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Altersdiskriminierung

EuGH entscheidet: Bisheriges Besoldungsrecht diskriminiert

Luxemburg.

Auf diesen Termin haben allein bei der GdP 541 Klägerinnen und Kläger gewartet. In keinem anderen Bundesland gab es so viele Klagen. Hintergrund war eine ein-seitige Kündigung des Finanzministeriums zu einer Musterklage, die GdP-Landesbezirk und Finanzverwaltungsamt vereinbart hatten.

Jan Güldenzoph, GdP-Vertragsanwalt, informierte uns heute telefonisch direkt aus Luxemburg:
  • Die EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung ist auch auf Beamte anzuwenden.
  • Der EuGH hat die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht.
  • Die Frage der Verjährung ist nach nationalem Recht zu klären.
  • Eine Ausgleichszahlung ist zu leisten.
  • Die Höhe der Ausgleichszahlung wird nach nationalem Recht entschieden.
  • Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. In Leipzig ist über eine entsprechende Klage aus Rheinland-Pfalz zu entscheiden.
  • Eine Entscheidung darüber wird noch 2014 erwartet.
  • Das neue Besoldungsrecht bzw. das Übergangsrecht verstößt offensichtlich nicht gegen EU-Recht.
In Luxemburg lagen heute neun Klagen zur Entscheidung vor. Alle Klagen kamen aus einem Vorlagenbeschluss vom Verwaltungsgericht Berlin (C - 501/12 und andere). Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte sich hinter den Vorlagenbeschluss von Berlin gestellt. Jetzt wird wohl in Schleswig die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abgewartet. Betroffen sind davon alle Kläger. Darüber hinaus haben sich auch die An-tragsteller gegenüber dem Finanzverwaltungsamt ihre Rechte gesichert.

Manfred Börner, GdP-Landesvorsitzender: „Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Etappensieg um die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten dar. Jetzt kommt alles auf die Höhe der Ausgleichszahlung an. Wir haben einen wichtigen Schritt geschafft.“


Der Landesvorstand

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