Bündnis 90 / Die Grünen
Wie steht ihre Partei zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Polizeiorganisationseinheiten unter dem Aspekt der Sicherheitsinteressen der Polizei und des Freistaates Sachsen angesichts einer allgegenwärtigen Gefahr des internationalen Terrorismus?
Sich ändernde Kriminalitätsschwerpunkte und die Herausforderungen des sog. internationalen Terrorismus machen es erforderlich, die bestehenden Sicherheitsstrukturen fortwährend auf ihre Zukunftstauglichkeit und Effektivität zu überprüfen. Reibungsverluste an Schnittstellen von Sicherheitsbehörden, etwa Bundes- und Landesbehörden, Polizei und Nachrichtendiensten sind offensichtlich und erfordern einen hohen Abstimmungsbedarf. Die zentrale Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes zur Abwehr von Terrorgefahren wird dieses Problem nach unserer Auffassung jedoch nicht lösen. Viel-mehr droht sich dieses aufgrund von Doppelzuständigkeiten eher zu verschärfen. Die föderale Struktur und die Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr haben sich nach unserer Auffassung bewährt.
Durch die Bündelung von komplizierter Technik und hochqualifiziertem Personal können Synergiemöglichkeiten entstehen. Zentralisierungsbestrebungen, etwa hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung, sehen wir mit Blick auf das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei allerding skeptisch. Unreglementierten Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei sowie die gemeinsame Antiterrordatei lehnen wir als rechtsstaatswidrig ab.
1. Definition Sicherheitsinteressen des Freistaates und der Polizei
Der Staat hat die Aufgabe und die Verpflichtung, sich für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und Verletzungen einzusetzen. Der durch Al Quaida exemplarisch repräsentierte sog. internationale Terrorismus stellt Politik und Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Das Drohpotential eines Terroranschlages ist enorm. Die Angriffe zielen auf sog. “weiche Ziele” und setzen auf eine hohe Opferzahl unschuldiger Menschen. Die Bürger erwarten zu Recht, dass die notwendigen, rechtsstaatlich zulässigen Mittel ergriffen werden, um Anschläge zu verhindern. Deutschland ist Anschlagsziel, wenn auch nach aktuellem Verfassungsschutzbericht in Sachsen derzeit keine konkreten Bezüge zum islamistischen Terrorismus bekannt sind. Zum Gefährderspektrum gehören zentral gesteuerte Gruppen, autonom arbeitende Gruppierungen oder fanatisierte Einzeltäter (Verfassungsschutzbereicht 2008, S. 32). Worin die Gefahren konkret bestehen und von wem sie ausgehen, ist weitgehend unklar. Wir unterstützen eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, um Terroranschläge zu verhindern. Bedingung ist aber das Einhalten von Menschen- und Grundrechten. Wir wenden uns gegen einen Generalverdacht sowohl gegen Muslime und Musliminnen als auch gegen Bürgerinnen und Bürger, die durch immer neue Sicherheitsgesetze immer mehr Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgesetzt sind. Wir lehnen es ab, den klassischen Bürgerrechten ein „Grundrecht auf Sicherheit“ zu deren Beschneidung gegenüber zu stellen. In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ist es ebenso Aufgabe der Politik die Menschen- und Bürgerrechte aller zu schützen.
Zur Befassung mit öffentlicher Sicherheit gehört neben der Abwehr und Verfolgung von grenzüber-schreitender Kriminalität und von Terroranschlägen insbesondere auch die Bekämpfung der Gewalt im häuslichen und sexuellen Bereich, sowie des Rechtsextremismus. Die Auseinandersetzung mit Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder, aber auch mit der steigenden Gewalt gegen Polizisten muss einen besonderen Stellenwert in der Sicherheitspolitik einnehmen.
Im Sinne des erweiterten Sicherheitsbegriffes müssen Prävention, Repression und Ursachenbekämp-fung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Problematisch sehen wir den Trend, Probleme, etwa im Bereich Flüchtlinge und Migration, vorrangig mit repressiven Mitteln zu beantworten. Es ist notwendig, politische Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Wir wenden uns gegen symbolische Sicherheitspolitik, die lediglich darauf abzielt, die Bürger zu beruhigen, ohne wirklich Lösungen für mehr Sicherheit zu bieten.
Dem Schutz der Polizeibeamten während der Dienstausübung muss ein hoher Stellenwert zugemessen werden. Die vorhandenen Strategien und Konzepte gehören auf den Prüfstand, ebenso die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Weiterbildungen im Bereich der Eigensicherung, Konfliktbewältigung u.a.
2. Ausgliederung/ Privatisierung
Aufgrund sinkender Finanzmittel muss sich der Freistaat auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Auf-gabenbezogen muss geprüft werden, ob eine bestimmte Aufgabe besser von Privaten übernommen werden kann oder auch von anderen öffentlichen Stellen. Die Grenze der Privatisierung sehen wir jedenfalls bei der Gewährung der öffentlichen Sicherheit. Dies ist vorrangig öffentliche Aufgabe des Landes und der Kommunen. Bürgerpolizisten und die Sächsische Sicherheitswacht können den Stellenabbau nicht kompensieren.
Die Ausgliederung von IT-Dienstleistungen, technischer Überwachung und Auswertung sehen wir unter dem Aspekt der notwendigen Datensicherheit skeptisch.
3. Datensicherheit unter dem Aspekt des Bürgers
Sichere IT-Infrastrukturen gewinnen durch zunehmende, behördenübergreifende und internationale Vernetzung und die Schaffung immer neuer Verbunddateien an Bedeutung. Bei der Datensicherheit handelt es sich nicht um übertriebene Vorsicht, sondern die Abwehr handfester wirtschaftlicher und personeller Schäden bis hin zu Existenzbedrohungen. Überdimensionierte und undifferenzierte Datensammlungen sind nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch. Sie können zu viele Unbeteiligte ins Blickfeld von polizeilichen Ermittlungen stellen und so auch den Blick auf die tatsächlichen Gefahren verschleiern.
4. Datensicherheit unter dem Aspekt der Persönlichkeitsschutzrechte des Polizeibeamten
Wir setzen uns für einen besseren Datenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern ein. Persönlichkeitsrechte müssen am Arbeitsplatz gewahrt werden. Diese Forderung gilt auch für Polizisten.
Darüber hinaus ist die Datensicherheit gegenüber Dritten essentiell, um Missbrauch und Angriffe auf Polizisten während und außerhalb der Dienstzeiten vorzubeugen. Dazu gehört eine sichere IT-Infrastruktur und abhörsicherer Polizeifunk.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Jähnigen
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand