserungen bei der Beihilfe und der Heilfürsorge sowie der Hinterbliebenenversorgung sind angesichts der finanziellen Möglichkeiten des Freistaates jedoch nicht darstellbar. Entsprechendes gilt für Leistungen bei Dienstunfähigkeit. Hinsichtlich der Besoldungsanpassung auf Westniveau ist diese für die Besoldungsgruppen bis A 9 bereits zum 1. Januar 2008 vollzogen. Für den gehobenen und den höheren Dienst ist die Anpassung zum 1. Januar 2010 beschlossen.
Um dem Freistaat mehr Gestaltungsfreiheit zu geben, setzen wir uns zudem für einen eigenen Tarifvertrag für die Arbeitnehmer des Freistaates ein.
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