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Tarifverhandlungen Bund und VKA 2016

Potsdam:.

Die diesjährigen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der VKA haben ein Ergebnis. Seit Donnerstag verhandeln die Arbeitgeber und Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde nicht nur über eine Entgelterhöhung.

Die Einführung einer Entgeltordnung für den ÖD-Bereich der Kommunen sowie tarifliche Regelungen zum Umgang mit sachgrundlosen Beschäftigungsverhältnissen und der von den Arbeitgebern unterstellte Finanzierungsbedarf der Zusatzversorgungskassen standen mit auf der Tagesordnung.

Endlich auch für den letzten Bereich des Öffentlichen Dienstes eine Entgeltordnung zu vereinbaren, ist schon länger ein Ziel der Gewerkschaften. Am ersten Tag war fast ausschließlich die Frage zu klären, wie hoch das Volumen für die Einführung eines solchen Tarifwerkes betragen könnte. Der Hintergrund ist selbstverständlich die Gegenrechnung mit den zu erwartenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten.
Wie in den vergangenen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder spielte die Betriebsrente eine weitere gewichtige Rolle.
Welche der vielen Zusatzversorgungskassen in welcher Größenordnung einen erhöhten Finanzbedarf haben, musste wieder einmal am Verhandlungstag erst durch die Arbeitgeber zusammengetragen werden. Gute Vorbereitung einer Verhandlung sieht anders aus.

Bevor diese Punkte nicht abschließend geklärt waren, wurde nicht über eine Erhöhung der Entgelttabellen verhandelt.
Am Freitag um 15.00 Uhr stand nach der erfolgten Sondierung fest, dass es nur 7 Zusatzversorgungskassen mit Handlungsbedarf gibt.
Es wird Seitens der Arbeitgeber in Rote und Gelbe Kassen unterschieden. Dazu zählen die Kassen Brandenburg, Dresden, Baden-Würtemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Wiesbaden als „rote Kategorie“ mit hohem Bedarf sowie die Kassen Kassel und Sachsen-Anhalt als sogenannte „gelbe Kategorie“ mit etwas geringerem Finanzierungsbedarf.

Diese benannten Kassen sollen mit Beitragserhöhungen zum 1.7.2016 um 0,2% und jeweils zum 1.7.2017 und 2018 um weitere 0,1% gestützt werden. Das entspricht den Beitragserhöhungen der letzten TdL- Regelung West von 2015. In gleichem Umfang wird der Arbeitgeber beteiligt. Die Laufzeit dieser Regelung soll 10 Jahre betragen.

Verhindert wird somit eine Kürzung im Leistungsbereich und eine pauschale Erhöhung für alle Zusatzversorgungskassen ohne Bewertung der Notwendigkeit.

Das Angebot der Arbeitgeber kam am Freitag 18.30 Uhr:

Die Laufzeit beträgt wieder 24 Monate.
Zur Entgelterhöhung - Es wird eine lineare Erhöhung der Entgelttabellen ab 1.3.2016 um 2,4 % geben und ein weiteres mal ab dem 1.2.2017 um 2,35%. In der Summe 4,75% für zwei Jahre.

Auszubildende erhalten eine Erhöhung zum 1.3.2016 von 35 € und zum 1.2.2017 nochmals 30 €.
Übernahmeregelung für die Auszubildenden nach § 16a TVAöD allgemeiner Teil wird ab dem 1.3.2016 bis zum 28.2.2018 wieder in Kraft gesetzt.
Auszubildende nach dem TVAöD erhalten in jedem Ausbildungsjahr einen Lernmittelzuschuss
von 50 € brutto sowie einen Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss.
Der Jahresurlaub für Azubis bei einer Verteilung der Ausbildung auf eine 5-Tagewoche beträgt
29 Urlaubstage.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des „Falter-Arbeitszeitmodels“ werden um zwei Jahre verlängert.
Die Entgeltordnung für den Bereich der VKA wird eingeführt und kostet im Volumen 1,7%.

Eine Kompensation erfolgt durch die Einfrierung der Jahressonderzahlung, d.h. die Jahressonderzahlung wird 2016 nicht um die lineare Erhöhung steigen und ab 2017 erfolgt eine Absenkung des Niveaus um 4% auf 86,0 %. Dieses abgesenkte Niveau der Jahressonderzahlung wird ab 2018 mit der lineare Anhebung der Entgelttabellen berechnet und gezahlt.

Der Bund wird die schrittweise Anpassung der Beitragssätze der Jahressonderzahlung die Regelungen der Beschäftigten des Tarifgebietes Ost anwenden.
Die VBL im Bereich des Bundes wird analog des Abschlusses der Tarifverhandlungen der TdL von 2015 übernommen.

Die Entgelttabelle wird ab der EG 9a bis 15 um die Stufe 6 ergänzt.

Eine Zeit und Inhaltsgleiche Übernahme auf den Beamtenbereich soll erfolgen.

Dieses Angebot wurde in der Bundestarifkommission der GdP bis in den späten Abend sehr lange und strittig diskutiert.

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die kommenden Veröffentlichungen.

Jörg Günther
Tarifkommission Sachsen
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