Reisen online buchen -

und trotzdem die Reisezuschüsse
der GdP bzw. der GEW erhalten

Bei der Vorstellung unseres Sozialwerks hatten wir es bereits gesagt:

GdP-Mitglieder sowie GEW-Mitglieder und deren Angehörige erhalten einen interessanten Reisenkosten-Zuschuß.

Die GdP-Saarland zahlt ihren Mitgliedern aus dem Landesbezirk Saarland - je nach Dauer der Mitgliedschaft - einen Reisekostenzuschuss zwischen 4,5 und 6,0 %



Achtung:
Diesen Reisekostenzuschuss erhält man auch, wenn man bei den folgenden Veranstaltern die Reisen online bucht:


Achtung:
Der Zuschuss wird aber nur gewährt, wenn die Buchung bei den genannten Veranstaltern ausschließlich von dieser Internetseite aus erfolgt. Ein Zuschuss wird ausdrücklich nicht gewährt, wenn man direkt auf die Startseiten der genannten Veranstalter geht und dort unmittelbar bucht. Der Weg muss immer von hier aus indirekt zu den entsprechenden Startseiten genommen werden.


Sollten die entsprechenden Buchungsmasken ganz spezielle Wünsche nicht aufnehmen können, müsste man sich mit dem Hinweis auf die ausgesuchte Reise an unsere Mitarbeiterin im Sozialwerk, Susan Weaver, wenden (Tel.: 0681 84124 0). Sie wird entsprechende differenzierte Buchungshilfe geben können.
Natürlich kann auch weiterhin über unser Sozialwerk eine beliebige Reise direkt bei unserer Mitarbeiterin, Susan Weaver, im persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch gebucht werden (im Vertretungsfall bei Urlaub oder Krankheit meldet sich die Kollegin der rheinland-pfälzischen GdP in Mainz). Dabei kann die Benutzung des Kontaktformulars zur Vorbereitung der Beratung hilfreich sein. Hier ist dieses Kontaktformular bereit gestellt.


 


Susan Weaver (Tel.: 0681 84124 0, Fax: - 24)

 
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