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<channel><title><![CDATA[GdP Sachsen News]]></title>
<link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf</link>
<description><![CDATA[GdP Sachsen News]]></description>
<lastBuildDate>Sun, 12 Feb 2012 19:02:17 +0000</lastBuildDate>
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	<item><title><![CDATA[Beihilfe und Krankenversicherungszuschuss zu Ihrer eigenen Rente und ggfs. zur Witwen- bzw. Witwerrente -- Klarheit zum Beihilfesatz und Krankenversicherungszuschuss -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/DC27AC29B4C9B62BC125799600795DF4?Open</link><description><![CDATA[Ein der GdP Sachsen jetzt vorliegendes Schreiben bestätigt nunmehr, dass der § 33 Absatz 5 der Sächsischen Beihilfeverordnung ab 1. Januar 2012 nicht mehr vollzogen wird. Im Ergebnis hat &#8222;damit die Höhe eines Zuschusses zu den Beiträgen einer privaten Krankenversicherung keine Auswirkungen mehr auf den Bemessungssatz des Zuschussempfängers." Damit hat sich die Auffassung der GdP Sachsen bestätigt. ]]></description><dc:subject><![CDATA[GDP-News]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Tue, 31 Jan 2012 23:05:55 +0000</pubDate></item>
	<item><title><![CDATA[Achtung, Achtung!!!  -- Widersprüchliche Informationen zum Krankenversicherungszuschuss für Beihilfeberechtigte -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/8D2B2E3390F69E19C12579950063A6D3?Open</link><description><![CDATA[Zu unserer Information bezüglich des Krankenversicherungszuschusses vom 27. Januar 2012 sind am heutigen Tag widersprüchliche Informationen bei uns eingegangen. Diese sind unbedingt zu beachten!
Eine nochmalige Überprüfung durch uns hat ergeben, dass das Rechtsverständnis von den zuständigen Stellen zurzeit unterschiedlich ist. So werden von Seiten des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) die bisher geltenden Regelungen (Sächsische Beihilfeverordnung) als weiterhin rechtswirksam angesehen. So ist laut einem Schreiben des LSF weiterhin Folgendes zu beachten: 
]]></description><dc:subject><![CDATA[GDP-News]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Mon, 30 Jan 2012 19:10:17 +0000</pubDate></item>
	<item><title><![CDATA[Beihilfe und Krankenversicherungszuschuss zu Ihrer eigenen Rente und ggfs. zur Witwen- bzw. Witwerrente -- Teil-Verzicht auf den Krankenversicherungszuschuss  -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/FD6BEF646F850266C125799200442B0E?Open</link><description><![CDATA[Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren, als Ruhestandsbeamtin oder Ruhestandsbeamter, der Altersrente beantragt bzw. erhält oder wegen Polizeidienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde und Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) beantragt bzw. erhält, waren Sie bisher beihilferechtlich gezwungen, auf den Krankenversicherungszuschuss zu Ihrer Rente zu verzichten, soweit er monatlich 40,99 &#8364; überstieg. Diese Vorschrift ist seit dem 01.01.2012 entfallen (Rechtsgrundlage: § 102 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) i. V. mit der Sächsischen Beihilfeverordnung). Hintergrund war hier, dass Sie bei Überschreiten des o. g. Betrages statt 70% Beihilfe nur 50% Beihilfe erhalten hätten.]]></description><dc:subject><![CDATA[GDP-News]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Fri, 27 Jan 2012 13:25:27 +0000</pubDate></item>
	<item><title><![CDATA[Tarifinformation -- Inkrafttreten der Entgeltordnung (EGO) 
zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)  -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/4A9CF7E8F202CCB1C125798B0048EA59?Open</link><description><![CDATA[Zeitgleich mit den letztjährigen Tarifverhandlungen zur Lohn- und Einkommensrunde am 10. März 2011 einigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung einer neu überarbeiteten Entgeltordnung.
An Stelle des bisherigen Eingruppierungsrechts, der Vergütungsordnung des Bundes-Angestelltentarifs (BAT) und des Lohngruppenverzeichnisses des ehemaligen Manteltarifvertrages Arbeiter (MTArb), findet mit dem 1. Januar 2012 die Entgeltordnung zum TV-L ihre Anwendung.
Mit der nun vereinbarten und geltenden Regelung ist es nach jahrelangem Bestreben und unzähligen Verhandlungsrunden gelungen, das alte Eingruppierungsrecht zu reformieren.
Das neue Recht knüpft zwar weitgehend an die bisherigen Regelungen an, allerdings wurden die  Tätigkeitsmerkmale redaktionell überarbeitet, nicht mehr zeitgemäße gestrichen und notwendige neu aufgenommen.
Für einige Beschäftigte können sich Verbesserungen durch die Anwendung der neu geltenden EGO in ihrer Eingruppierung ergeben, insbesondere für Beschäftigte die nach dem 1. November 2006 eingestellt wurden.]]></description><dc:subject><![CDATA[GDP-News]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Fri, 20 Jan 2012 14:16:44 +0000</pubDate></item>
	<item><title><![CDATA[Sonderzahlung -- Landespressekonferenz zur Sonderzahlung -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/36306A17BBFC7758C125798A004DC1A9?Open</link><description><![CDATA[Am heutigen Tag fand im Sächsischen Landtag eine Gemeinsame Landespressekonferenz des DGB und des Beamtenbundes statt. Seitens des DGB nahm u. a. der Landesvorsitzende der GdP Sachsen Hagen Husgen teil. Thema der Pressekonferenz waren die Widersprüche und die Musterklageverfahren gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten Sachsens.
Den zahlreich erschienenen und sehr interessierten Pressevertretern wurde mitgeteilt, dass etwa 22.000 Widersprüche von sächsischen Beamtinnen und Beamten bei den Bezügestelle eingegangen sind.]]></description><dc:subject><![CDATA[GDP-News]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:09:47 +0000</pubDate></item>
	<item><title><![CDATA[Trägt unsere Arbeit nun langsam Früchte? -- Erster ministerieller Ruf nach Überprüfung des Stellenabbaus! -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/D89D0B8F967D57D3C125798A00331868?Open</link><description><![CDATA[Sachsens Innenminister Markus Ulbig sprach nun endlich aus, was wir von Anfang an prophezeiten. Der beschlossene Stellenabbau bei der sächsischen Polizei ist trotz der immer wieder als Ursache ausgemachten demografischen Entwicklung und fehlender Gelder mit der in Sachsen vorherrschenden polizeilichen Situation nicht zu vereinbaren.
Schon zu Beginn des Jahres 2011 sprach der Innenminister vor Vertretern der GdP davon, dass an "der Schraube des Stellenabbaus" bei eintretenden Lageveränderungen durchaus noch gedreht werden müsse. Und dieser Zeitpunkt ist nunmehr erreicht worden.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt diese Entscheidung. Sie zeigt uns, dass es durchaus möglich ist, einmal getroffene Beschlüsse zu hinterfragen und bei Notwendigkeit zu ändern. Es ist keine Schwäche, wenn man Fehler eingesteht, es ist ein Zeichen von Charakterstärke. ]]></description><dc:subject><![CDATA[GDP-News]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 10:18:41 +0000</pubDate></item>
	<item><title><![CDATA[Reisen -- IFA Fehmarn  Hotel & Ferien Centrum -- ]]></title><link>http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/ID/E3A01C60A802936EC125798200518D82?Open</link><description><![CDATA[10 % Nachlass auf die gebuchten Zimmer-und Apartmentpreise sowie Arrangements 
(Buchung ausschließlich über PSW-Reisen )]]></description><dc:subject><![CDATA[Neue Partner]]></dc:subject><dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator><pubDate>Wed, 11 Jan 2012 15:51:08 +0000</pubDate></item>
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