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Altersdiskriminierung

"Rosstäuscher" am Werk

Finanzministerium empfiehlt Rücknahme der Klagen GdP: Auf keinen Fall Empfehlung folgen

Kiel.

Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 informiert das Finanzministerium die anderen Ressorts zum Verfahrensstand der Klagen Altersdiskriminierung. In einer dem Ministerium eigenen Interpretation der bisherigen Entscheidungen kommt die entsprechende Abteilung zum Schluss, dass „aus hiesiger Sicht weder Ansprüche nach dem AGG noch aus sonstigen Rechtsgründen“ gegeben sind. Das Ministerium empfiehlt daher Rücknahme von Klagen und Widersprüchen.

Das sehen die Juristen der Gewerkschaften völlig anders. Jan Güldenzoph, GdPVertragsanwalt: „Nach der momentanen Rechtsprechung des 2. Senats des BVerwG bedarf es bei der Geltendmachung eines Anspruches aufgrund des unionsrechtlichen
Staatshaftungsanspruches keiner so genannten haushaltsnahen Geltendmachung und es greift die „normale“ BGB-Verjährung (drei Jahre ab Kenntnis). Dies auf unsere Fälle umgelegt bedeutet: Alle Kläger und Antragsteller bekommen für den Zeitraum 08.09.2011 bis zum 28.02.2012 eine Entschädigungszahlung.“

Die GdP empfiehlt allen Klägerinnen und Klägern, allen Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführern, klaren Kopf zu behalten und keinesfalls der „Empfehlung“ des Finanzministeriums zu folgen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit
dieser Aktion die Zahl der Klagen gegen das Ministerium reduziert werden soll. Es mutet schon mehr als eigenartig an, wenn die Beklagte als Partei die Rücknahme der Klagen, die gegen sie selbst gerichtet sind, empfiehlt.

Eine Entscheidung beim Verwaltungsgericht Schleswig dürfte nach Auskunft der Kammer bis Jahresende zu erwarten sein.


Der Landesvorstand

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