Presseinfo
"Polizeibeauftragter wird nicht gebraucht"
Der GdP-Landesvorsitzende Manfred Börner vor dem Innen- und Rechtsausschuss: „Einführung des Polizeibeauftragten ist politisch unsinnig und eine Misstrauenserklärung gegenüber Landespolizei!“
In der verfassungsmäßigen Ordnung seien nach Überzeugung der GdP die Instrumente des öffentlichen Petitions-, Straf-, Dienst- und Disziplinarrechtes vollkommen ausreichend, um widerrechtliches Handeln von Polizeibeschäftigten zu entdecken, zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren. Daneben stünde jeder Bürgerin und jedem Bürger das öffentliche Dienstaufsichtsbeschwerdemanagement zur Verfügung. Darüber hinaus werde in der öffentlichen Verwaltung Schleswig-Holsteins das bundesweit fortschrittlichste Mitbestimmungsrecht praktiziert. Die Personalvertretungen in der Polizeiorganisation und
beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten wendeten nach GdP-Wahrnehmung die Regeln dieses Mitbestimmungsgesetzes sehr lebensnah an. So existierten beispielsweise verschiedene Dienstvereinbarungen (u.a. Mobbing, betriebliches Gesundheitsmanagement) zur Förderung der innerbehördlichen Unternehmenskultur.
„Wesentlicher allerdings ist für uns die Feststellung, dass in unserem Land keine Fälle festgestellt wurden, die die Einrichtung einer solchen, zusätzlichen Kontrollinstanz begründen und rechtfertigen“, so Börner. Damit widerspreche allein schon die vorgelegte Begründung dem eigentlichen Gesetzestext. „Das ist mehr als paradox. Und deutlicher kann man sein Misstrauen gegenüber der Polizei und seinen Beschäftigten kaum formulieren. Das hat die Landespolizei nicht verdient. Außerdem ist diese Gesetzesinitiative in Zeiten der Haushaltskonsolidierung unsinnig. Die dafür bereitgestellten Gelder sind bei
der Finanzierung von Kitas oder der Integration von Flüchtlingen besser verwendet“, zürnte der GdP-Landesvorsitzende.
V.i.S.d.P Thomas Gründemann, Landesredakteur
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel,
Telefon: 0431-17091 / Telefax: 0431-17092 / mobil: 0171-5301227
beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten wendeten nach GdP-Wahrnehmung die Regeln dieses Mitbestimmungsgesetzes sehr lebensnah an. So existierten beispielsweise verschiedene Dienstvereinbarungen (u.a. Mobbing, betriebliches Gesundheitsmanagement) zur Förderung der innerbehördlichen Unternehmenskultur.
„Wesentlicher allerdings ist für uns die Feststellung, dass in unserem Land keine Fälle festgestellt wurden, die die Einrichtung einer solchen, zusätzlichen Kontrollinstanz begründen und rechtfertigen“, so Börner. Damit widerspreche allein schon die vorgelegte Begründung dem eigentlichen Gesetzestext. „Das ist mehr als paradox. Und deutlicher kann man sein Misstrauen gegenüber der Polizei und seinen Beschäftigten kaum formulieren. Das hat die Landespolizei nicht verdient. Außerdem ist diese Gesetzesinitiative in Zeiten der Haushaltskonsolidierung unsinnig. Die dafür bereitgestellten Gelder sind bei
der Finanzierung von Kitas oder der Integration von Flüchtlingen besser verwendet“, zürnte der GdP-Landesvorsitzende.
Nr. 23/2016 - Kiel, 20. April 2016
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V.i.S.d.P Thomas Gründemann, Landesredakteur
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