Altersdiskriminierung
EuGH entscheidet: Bisheriges Besoldungsrecht diskriminiert
Jan Güldenzoph, GdP-Vertragsanwalt, informierte uns heute telefonisch direkt aus Luxemburg:
Manfred Börner, GdP-Landesvorsitzender: „Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Etappensieg um die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten dar. Jetzt kommt alles auf die Höhe der Ausgleichszahlung an. Wir haben einen wichtigen Schritt geschafft.“
Der Landesvorstand
- Die EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung ist auch auf Beamte anzuwenden.
- Der EuGH hat die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht.
- Die Frage der Verjährung ist nach nationalem Recht zu klären.
- Eine Ausgleichszahlung ist zu leisten.
- Die Höhe der Ausgleichszahlung wird nach nationalem Recht entschieden.
- Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug. In Leipzig ist über eine entsprechende Klage aus Rheinland-Pfalz zu entscheiden.
- Eine Entscheidung darüber wird noch 2014 erwartet.
- Das neue Besoldungsrecht bzw. das Übergangsrecht verstößt offensichtlich nicht gegen EU-Recht.
Manfred Börner, GdP-Landesvorsitzender: „Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Etappensieg um die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten dar. Jetzt kommt alles auf die Höhe der Ausgleichszahlung an. Wir haben einen wichtigen Schritt geschafft.“
Der Landesvorstand
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