Auf Nachfrage der Gewerkschaften und Interessenvertretungen im Sächsischen Finanzministerium, ob der Freistaat Sachsen ähnliches für seine Landesbeamten plane, wurde mit einem deutlichen
Nein geantwortet.
Wir sagen auch
Nein zu den Kürzungen in der Besoldung und Versorgung der letzten Jahre. Wir nehmen es nicht widerspruchslos hin.
Wir wehren uns.
Wir sind mehr wert.
Deshalb sollten alle Beamtinnen und Beamten nach erfolgter Bezügezahlung für den Monat Dezember 2011 einen
Widerspruch in Sachen amtsangemessene Alimentation an die jeweilige Bezügestelle senden.
Aktuell überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Bezahlung eines Chemieprofessors gegen das Grundgesetz verstößt, denn daraus leitet sich ab, dass Beamte ihres Amtes angemessen bezahlt werden müssen.
Bei der mündlichen Verhandlung sprach Gerichtspräsident Voßkuhle von einem
„Pilotverfahren“ – auch für andere anhängige Streitigkeiten über die Besoldung von Richtern und Beamten.
- Um die Ansprüche für das Jahr 2011 zu wahren, muss das Widersspruchschreiben bis spätestens 31. Dezember 2011 in der Bezügestelle eingegangen sein!
Sagt
Nein zu den Kürzungen in der Besoldung und Versorgung der letzten Jahre. Wehrt euch.
Hagen Husgen
Landesvorsitzender der GdP
Uwe Baumert
Landesvorsitzender des BdK