IT-Optimierung

Positionspapiers der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen e.V. über die Sicherstellung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung von Informations- und Kommunikations- Dienstleistungen der Sächsischen Polizei

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

mit dem Informations- und Kommunikations-System-Zentrum bei der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen und den Regionalen Betriebs- und Servicestellen der anderen Polizeidienststellen hat sich die Polizei einen internen IuK-Dienstleister geschaffen, der seinesgleichen in seiner Form sucht.

Hervorzuheben ist insbesondere der geschlossene Kreislauf von Beschaffung über Entwicklung, Betrieb, Service, polizeiliche Arbeit sowie Aus- und Fortbildung der unter dem besonderen Gesichtspunkt der Polizeiarbeit von wesentlicher Bedeutung ist.

Grundsätzlich sind aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei folgende prinzipielle Punkte zu beachten:
  • Die Organisation folgt der Aufgabe.
  • Die Technik folgt der Organisation.
  • Der Grundsatz des Prinzips der Einheit von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung ist zu gewährleisten.
  • Erfahrungen und Entscheidungen anderer Bundesländer bezüglich der Organisation und Umsetzung der IuK-Aufgaben in der Polizeiarbeit sollten einbezogen werden.
  • Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist zwingend vor weiteren Entscheidungsprozessen zu realisieren.
  • Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ist vorzulegen und zu bewerten.
  • Eine Umstrukturierung und Neuorganisation in der Polizei oder für die Polizei sollte nur erfolgen, wenn tatsächlich eine Verbesserung der Qualität und Quantität der Polizeiarbeit zu erwarten ist.
  • Die Beachtung des Datenschutzes bzw. der Selbstständigkeit ist nicht nur für Verfassungsschutz, Justiz, Landtag oder Sächsischen Rechnungshof von Bedeutung.
  • Aus Sicht der Polizeiarbeit ist die Aufrechterhaltung der Nachrichtenverbindungen und Informationswege für die Polizeiarbeit von wesentlicher Bedeutung und sollten deshalb auch künftig selbst bestimmbar bzw. zu beherrschen sein.
  • Die nächste Aufgabe, die Umsetzung des Digitalfunkes ist von solch immenser sicherheitspolitischer Bedeutung, dass die Organisation und Umsetzung für die Polizeiarbeit in der Polizei erfolgen sollte.
  • Praktische Beispiele der Polizeiarbeit, wie z. B. die Beherrschung von Großlagen (Fußball-WM, Papstbesuch, Castor-Transporte, G-8-Gipfel, Sondereinsatzfälle, wie z. B. die Fälle Stefanie bzw. SoKo Heller) beweisen, dass insbesondere bei ad hoc-Lagen flexible Reaktionsmöglichkeiten gegeben sein müssen.
  • Bis zum heutigen Zeitpunkt ist nicht geklärt, wie künftig z. B. Leistungsbeschreibungen, die Betreuung der Fachverfahren, die Gremienarbeit, die Kontrolle bzw. Prüfung der Leistung des Dienstleisters für die Polizei erfolgen soll.
  • Eine Mehrung von weiteren Schnittstellen und die Schaffung von Parallelstrukturen wird unvermeidbar sein.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei sind viele grundsätzliche Problemfelder nicht beachtet worden. Das nachfolgende Papier stellt vertiefend die Sicht der Gewerkschaft der Polizei zum gegenwärtigen Arbeitsstand bezüglich der IT-Optimierung, insbesondere zur Gründung eines Staatsbetriebes unter Beteiligung bzw. Einbeziehung der Polizei dar.

Die in der Anlage aufgezeigte Ist-Darstellung und vorgesehene Soll-Vorstellung zeigen eine schleichende aber vorhersehbare Verschlechterung der polizeilichen Aufgabenerfüllung auf.

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

wir bitten Sie deshalb die Überlegungen der Gewerkschaft der Polizei beim Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.

Standpunkt der Gewerkschaft der Polizei Sachsen zur Sicherstellung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung von Informations- und Kommunikations- Dienstleistungen der Sächsischen Polizei

Zu Beginn des Jahres 2004 und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurden umfassende Änderungen in diesem Bereich wirksam. Die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation wurde nach Prüfung und in Zusammenarbeit mit einer externen Firma im Rahmen eines entsprechenden Projektes (im November 2001 wurde die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG), Ottobrunn, von der Landesbeschaffungsstelle der Polizei Sachsen mit der Durchführung des Projekts
Beratungsleistungen und Konzepte zur Bildung und Einrichtung einer IuK-Dienstleistungsstruktur der sächsischen Polizei - „IuK-Dienstleistungs­Struktur“ - beauftragt) mit folgender Zielsetzung umgesetzt:

Die bei den Dienststellen und Einrichtungen der sächsischen Polizei vorhandenen Kräfte und Mittel im IuK-Bereich sollen in eine bedarfsorientierte und zukunftsfähige IuK-Dienstleistungsstruktur überführt werden. Das Konzept soll zukunftsfähig sein, den Bedarf der sächsischen Polizei widerspiegeln und in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Zentralität und Dezentralität ihrer dezentralen Struktur ebenso Rechnung tragen wie den Anforderungen an eine zentrale Beschaffung und Verwaltung der IuK-Mittel. Die allgemeine Aufbauorganisation im täglichen Dienst und besondere Aufbauorganisationen mit klaren Befehls- und Unterstellungsverhältnissen zur Bewältigung besonderer Lagen sind als Rahmenbedingungen zu beachten.

Das Projekt wurde unter Leitung des heutigen Präsidenten des Landeskriminalamtes Herrn Scholz im Zeitraum 2001 bis 2003 realisiert. Die Ergebnisse wurden danach schrittweise umgesetzt. Mit Ausnahme der Aufgaben der regionalen Betriebs- und Servicestellen der Polizeidienststellen (u. a. Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei) ist die gesamte Verantwortung und Aufgabenvielfalt für den Betrieb, Service, Entwicklung, Schulung, Aus- und Fortbildung usw. an die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (LPD ZD SN) übertragen worden. Die LPD ZD SN ist somit zentraler Dienstleister für das gesamte IuK-System, einschließlich Funk und Telekommunikation und IuK-Werkstätten der sächsischen Polizei.

Für die Gewerkschaft der Polizei wird diese Feststellung besonders hervorgehoben, da im Expertenpapier, das von der eingesetzten Kommission der Regierung erarbeitet worden ist, nur von einem zentralen IT-Dienstleister der sächsischen Polizei gesprochen wird.

Die Schaffung eines Zentralen Dienstleisters und die Einbeziehung der Sächsischen Polizei im Besonderen, sind aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei vor allem unter polizeilichen Gesichtspunkten zu betrachten.

Nach dem Bericht der Staatskanzlei (Projektgruppe) "Optimierung der IT-Organisation in der sächsischen Landesverwaltung" soll die gesamte IT-Dienstleistung der Ressorts in einem Staatsbetrieb zusammengefasst werden:

Es wird ein zentraler IT-Dienstleister für alle operativen IT-Aufgaben vorgesehen mit Ausnahme der Aufgaben zur umfassenden Projektverantwortung und Projektleitung bei Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung ressortspezifischer IT-Fachverfahren, die sich nicht für eine ressortübergreifende Anwendung eignen. Diese Zuständigkeit und damit die Verantwortung für die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel verbleibt in den Ressorts. Der laufende Betrieb dieser Fachverfahren verbleibt grundsätzlich bei dem zentralen IT-Dienstleister, es sei denn diese Fachverfahren befinden sich in einer permanenten Entwicklungs- und Testphase, die einem Dauerbetrieb durch den IT-Dienstleister Grenzen setzen. Hier bedarf es je nach Stand des Fachverfahrens konkreter Abstimmungen und Nutzervereinbarungen, ob und in welchem Umfang Aufgaben vom zentralen IT-Dienstleister übernommen werden können.

Das heißt: Planung, Organisation und Betrieb der IT werden aus der Polizei ausgegliedert. Die Verantwortung für Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung fachspezifische Anwendungen (konkret: INPOL-SN) verbleibt bei der Polizei.

Wesentliche Punkte des Berichtes aber scheinen für die Polizei nicht tauglich zu sein.

So muss hinterfragt werden, ob einheitliche Service-Level-Agrements für die gesamte Verwaltung überhaupt möglich sind. Wird die Dienstaufsicht durch den Staatsbetrieb auch über die regional tätigen Mitarbeiter nicht zu einer Entfremdung des Personals führen? Dies hätte zur Folge, dass es bei erforderlichen Arbeitsschwerpunkten unterschiedliche Auffassungen zu notwendigen Prioritäten gäbe. Insbesondere bei Ad-hoc-Lagen kann das zu ernsthaften Verwerfungen in der Einsatzbewältigung führen. Die Zentralisierung der Betriebsstätten bedeutet gegebenenfalls, dass der Betrieb von ressortfremden Mitarbeitern sichergestellt wird. Die GdP vertritt jedoch die Auffassung, dass zur IT-Dienstleistung in der Polizei „polizeilicher Sachverstand“, vor allem in der Fläche unbedingt erforderlich ist. Diese Kompetenz sichert die flexible Reaktion auch in Akutfällen. Außerdem stellen die erhöhten Sicherheitsanforderungen im Polizeibereich besondere Anforderungen an die Personalauswahl.

Aufgrund der spezifischen Aufgaben der Polizei als Kernbereich des Staates wird es erforderlich sein, die Interessen des Ressorts gegenüber dem Staatsbetrieb konsequent zu vertreten. Das macht eine starke - auch personell - Stabsstelle erforderlich.
Da die Verantwortung für Entwicklung, Einführung und Fortentwicklung von INPOL-SN als Kernprodukt der polizeilichen Informationsverarbeitung bei der Polizei verbleiben soll, macht eine vollständige Zentralisierung des Betriebes auch keinen Sinn. Ist es doch die Anwendung, die die Anforderungen an die Infrastruktur stellt. So scheint es effektiver zu sein, wenn alles unter einem Dach geregelt wird. Die Formulierung von Ressourcenforderungen und ein eventueller Streit um diese können u.U. Verzögerungen der Einführung neuer Produkte zur Folge haben oder das ganze Projekt gefährden. Darauf kann sich die Polizei unmöglich einlassen. Mit vorgenannten Argumenten wird der Personalspareffekt bereits relativiert.

Die Schaffung eines zentralen Dienstleisters wird meist begründet mit Begriffen, wie z. B.
  • Haushaltssicherungsgesetz
  • Demographie
  • Reform der Verwaltung /Verwaltungsoptimierung
  • E - government – Strategie des Landes Sachsen.

Die Gewerkschaft der Polizei ist kein Gegner eines Haushaltssicherungsgesetzes, wir sind nicht gegen eine Reform der Verwaltung, wir sind nicht gegen die E – government – Strategie des Freistaates, nein, wir sind nur der Auffassung, dass in Zeiten einer angespannten Haushaltslage und immer stärker werdenden internationalem Terrors kein Platz für derartige Experimente im Bereich innerer Sicherheit des Landes ist.

Mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung unseres Landes sowie mit dem Sicherheitsbedarf der Polizei darf nicht experimentiert werden.

Aus Sicht der GdP erscheint die Realisierung von bestimmten Querschnittsaufgaben durch einen Zentralen Dienstleister, wie z. B. die Datenverarbeitung und Statistik für die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen, schlüssig. Gerade deshalb wurden in der Sächsischen Polizei die Aufgaben im IuK-Bereich gebündelt und eine Zentralisierung umgesetzt.
Die Gewerkschaft der Polizei ist der Auffassung, dass dieser Vorschlag aufgabenkritisch untersucht werden muss. Insbesondere stellt sich die Frage nach den tatsächlichen Synergieeffekten und Einsparpotentialen einerseits und der qualitativen und quantitativen Verbesserung der Polizeiarbeit andererseits.
Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang die Beantwortung der Frage zur Gewährleistung der Datensicherheit im polizeilichen Aufgabenbereich.

Es dürfte wohl jedem klar sein, dass Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen einen besonderen Schutz bedürfen und nicht vergleichbar sind mit Daten, z.B. über die fällige Zahlung von Hundesteuern oder Kfz-Steuern.

Es ist also sehr wohl zu unterscheiden zwischen allgemeinen IT-Anwendungen und speziellen polizeilichen Anwendungen.
Dazu sind aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Da im Vorfeld der Neuorganisation der Polizei des Freistaates Sachsen bzw. die Ergebnisse die auf Grund von durchgeführten Untersuchungen und Projekte durchgeführt worden sind, sollten diese Ergebnisse nicht unbeachtet bleiben. Unter anderem könnten sicherlich nachfolgende Fragen beantwortet werden:
Handelt es sich bei den wahrzunehmenden IT -Aufgaben nur zum Teil um fachspezifische Aufgaben? Unterscheiden sich diese von Ressort zu Ressort? Wie stellt sich das in den Bereichen des Einsatzes, des Testes, der Installation, des Betriebes und der Betreuung von Fachverfahren dar. Welche allgemeine Rahmenbedingungen (z. B. zeitliche Verfügbarkeit der Kräfte und Mittel) und spezifischen Sicherstellungen bzw. brauchbares Know-how sind erforderlich und notwendig?

Welche Synergien können durch eine zentrale Durchführung von fachspezifischen IT -Aufgaben entstehen?
Müssen die übertragenen Aufgaben vor Ort wahrgenommen werden und wer kann sie sachgerecht erfüllen?

Aus Sicht der GdP wären mit einer Ausgliederung bzw. die Übertragung an einen anderen zentralen Dienstleister u. a. nachfolgende Bereiche für die Polizei nicht mehr im direkten Zugriff vorhanden:
  • der Bereich Systembetreuung und –verwaltung für polizeiliche Fachanwendungen (die Mitarbeiter sind zu 70 bis 80 % ihrer Arbeitszeit mit der Betreuung von Fachanwendungen ausgelastet),
  • die Funkwartung und –instandsetzung des polizeilichen Funknetzes,
  • der Bereich Funküberwachung/Einsatzunterstützung zur Realisierung eines störungsfreien Funknetzes oder Verfolgungspeilung von Tatverdächtigen sowie die IT – Einsatzplanung für Großlagen oder ad – hoc - Lagen der Polizei (BAO usw.),
  • der strategische Planungsbereich für Funknetze und Telekommunikationsnetze der Polizei
  • sowie der Betreuungsbereich der polizeilichen Anwendungen.

Aus einer sicherlich gut gemeinten Idee wurde eine Projektgruppe bei der Staatskanzlei und anschließend ein Aufbaustab beim SMI geboren. Bei ernsthafter Beachtung der Beschlüsse der Sächsischen Staatsregierung befinden wir uns derzeitig in einem Prüfprozess, welches Modell der Projektgruppe tatsächlich tragfähig und erfolgreich umsetzbar ist. Es deutet sich jedoch folgende Vorgehensweise an:
So schnell wie nur möglich einen Staatsbetrieb („Schilderwechsel“) gründen, koste es was es wolle und unter dem Motto Augen zu und durch.

Diese Vorgehensweise wird durch die GdP abgelehnt

Was spricht für die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei?
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist keine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt worden.
Eine Kosten-Nutzenanalyse ist nicht bekannt.
Ist-Analysen, die auch von der Berufsvertretung als unabdingbar in diesem Prozess gefordert wurden, sind in den Behörden, deren Betriebsstätten einbezogen werden sollen durchgeführt wurden, diese sind aber nach hiesigen Informationen vom Aufbaustab als nicht vergleichbar bewertet worden.

Im Ergebnis einer TCO-Studie für den Bereich PC-Betrieb vom Jahr 2000 wurde festgestellt, dass die Polizei eine Client-Server-Infrastruktur zu niedrigen Kosten betreibt und mit ihrem Mix ”Eigenleistung/Fremdleistung” durchaus wirtschaftlich arbeitet.

Die Zweifel der Gewerkschaft der Polizei am Sinn der Schaffung eines zentralen Dienstleiters wachsen. Insbesondere wer den Markt beobachtet, erkennt unschwer, dass eine Entscheidung wohl überlegt sein sollte.

Zum Beispiel stoppte Daimler-Chrysler die Vergabe der Betreuung von 150 000 PC-Arbeitsplätzen an Hewlett-Packard und die Commerzbank hat sich von der Idee verabschiedet, die Informations-Technologie des Investment-Bankings an IBM zu verlagern (Zeitschrift “Handelsblatt” vom Anfang Dezember 2003).

Das Herkules – Projekt der Bundeswehr wird möglicherweise scheitern, welches seit dem Jahr 1999 besteht. Bei dem Projekt geht es darum, mit Hilfe einer teils privaten IT – Gesellschaft die Bundeswehr mit moderner Datenverarbeitung und Kommunikation auszustatten.
Die neuesten Erkenntnisse auf diesem Aufgabenfeld sind:

Die Ausgliederung einzelner Bereiche erreicht nur selten den von den Verantwortlichen erwarteten Kostenvorteil.

Das Projekt E-Government in Sachsen hat entgegen der Prognose 80 Millionen Euro Einsparpotential auf lange Sicht keine Einspareffekte (Bericht Sächsischer Rechnungshof 2005).

IT-Risiko wird unterschätzt und macht nicht nur Wirtschaftsunternehmen verwundbar.
Eine EIU-Studie (Economist Intelligence Unit) hat festgestellt, dass „bei der heute hohen IT-Durchdringung auch mit enormen betriebswirtschaftlichen Schäden für das gesamte Unternehmen zu rechnen ist. Deutsche CIO’s halten demnach mehr als die Hälfte aller IT-Initiativen für betriebswirtschaftlich gescheitert und befürchten vor allem finanziellen Schäden. In der Studie, “bei der weltweit mehr als 1 000 IT-Entscheidungsträger zum IT-Geschäftsrisiko befragt wurden. Berücksichtigt man die Tatsache, dass in heutigen Unternehmen 80 bis 90 Prozent der Kernprozesse auf IT-Anwendungen basieren, liegt eine potenzielle Gefährdung durch IT-Fehler auf der Hand.“

Das Land Brandenburg hat sich im Jahr 2006 nach gründlicher Prüfung für einen zentralen Dienstleister für den Polizeibereich in der Polizei entschieden.

Die Koalitionsregierung des Landes Sachsen-Anhalt hat in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass „die Informationstechnologie der Landespolizei ist deshalb, jedenfalls soweit sie Kernaufgaben betrifft weder vollständig noch teilweise an einen nichtpolizeilichen Dienstleister auszulagern“.

Das Land Thüringen hat sich für eine Bündelung der IuK-Aufgaben in der Polizei ausgesprochen. „Informationsverarbeitung und Kommunikation sind erfolgsbestimmende Kernbereiche polizeilicher Arbeit. Deshalb müssen die Informations- und Kommunikationsaufgaben in der Thüringer Polizei auch künftig professionell bewältigt werden.“

Einem Bericht des Innenministeriums Brandenburg vom 9. Februar 2006 ist zu entnehmen, dass in allen Polizeien der Länder die polizeispezifischen DV-Verfahren durch die Polizei administriert und weiterentwickelt werden, d. h. im unmittelbaren polizeilichen Verantwortungsbereich verbleiben.

Mit ca. 80 700 IT-Mitarbeitern sind die öffentlichen Verwaltungen zurzeit der viertgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Die geplanten Personalsteigerungen bewegen sich seit Jahren unter dem Branchendurchschnitt. Die Personalkosten für IT-Spezialisten liegen ebenfalls unterm Durchschnitt der Wirtschaft. Spitzengehälter sind im öffentlichen Dienst nicht erzielbar.


Die Schaffung eines zentralen Dienstleisters bedeutet:

Die Polizei muss die gewünschten Leistungen dem Dienstleister klar mitteilen (Wer soll das bei der Polizei formulieren?) unter Verwendung von sogenannten Service Level Agreements (SLA); in diesen wird unter anderem Desaster-Vorsorge, Sicherheit und Reaktionszeiten von Diensten geregelt sowie Sanktionen festgelegt für den Fall des Nichterreichens der in den SLA definierten Service- Ziele (Wer soll dies bei der Polizei zukünftig beauftragen oder kontrollieren?).

Ist es möglich fehlgeschlagene Polizeieinsätze, im schlimmsten Fall mit zu beklagenden Toten auf Seiten der Bevölkerung und/oder der Polizei, mit Sanktionen gegen den Dienstleister abzurechnen, nur weil die Informations- und Kommunikationsmittel der Polizei nicht einsatzbereit waren, für die der IT - Dienstleister hinsichtlich der Funktionalität verantwortlich ist.
Wer will hierfür Verantwortung tragen?

Weiterhin bedeutet die Zentralisierung möglicherweise auch:
  • die Einführung einer Kosten- und Leistungsabrechnung zwischen der Polizei und dem zukünftigen IT-Dienstleister, (Wir wollten im Sinne der Verwaltungsoptimierung doch unnötige Verwaltungsschritte abbauen? Aufgabenkritik ist ein zentrales Thema der Verwaltungsmodernisierung!),
  • die versteckten Kosten (Controlling im Bereich der Polizei - Polizeidirektionen, Polizeireviere und Dienstleister) lassen erhoffte Einsparungen von Zentralisierung und Ausgliederungen (Outsourcing) verpuffen,
  • die eigenen Mitarbeiter werden an den neuen Dienstleister übergeben und/oder neue müssen eingearbeitet werden, darunter leidet die Produktivität,
  • die Mitarbeiter sind frustriert, einige Top-Leute kündigen (unwiederbringlicher Verlust von Fachkräften know how Verlust) oder bewerben sich auf Ausschreibungen im Bereich der Polizei, weil sie nicht zu dem neuen Dienstleister wechseln wollen (Laufbahnwechsel bei den Vollzugsbeamten) und
  • die verschiedenen Dienststellenkulturen (z. B. IT-LPD ZD und IT-Statistisches Landesamt) treffen aufeinander. Unter den Reibungsverlusten leiden Produktivität und Qualität. Hierzu kommt oft eine Mentalität des reinen Abarbeitens von Aufgaben, kritisches Mitdenken bleibt auf der Strecke.

Die Gewerkschaft der Polizei tritt dafür ein, dass die Verwaltung der Polizei alle notwendigen logistischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen hat, um der Vollzugspolizei ihre vielfältige Aufgabenerledigung bestmöglich zu gewährleisten.

Die Polizeiverwaltung ist also eine Serviceabteilung für die gemeinsame Aufgabe, Sicherheit im Lande zu produzieren.
Wir brauchen eine Professionalisierung der Tätigkeiten in der gesamten Polizeiverwaltung. Wenn wir in der Polizeiverwaltung etwas erreichen wollen, müssen wir klare Zielvorstellungen haben und sie durchsetzen.

Eine dieser Zielvorstellungen ist klar definiert. Polizeiliche Fachaufgaben müssen in der Polizei verbleiben. Nur die Polizei an sich kann diese Fachaufgaben im gesamten Volumen und in der gewünschten Qualität und einheitlichen Sicherheitsstandards erbringen.

Die Gewerkschaft der Polizei ist der Auffassung, dass insbesondere unter Beachtung vorhandener Schnittstellen bei der Realisierung polizeilicher Anwendungen (z. B. PASS, INPOL) zu anderen Polizeien der Länder und den Einrichtungen des Bundes (z. B. BKA, BGS) und der Notwendigkeit von polizeilichen Fachkenntnissen bei der Entwicklung, Umsetzung und Anpassung dieser Anwendungen, diese Dienstleistungen grundsätzlich bei der Sächsischen Polizei angebunden bleiben sollte. Die Gewerkschaft der Polizei sieht jedoch Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere unter Einbeziehung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Einbeziehung von Feuerwehr, Justiz u. a. erscheint zweckmäßig und möglich.

Dieser grundsätzliche Optimierungsgedanke unter Beachtung von Sicherheit und tatsächlichen Synergien zeigt sich schon heute im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitskooperationsvereinbarung mit Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Auf dieser Grundlage werden im Bereich der IuK-Fortbildung erste positive Erfahrungen gesammelt.

Zusammenfassend wird durch die GdP festgestellt:

Grundsatz: Professionalität und Qualität vor Schnelligkeit und damit verbundener Oberflächlichkeit.
  1. Das durch die Projektgruppe vorgeschlagene Modell 1/5 wird als unrealistisch angesehen. Die GdP vertritt die Ansicht, das der momentane Status Quo - zumindest im Polizeibereich - im wesentlichen beibehalten werden sollte. Wenn Änderungen aufgrund politischer Entscheidungen unumgänglich sein sollten, wäre aus ihrer Sicht die Modellvariante 2 am ehesten geeignet.
  2. Die GdP sieht es als sinnvoll an, Teile der IT-Steuerung koordiniert und ressortübergreifend zu organisieren. Dafür spricht schon der IHL als Basis der Kommunikationsbeziehungen.
  3. Mit Abstrichen gilt dies auch für die strategische Ebene, zumindest für ressortübergreifende Fachanwendungen.
  4. Die Art und Weise der zentralen Beschaffung ggf. ressortübergreifend ist nach entsprechender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bzw. Kosten-Nutzen-Analyse zu bestimmen.
  5. Für den Bereich der Polizei wird die Ausgliederung der operativen Ebene jedoch abgelehnt. Dadurch muss auch die strategische Ebene für polizeifachliche Anwendungen im Ressort verbleiben. Das heißt, es muss für die Polizei als größtes Ressort der Landesverwaltung ein eigenständiger Dienstleister mindestens zur Umsetzung der polizeilichen Kernaufgaben vorhanden sein.
  6. Die Betriebsstätten der Polizei sind aufgrund ihrer erhöhten Sicherheitsanforderungen im Polizeibereich zu belassen. Ob IT-Personal der Polizei u.U. Betreuungsaufgaben in anderen Ressorts übernehmen kann, muss geprüft werden.
  7. Die GdP regt an, Untersuchungen über die Zentralisierung der IT in den BOS, auch unter Einbeziehung der Kommunen, anzustellen. Die Konvergenz der Aufgaben und die Ähnlichkeit der Anforderungen ermöglichen dies.

Abschließend schlägt die Gewerkschaft der Polizei vor, bei Feststellung möglicher Synergien mit einem Zentralen IT-Dienstleister unter größtmöglicher Beibehaltung der dargelegten Eigenständigkeit des Informations- und Kommunikation- Systemszentrums der Polizei bzw. Polizei und BOS, diese möglicherweise durch die Schaffung einer entsprechenden Leitstelle zu nutzen.

Im Übrigen begrüßt die GdP die Auffassung des Aufbaustabes, dass die Einbeziehung der Gewerkschaften und Personalvertretungen notwendig ist, „um das für Organisationsänderungen dieser Größenordnung notwendige Klima einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu schaffen und zu erhalten.“

Sehr geehrter Herr Minister Buttolo,

sie sehen wir wollen, dass die polizeiliche Arbeit mindestens in bewährter Qualität fortgesetzt werden kann, in diesem Sinne erwartet die GdP, dass ihre Sichtweisen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, glauben Sie uns, wir stehen dem Ziel einen Staatsbetrieb unter Einbeziehung der Polizei sehr kritisch gegenüber. Es stellt sich für uns abschließend die Frage, warum andere Behörden, die eine Sicherheitsrelevanz, wie die Polizei nicht besitzen im Prozess keine Rolle spielen bzw. Behörden (Justiz, Verfassungsschutz) wo ähnliche Konstellationen eine Rolle spielen nicht einbezogen worden sind.
Für die GdP steht mehr als nur die Gründung eines Staatsbetriebes auf dem Spiel.

Wir treten dafür ein, dass die Aufgabenerfüllung durch die Sächsische Polizei von Professionalität und Qualität gekennzeichnet ist und damit verbunden die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für den Bürger so gut wie nur möglich garantiert werden kann.

Geschäftsführender Landesvorstand der GdP
© 2007 - 2012 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand

Die Anlagen als PDF können hier geladen werden.