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GdP aktuell

GdP zum Überfall auf einen Kieler Polizeibeamten

Kiel.

Es ist nicht verständlich und bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft Kiel keinen Haftgrund für den 20-jährigen polizeibekannten Täter, der den schwerverletzten Polizeibeamten am letzten Sonntag massiv attackiert hat, erkennt.

Nicht die Staatsanwaltschaft entscheidet über U-Haft, sondern der Haftrichter. Der entscheidet jedoch nur, wenn es zuvor einen Antrag der Staatsanwaltschaft gibt.

Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass Deutschland dringend einen neuen § 115 (‚Übergriffe auf Polizeibeamte‘) im StGB benötigt. Der bisherige Straftatbestand (§ 113 StGB) ist offensichtlich von der Gewaltentwicklung überholt und an sehr enge Gesetzesauslegung gebunden.

Die GdP erinnert daran, dass allein am letzten Wochenende sieben Widerstände und Attacken auf Polizeibeamte in Schleswig-Holstein zu verzeichnen waren.

Die Polizei handelt ja nicht als „Partei“, sondern sie besitzt das Gewaltmonopol des Staates und ist dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft angewiesen.

Der Landesvorstand

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