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Quantensprung angekündigt!

Staatsregierung plant veränderte Sicherheitspolitik durch ein überarbeitetes Gesamtpaket für die Sächsische Polizei

Kesselsdorf:.

Vermutlich in der Sommerpause arbeitet die Sächsische Staatsregierung an einer veränderten Sicherheitspolitik. Dabei ist ein Gesamtpaket für die Sächsische Polizei vorgesehen. Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen habe die Entwicklung der letzten 12 Monate die Staatsregierung zu einem Umdenken und schnellen Handeln veranlasst. Wahrscheinlich sind u. a. das rasante Ansteigen von Drogendelikten, die unverändert hohe Anzahl von Kfz-Diebstählen, die Grenzkriminalität, das Ansteigen der häuslichen Gewalt, die Geschehnisse in der Rockerszene sowie der verübte Terror der Gruppe des National-Sozialistischen-Untergrunds nur der bekannte „Tropfen auf den heißen Stein“. Herr Ministerpräsident Tillich kündigte schon im I. Quartal des Jahres 2012, vielleicht mit diesem Wissen, eine umfassende Reaktion der Staatsregierung an. Dabei sprach er von einem Gesamtpaket für die Sächsische Polizei.

Bisher wurde darüber ein großer Schleier des Schweigens gelegt bzw. zur geheimnisumwitterten Chefsache erklärt. Nach der Sommerpause soll es nun soweit sein. Die letzten Abstimmungen mit dem Koalitionspartner sollen in der Sommerpause abgeschlossen werden und im strittigen Einzelfall will der Ministerpräsident verantwortungsvoll das Machtwort sprechen.
Stellt sich nun sicherlich jeder die Frage: „Was wird das Gesamtpaket enthalten?“. Wir haben recherchiert und vermutlich wird es u. a. zu folgenden Veränderungen und Maßnahmen kommen:

1. Der Stellenabbau bei der Polizei soll mindestens gestoppt werden. Durch weitreichende Maßnahmen soll die personelle und technische Sicherstellung der Polizeiarbeit wieder besser gewährleistet werden. Dadurch sollen weitere Qualitätsverluste ausgeschlossen werden. Dem immer größer werdenden Fachkräftemangel und der steigenden Arbeitsbelastung will man mit einer veränderten Nachwuchs- und Einstellungspolitik begegnen.
In der Prüfung seien die schnellstmögliche Erhöhung des jährlichen Einstellungskorridors für den Polizeivollzugsdienst sowie die unbefristete Einstellung von Fachkräften und Spezialisten. Des Weiteren soll die Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss unbefristet erfolgen und die Wandlung von befristeten Arbeitsverträgen der Beschäftigten mit ständigen Aufgaben in unbefristete Verträge realisiert werden. Die Festlegungen, in der Polizei ausgewählte Aufgaben und Organisationseinheiten zu Schonbereichen zu erklären, sollen planmäßig aufgehoben werden. Dazu ist geplant, kurzfristig die Personalstärken aller Organisationseinheiten der Polizei auf der Grundlage der jeweiligen Aufgabenerledigung praxistauglich zu überprüfen und ein Personalentwicklungs bzw. -besetzungsprogramm zu erarbeiten und zielgerichtet umzusetzen.
Begründung: Auch im öffentlichen Dienst muss die Nachwuchsgewinnung oberste Priorität haben. Sowohl die Altersstruktur als auch die Aufrechterhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Polizei müssen gewährleistet bleiben. Es sind deshalb weitere nachhaltige(re) Maßnahmen, die über die Festlegungen der Staatsregierung zur Personalvermittlungsplattform und der durch das Staatsministerium des Innern festgelegten Schonbereiche hinausgehen, notwendig. Festlegungen, in der Polizei ausgewählte Aufgaben und Organisationseinheiten vom Stellenabbau auszuschließen bzw. zu Schonbereichen zu erklären, haben sich nur bedingt bewährt. Die Aufrechterhaltung des Stellenabbaus würde einen verstärkten Stellenabbau in anderen Bereichen bedeuten.
Der Gefahr einer verstärkten Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Sachsen begegnet die Staatsregierung mit der Umsetzung der o. g. Maßnahmen.

2. Die Bereitschaftspolizei wird nicht zu einer Dienststelle zusammengelegt. Die Bereitschaftspolizeiabteilungen Dresden und Leipzig (und Chemnitz?) bleiben neben dem Präsidium der Bereitschaftspolizei als Dienststellen erhalten.
Begründung: Die Führungsspanne ist erkennbar zu groß. Die Anzahl der geschlossenen Einsätze lassen Aufrufstäbe zu ständigen Organisationseinheiten aufwachsen. Tatsächlich bringen die bisher vorgesehenen Veränderungen keine positiven Effekte. Durch die geplante Anbindung der Fachdienste Polizeihubschrauberstaffel, Wasserschutzpolizei und Polizeireiterstaffel würden neue Schnittstellen und zusätzliche Sachbearbeiter benötigt. Dies alles wird als kontraproduktiv angesehen. Die erreichten Qualitätsstandards und das Erfahrungswissen darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.

3. Es wird ein psychologischer Betreuungsdienst beim künftigen Polizeiverwaltungsamt ab 1. Januar 2013 eingerichtet. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Polizei ist weiter zu stärken. Die Einsatzvorbereitung, -betreuung und -nachbereitung muss künftig noch professioneller erfolgen. Dazu sind schnellstmöglich die notwendigen Stellen auszuschreiben.
Begründung: Der durchschnittliche Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes ist seit Jahren stetig angestiegen und im Vergleich zur Wirtschaft oder allgemeinen Verwaltung unverhältnismäßig hoch. Ursachen sind neben der Altersstruktur, dem Schichtdienst und weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen vor allem die steigenden Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Der Anteil psychosomatischer Erkrankungen nimmt hierbei zu. Dem muss durch geeignete Fürsorge- und Präventionsmaßnahmen wirksam begegnet werden.

4. Die Regierungspartner der CDU und FDP haben sich zur Umsetzung und Weiterentwicklung einer IuK-Strategie des Freistaates Sachsen verständigt. Dazu soll der Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste ab 1. September 2012 zu einem IT-Dienstleister der allgemeinen sächsischen Verwaltung optimiert und weiterentwickelt werden. Es ist vorgesehen, die bisherige Aufbauorganisation spätestens zum 1. Januar 2013 zu verändern.
In diesem Zusammenhang sollen die Niederlassungen aufgelöst werden. Die spezifischen Aufgaben der Polizei in der Niederlassung Dresden sollen schnellstmöglich einer eigenständigen Abteilung des Polizeiverwaltungsamtes übertragen werden.
Die bisherigen Abordnungen (zum Justizministerium) der Polizeivollzugsbeamten und Tarifbeschäftigten dieser Niederlassung werden spätestens am 31. Dezember 2012 beendet.
Begründung: Die sächsische Polizei wird wie beschlossen zum 1. Januar 2013 eine Bündelung der IuK-Kräfte mit polizeispezifischer Aufgabenstellung vornehmen. Dazu sind die bisherigen Aufgaben und das Personal der Niederlassung Dresden des Staatsbetriebes Sächsische Informatikdienste noch im Jahr 2012 an bzw. in die Polizei zu überführen.

5. Das Inkrafttreten der Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtsreform des Freistaates ist nunmehr frühestens zum 1. Juli 2013 vorgesehen. Die Staatsregierung beabsichtigt, den Regierungsentwurf abzuändern.
Insbesondere die Fragen zur Leistungsbezahlung, des Besoldungssystems und der Erfahrungsstufen, einschließlich der vorgesehenen Entgeltbeträge sowie die Durchlässigkeit des Versorgungsrechts z. B. im Hinblick der Anerkennung von rentenrechtlichen Anwartschaften werden überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch das Stellenabbaubegleitgesetz auf seine Wirkung geprüft und ggf. angepasst werden.
Begründung: In Abstimmung der Koalitionspartner sind diese sich einig, dass in mehreren Punkten noch Überarbeitungsbedarf besteht. Arbeiten und Leistung sollen sich wieder lohnen.
Das Stellenabbaubegleitgesetz und die Lebenswirklichkeit des Polizeiberufes scheinen sich zu widersprechen.

Wir wissen nicht ob es so kommt! Wir würden aber diesen Quantensprung als Gewerkschaft der Polizei Sachsen ausdrücklich begrüßen - auch im Sommerloch.

GdP-Wir tun was!
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