DIE LINKE
Angesichts einer verfehlten Finanzpolitik im Bund sowie unter dem Eindruck der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise fehlen Bund, Ländern und Kommunen massiv finanzielle Mittel zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben. Länder und Kommunen haben derzeitig und werden zukünftig erheblich kleinere Spielräume zur Verfügung haben um eine bürgernahe Politik und hier gerade im Bereich der Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Wir sprechen uns grundsätzlich dafür aus, dass auch mit kleiner werdenden finanziellen Spielräumen des Freistaat Sachsens die bisher gewährten Ansprüche für ausscheidende Polizeibeamte in vollem Umfang gewährt werden und diese nicht dem Sparzwang der Landesregierung zum Opfer fallen.
Wir befürworten auch aus diesem Grunde einen einheitlichen Tarifvertrag für Bund, Länder und Kommunen und sprechen uns gegen die Zersplitterung der Besoldungsstruktur in den Ländern aus.
Die Kluft zwischen „reichen“ und „armen“ Ländern muss zwangsläufig dazu führen, dass eine Konkurrenzsituation entsteht und die Polizeibeamten in die „reichen“ Länder mit der besseren Bezahlung abwandern. Aus Sicht der Beamten nachvollziehbar und aus Sicht des betroffenen Bundeslandes äußerst problematisch.
Seit vielen Jahren fordern wir die uneingeschränkte Anpassung der Besoldung Ost an die Besoldung West für alle Dienststufen. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution ist es aus unserer Sicht nicht mehr hinnehmbar, Unterschiede in der Besoldung zwischen Ost und West aufrecht zu erhalten. Um den Beruf als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter im Freistaat Sachsen attraktiver zu machen ergibt sich unter anderem auch die Notwendigkeit einer attraktiven Vergütung und entsprechenden Sonderzahlungen oder vermögenswirksamen Leistungen. Was in der Privatwirtschaft üblich und bewährt ist, sollte auch im Staatsdienst selbstverständlich sein!
Das öffentliche Dienstrecht Deutschlands hat eine lange Geschichte. In etlichen Ländern Europas sind die nach ähnlichen Grundsätzen wie in Deutschland strukturierten öffentlichen Dienstleistungssysteme inzwischen weitgehend in Anlehnung an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse umgebaut worden.
Wir teilen die Auffassung, dass ein einheitliches Dienstrecht in der Bundesrepublik Deutschland notwendig und wünschenswert ist. Im Rahmen dessen sollte selbstverständlich der Gedanke der leistungsgerechten Bezahlung verankert und deutlich ausgebaut werden. Hier darf die Einführung der Bezahlung nach Leistungskriterien nicht zu einer Frage einer möglichen Finanzierbarkeit des Freistaates Sachsen werden.
Die Tarifbeschäftigten als auch die Polizeibeamtinnen und -beamten müssen gleichen Arbeitsbedingungen unterliegen. Wir fordern die Gleichstellung aller Statusgruppen und richten uns gegen die Ausspielung der verbeamteten Beschäftigten gegen die Tarifbeschäftigten.
Wir fordern und unterstützen die Verpflichtung des Staates zur Fürsorge für seine Bediensteten und lehnen jegliche Eingriffe in die sozialen Sicherungssysteme der öffentlich Bediensteten grundsätzlich ab.
Gerade im Falle von Dienstunfähigkeit, Krankheit oder Tod kommt es darauf an, dass der Freistaat seiner Führsorgepflicht ohne Abstriche nachkommt. Es ist doch nicht zu vermitteln, dass den Beamtinnen und Beamten in der sächsischen Polizei im Dienst alles abverlangt wird, sie die Auswirkungen der verfehlten sächsischen Polizeireformen durch außergewöhnliche und zusätzliche Belastungen zu schultern haben, aber dann im Krankheitsfall Opfer von Einsparungen werden.
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