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Ist der Versorgungsausgleich richtig?

Die GdP traf mal wieder ins Schwarze

Informationsveranstaltung zum Thema Versorgungsausgleich am 13.05.2014

Westerrönfeld.

Der GdP-Landesbezirk Schleswig-Holstein hatte landesweit zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Versorgungsausgleich nach Westerrönfeld, ins Schützenheim am Kanal eingeladen.

Mehr als 50 Kolleginnen und Kollegen waren der Einladung gefolgt. Gäste waren herzlich willkommen. Die Teilnahme bei Kaffee und Kuchen war für GdP-Mitglieder selbstverständlich kostenlos.

Für den Geschäftsführenden GdP-Landesvorstand begrüßte Frank Poster die Teilnehmer und den Referenten, Herrn Rechtsanwalt Bernd Stege aus Bremen. Im Vorfeld war im Landesteil der Maiausgabe DEUTSCHE POLIZEI ein Aufsatz von RA Stege veröffentlicht worden.

Die Rückmeldungen von Interessierten und Betroffenen waren durchweg positiv. „Die GdP hat wieder mal ins Schwarze getroffen“ hieß es mehrfach.

In der Tat kümmert sich die GdP nicht ausschließlich um Tarif, Besoldung und Versorgung. Viel umfänglicher ist das Aufgabengebiet der GdP, der Gewerkschaft der Polizei, wie dieses Thema belegt.

Rechtsanwalt Stege trug interessant vor, wie z. B. „alte Fälle und neues Recht“ wirken, beschrieb Fallstricke im Versorgungs-, Trennungs- und Scheidungsrecht u.v. m. Keine Frage blieb unbeantwortet.


Im Anschluss an die Informationsveranstaltung stand RA Stege zeitlich unbegrenzt für kostenlose Erstberatungen von GdP-Mitgliedern zur Verfügung.

Das bleibt auch weiterhin so. Im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung für GdP-Mitglieder werden die Reichsgebiete Versorgungsausgleich, Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten in die GdP-Leistungen aufgenommen. Rechtssuchende wenden sich an die GdP-Geschäftsstelle, Dorith Stubenrauch-Schulz, Tel. 0431/122-1015, email: dschulz@gdp.de

Für Nachfragen steht auch Frank Poster zur Verfügung. frank.poster@gdp.de

Gut, dass es sie gibt - die GdP….!!!!!
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