Rechtsschutz

Rechtsschutz ist eine der wichtigsten Leistungen unserer Gewerkschaft. Polizeibeamte brauchen im Dienst eine besondere Absicherung.
Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet in der GdP Sachsen eine unabhängige Rechtsschutzkommission.
Diese Kommission setzt sich aus drei stänidgen Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern zusammen. Berufen wird die Rechtsschutzkommission durch den Landesvorstand.

Rechtsschutzkommission

Uwe Wendt (KG OE-OE / ständiges Mitglied)
Klaus Heinze (KG C-E / ständiges Mitglied)
Thomas Pfeffer (KG L / ständiges Mitglied)
Dietmar Loitsch (KG OE-OE / Ersatzmitglied)
Frank Neuenhagen (KG L / Ersatzmitglied)
Jens Uhlmann (KG C-E / Ersatzmitglied)