2) Die verantwortlichen GLBV - Mitglieder für die einzelnen Fachausschüsse sind in der Anlage 2 (nicht veröffentlicht) aufgeführt. Sie halten Kontakt zu den Fachausschüssen und koordinieren die Arbeit zwischen diesen und dem GLBV.
2) Anträge zur Aufnahme in die jeweilige Tagesordnung sind grundsätzlich 2 Woche vor Beginn der Sitzung beim Landesbüro einzureichen. Antrags- und sonstige Tagungsunterlagen werden in der Regel zusammen mit der Einladung und der Tagesordnung den Teilnehmern übersandt.
3) Zu den GLBV- Sitzungen geht den Mitgliedern die Tagesordnung am Tage der Sitzung zu.
2) Sollte dieser aus gegebenen Anlass ebenfalls verhindert sein, ist durch den Landesbezirksvorsitzenden ein Stellvertreter mit der Führung der Geschäfte zu beauftragen.
3) Sonstige Vertretungen der einzelnen GLBV- Mitglieder sind der Anlage 1 (nicht veröffentlicht) zu entnehmen. Die Vertretung im Sinne des § 26 BGB bleibt hiervon unberührt.
4) Die Mitglieder des GLBV geben dem Landesbro rechtzeitig ihre Urlaubs- und sonstige Abwesenheitszeiten bekannt.
2) Personalentscheidungen im Landesbüro werden durch den LBV auf Vorlage des GLBV getroffen.
3) Das Landesbüro ist für eine zeitgerechte und korrekte Erledigung der übertragenen Arbeiten verantwortlich. Es koordiniert den Betriebsablauf, die Termine des GLBV und im besonderen die Termine des Landesbezirksvorsitzenden sowie den Personaleinsatz bei Aktionen. Arbeitsaufträge sind über das Landesbüro abzuarbeiten. Im Zweifelsfall setzt der Landesbezirksvorsitzende Prioritäten der Abarbeitung.
2) Alle Schriftstücke tragen das Diktatzeichen. Den Unterschriften wird der Vermerk "i.A." vorangestellt. Unter dem Namenszug ist die Funktion des Unterzeichners zu setzten.
2) Schriftverkehr mit gewerkschaftlich bedeutenden Inhalten werden vom Landesbezirksvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Abwesenheitsvertreter oder von einem seiner Stellvertreter unterzeichnet.
3) Schreiben mit organisatorischen Inhalten können von den MitarbeiterInnen des Landesbüros unterschrieben werden.
2) Protokolle von den GLBV-Sitzungen erhalten die Bezirksgruppen zur Kenntnis.
2) Für Reisenkosten gilt die Reisekostenordnung des Landesbezirkes Sachsen-Anhalt.
3) Die Kassenordnung des Landesbezirkes regelt die Aufgaben des Kassenbereiches. Beschließt der GLBV in Kassenangelegenheiten gegen die Stimme des/der Kassierers/in, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit.
2) Verhandlungen mit Landesvertretungen, Parteien und Gewerkschaften werden grundsätzlich vom Landesbezirksvorsitzenden geführt. Verhandlungen können von ihm delegiert werden. Die Zusammensetzung der Delegation bestimmt der GLBV. über die geführten Gespräche ist dem GLBV Bericht zu erstatten.
2) Selbständig abgegebene Presseerklärungen müssen sich im Rahmen der Zielsetzungen und Beschlüsse des Landesbezirkes bewegen. Inhalte sind dem Landesbüro zu übergeben.